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Inbox: FMA überwacht Referenzwerte für Finanzinstrumente


03.01.2018

Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Da im Zuge der globalen Finanzkrise aufgedeckt wurde, dass große Marktteilnehmer Referenzwerte wie Devisenkurse, Indizes sowie Kennzahlen durch dubiose und unfaire Geschäftspraktiken zum Nachteil anderer Marktteilnehmer und vieler Endverbraucher manipuliert hatten, hat die Europäische Union ein eigenes Regelwerk zur Verbesserung der Integrität und Genauigkeit derartiger Referenzwerte für Finanzinstrumente erarbeitet. Diese EU-Referenzwerte-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/2011 vom 8. Juni 2016) ist mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten, wobei das nationale „Referenzwerte-Vollzugsgesetz“ (RW-VG) die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA zur zuständigen Behörde in Österreich bestimmt hat.  

Ab dem kommenden Jahr müssen Administratoren, die die Kontrolle über die Bereitstellung eines Referenzwertes ausüben und ihren Sitz in Österreich haben, über eine Zulassung der FMA verfügen. Je nachdem, ob der Referenzwert – entsprechend seiner Bedeutung - als „kritisch“, „signifikant“ oder „nicht signifikant“ einzustufen ist, ist dafür eine Konzession oder lediglich eine Registrierung erforderlich. Der Administrator unterliegt dann entsprechenden Anforderungen an die Unternehmensführung, die Qualität der Eingabedaten sowie den Erstellungsprozess des Referenzwertes und bestimmten Transparenzvorschriften.

Die FMA hat die Einhaltung der regulatorischen Vorschriften zu überwachen, Verstöße zu sanktionieren und für die Ordnungsgemäßheit der Erstellung Sorge zu tragen. Bei grenzüberschreitend bedeutenden Referenzwerten – wie etwa Euribor – haben die betroffenen Aufsichtsbehörden in entsprechenden europäischen Kollegien zusammenzuarbeiten, wobei hier die FMA auch die Interessen des österreichischen Finanzmarktes vertritt.

„Die Aufsicht über diese für die Marktteilnehmer so wichtigen Referenzwerte ist für die FMA eine neue und große Herausforderung auf nationaler wie grenzüberschreitender Ebene“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um für aussagekräftige, robuste und verlässliche Benchmarks zu sorgen, um auf diese Weise das nach den Manipulationsskandalen der vergangenen Jahre erschütterte Vertrauen wiederherzustellen.“

Klaus Kumpfmüller Vorstand Finanzmarktaufsicht FMA © Michèle Pauty



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(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

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    Inbox: FMA überwacht Referenzwerte für Finanzinstrumente


    03.01.2018, 2644 Zeichen

    03.01.2018

    Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

    Da im Zuge der globalen Finanzkrise aufgedeckt wurde, dass große Marktteilnehmer Referenzwerte wie Devisenkurse, Indizes sowie Kennzahlen durch dubiose und unfaire Geschäftspraktiken zum Nachteil anderer Marktteilnehmer und vieler Endverbraucher manipuliert hatten, hat die Europäische Union ein eigenes Regelwerk zur Verbesserung der Integrität und Genauigkeit derartiger Referenzwerte für Finanzinstrumente erarbeitet. Diese EU-Referenzwerte-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/2011 vom 8. Juni 2016) ist mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten, wobei das nationale „Referenzwerte-Vollzugsgesetz“ (RW-VG) die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA zur zuständigen Behörde in Österreich bestimmt hat.  

    Ab dem kommenden Jahr müssen Administratoren, die die Kontrolle über die Bereitstellung eines Referenzwertes ausüben und ihren Sitz in Österreich haben, über eine Zulassung der FMA verfügen. Je nachdem, ob der Referenzwert – entsprechend seiner Bedeutung - als „kritisch“, „signifikant“ oder „nicht signifikant“ einzustufen ist, ist dafür eine Konzession oder lediglich eine Registrierung erforderlich. Der Administrator unterliegt dann entsprechenden Anforderungen an die Unternehmensführung, die Qualität der Eingabedaten sowie den Erstellungsprozess des Referenzwertes und bestimmten Transparenzvorschriften.

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