26.07.2023,
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Wien/Berlin (ots) - Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich
(OGH) hat durch Beschluss vom 29. Juni 2023 das Urteil des
Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 15.09.2020 und damit den
Freispruch für Cevdet Caner sowie fünf Mitangeklagte vollständig und
umfassend bestätigt und die Nichtigkeitsbeschwerden der
Staatsanwaltschaft Wien zurückgewiesen.
Das Landesgericht für Strafsachen hatte die durch die
Staatsanwaltschaft Wien erhobenen Vorwürfe als durchweg unbegründet
verworfen.
Für die Staatsanwaltschaft Wien und Staatsanwältin Dr. Martina Semper
endet mit der Entscheidung des OGH dieses Strafverfahren mit einer
klaren Niederlage. So stellt der OGH gleich mehrfach in seiner
Entscheidungsbegründung fest, dass die von der Staatsanwaltschaft
Wien im Hinblick auf die Entscheidung des Landesgerichts für
Strafsachen Wien reklamierten Nichtigkeitsgründe nicht gesetzmäßig
ausgeführt waren oder nicht in der gebotenen Deutlichkeit und
Bestimmtheit dargestellt worden seien und die Staatsanwaltschaft
teilweise sogar unzulässige Beweiswürdigungskritik geübt habe. Dies
war so klar, dass es für die Entscheidung des OGH nicht einmal einer
mündlichen Verhandlung bedurfte: "Die Nichtigkeitsbeschwerden der
Staatsanwaltschaft waren daher - großteils in Übereinstimmung mit der
Stellungnahme der Generalprokuratur - bereits bei der
nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen" resümiert der OGH
seine Entscheidung.
Cevdet Caner sowie die fünf weiteren Mitangeklagten wurden daher
nunmehr - nach einem über 13 Jahre dauernden Verfahren mit all seinen
nachteiligen Folgen für das jeweilige Berufs- und Privatleben der
Angeklagten - durch den OGH endlich und verdient vollständig
rehabilitiert.
Cevdet Caner hatte als Vorstandsvorsitzender und Eigentümer der Level
One Group ab 2005 in großem Umfang intakte und werthaltige Immobilien
vorwiegend in Deutschland erworben und gewinnbringend vermietet.
Inmitten der Vorbereitungen des von dem erfolgreich wirtschaftenden
Unternehmen geplanten Börsenganges nutzte im Jahre 2008 - zum
Höhepunkt der weltweiten Finanzkrise - ein Konsortium aus Banken und
Hedgefonds die Gelegenheit zu einer feindlichen Übernahme und führte
die Level One Group damit gezielt, auch zum Nachsehen zahlreicher
Anleger, in die geplante Insolvenz.
Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte die daraufhin gegen Cevdet
Caner eingeleiteten Ermittlungen bereits frühzeitig in den Jahren
2008 und 2012 mangels jedweden Tatverdachts ein. Die
Staatsanwaltschaft in England nahm nicht einmal Ermittlungen auf, sah
also bereits keinen Anfangsverdacht.
Demgegenüber hat die Staatsanwaltschaft Wien ein 8-jähriges
Ermittlungsverfahren geführt, bevor sie schließlich im Jahr 2018
Anklage gegen Cevdet Caner und fünf Mitangeklagte erhob - allerdings
ohne dass die ermittelnde Staatsanwältin Dr. Martina Semper den
Erstangeklagten Cevdet Caner jemals zuvor persönlich befragt hatte.
Aufgrund von Verfahrensmängeln bereits im Laufe des
Ermittlungsverfahrens rügte das OLG Wien die Staatsanwaltschaft Wien
mehrfach und hob Entscheidungen der Ermittlungsbehörde und des
Ermittlungsrichters wiederholt auf. Die Verfahrensmängel und die
überlange Verfahrensdauer mit ihren persönlichen Belastungen für alle
Angeklagten führten nach einer durch Cevdet Caner erhobenen
Menschenrechtsbeschwerde auch zu einer Rüge des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte, der die Republik Österreich am 20.
September 2018 aufgrund überlanger Verfahrensdauer zur Zahlung von
Schadenersatz gegenüber Cevdet Caner verurteilte.
Die überlange Verfahrensdauer und damit Aufrechterhaltung der
erhobenen und sich durchweg als unbegründet erwiesenen Vorwürfe waren
auch wesentlicher Ausgangspunkt der durch den berüchtigten
Shortseller Fraser Perring in seinem Viceroy Report verbreiteten
Falschbehauptungen und Verleumdungen gegen Cevdet Caner und
Mitglieder seiner Familie, die nunmehr staatsanwaltliche Ermittlungen
in Deutschland ausgelöst haben.
Das Landesgericht für Strafsachen Wien untersuchte in dem knapp
2-jährigen fair und objektiv durchgeführten Strafprozess die der
Anklage zugrunde liegenden Vorwürfe. Dabei stellte sich heraus, dass
die Staatsanwaltschaft jahrelang einseitig und voreingenommen
ermittelt hatte. Auch das der Anklage zugrunde liegende
Sachverständigengutachten hatte zahlreiche Unterlagen nicht
berücksichtigt oder falsch interpretiert. Im Laufe des Verfahrens
erwiesen sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer mehr als
falsch. Gleichwohl sah sich die Staatsanwaltschaft auch in Anbetracht
des für die Angeklagten günstigen Prozessverlaufes nicht zu einer
angezeigten Rücknahme ihrer Anklage veranlasst.
Unter Vorsitz des den Strafprozess leitenden Richter Michael Tolstiuk
führten 55 Verhandlungstage, die Einvernahme von 51 Zeugen und die
eingehende Befassung mit einem mehrere Tausend Seiten umfassenden
Gerichtsakt zu einem klaren Ergebnis: Die Unschuld von Cevdet Caner
und der weiteren Mitangeklagten.
Dennoch hat die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwältin
Dr. Martina Semper, gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Diese
erwiesen sich nach Auffassung des OGH - in weitgehender
Übereinstimmung mit der Generalprokuratur - als derart unbegründet,
dass sie bereits in der nichtöffentlichen Beratung sofort
zurückzuweisen waren.
Für Cevdet Caner, fünf Mitangeklagte und das Land Österreich endet
damit nach 13 Jahren ein sehr langes und für alle Beteiligten
(einschließlich die österreichischen Steuerzahler) sehr kostspieliges
Strafverfahren, an dessen Ende aber immerhin die Gerechtigkeit siegt.
Cevdet Caner: "Ich bin erleichtert und glücklich, dass sich sämtliche
Vorwürfe nach einer durch Sachverstand, Gründlichkeit und
Unvoreingenommenheit geprägten gerichtlichen Untersuchung
erwartungsgemäß als durchweg haltlos erwiesen haben und damit meine
Unschuld sowie die meiner ehemals Mitangeklagten nunmehr auch
letztinstanzlich bestätigt wurde. Nunmehr vertraue ich darauf, dass
auch die deutsche Staatsanwaltschaft nach gründlicher und
gewissenhafter Prüfung der jüngst erhobenen Vorwürfe unter meiner
uneingeschränkten Kooperation ihre Ermittlungen schnell einstellen
wird."
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