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Bitcoin vs. Aktien steuerlich #gabb

Bild: © photaq/Martina Draper, BMF, Finanzministerium

Autor:
Christian Drastil

Der Namensgeber des Blogs. Ich funktioniere nach dem Motto "Trial, Error & Learning". Mehrjährige Business Pläne passen einfach nicht zu mir. Zu schnell (ver)ändert sich die Welt, in der wir leben. Damit bin ich wohl nicht konzernkompatibel sondern lieber ein alter Jungunternehmer. Ein lupenreiner Digital Immigrant ohne auch nur einen Funken Programmier-Know-How, aber - wie manche sagen - vielleicht mit einem ausgeprägten Gespür für Geschäftsmodelle, die funktionieren. Der Versuch, Finanzmedien mit Sport, Musik und schrägen Ideen positiv aufzuladen, um Financial Literacy für ein grosses Publikum spannend zu machen, steht im Mittelpunkt. Diese Dinge sind mein Berufsleben und ich arbeite gerne. Der Blog soll u.a. zeigen, wie alles zusammenhängt und welches Bigger Picture angestrebt wird.
Christian Drastil

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16.02.2018, 2294 Zeichen

Aus unserem neuen Börsenbrief: http://www.boerse-social.com/gabb .

Eine interessante Steuerberater-Aussendung im typischen Bitcoin-Wording kam heute über Pressetext Austria. Ich bringe hier etliche Zeilen im Original und gestehe im Anschluss meine Unwissenheit:

"Haben Sie noch Aktien, Immobilien oder investieren Sie schon in Bitcoins, Ethereum, Ripple und Co.? Wertsteigerungen von mehr als 1500 % im letzten Jahr der "Leitwährung Bitcoin" haben einen riesigen Boom entfacht. Andere sprechen von der größten Spekulationsblase der Geschichte, welche in ihren Auswirkungen sogar die niederländische Tulpenmanie übertrifft. Aber Achtung! Über die steuer- und bilanzielle Behandlung und die Versteuerung gibt es derzeit fast nur Fragezeichen, so der Wiener Steuerexperte Erich Wolf.  Wolf erklärt: "Es ist heutzutage so normal wie früher der Gang auf die Börse: Herr und Frau Österreicher setzen sich abends vor den PC und spekulieren über ein Online-Konto mit Kryptowährungen, der letzte Schrei. Aber ich warne vor allzu laxem Umgang mit diesem Thema. Der Fiskus schaut zwar oft lange zu, schlägt aber dann umso härter zu, wenn der Geschäftsumfang ein bestimmtes Ausmaß überschreitet." Mag. Erich Wolf berät in seiner Steuerberatungskanzlei zu allen steuerlichen Problemstellungen mit Kryptowährung. Wenn nämlich nur "privat" gehandelt wird, dann sind Gewinne aus dem An- und Verkauf von Kryptowährungen nur einkommensteuerpflichtig, wenn die "Behaltefrist" für den steuerpflichtigen An- und Verkauf von mehr als einem Jahr nicht eingehalten wird. Das heißt, wenn am 5.5.2017 gekauft und am 6.5.2018 verkauft wird, geht der Fiskus grundsätzlich leer aus.  Ein Steuertipp von Erich Wolf: "Dokumentieren Sie ihre An- und Verkäufe sehr genau, das ist vor allem bei unterschiedlichen Ankaufskursen von mehreren Tranchen von enormer Bedeutung. Wenn der Steuerpflichtige nämlich genau dokumentiert, dann dürfen mehrere zeitliche Ankäufe von Kryptowährungen vom Steuerpflichtigen beliebig einzelnen Verkäufen zugeordnet werden. Geld hat bekanntlich kein Mascherl und der Fiskus ist manchmal, auch weil es kompliziert wird, sehr großzügig."

Meine Unwissenheit: Ich hatte keine Ahnung, dass Bitcoin-Investments offenbar steuerlich bessergestellt sind als Aktien. Es wäre schon, wenn man das bei Aktien auch so handhaben könnte. 


(16.02.2018)

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1. BMF, Finanzministerium , (© photaq/Martina Draper)   >> Öffnen auf photaq.com

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