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Industrie zu 41-Stunden-Debatte: Märchenstunde der Gewerkschaft

30.04.2024, 2063 Zeichen
Wien (OTS) - Seitens der Gewerkschaft wird erneut versucht in der aktuellen Debatte rund um die Arbeitszeit die Tatsachen zu verzerren. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit – ohne dabei die Teilzeit einzuberechnen – liegt laut Eurostat in Österreich im Jahr 2023 bei 37,6 Wochenstunden. Damit liegen wir klar unter dem EU-Durchschnitt von 38,1 Stunden und im untersten Drittel der EU-Länder. Auch die Entwicklung der Jahresarbeitszeit zeigt einen deutlichen Trend: In den letzten 10 Jahren sind die geleisteten Arbeitsstunden je Beschäftigungsverhältnis von 1548 Stunden auf 1448 Stunden pro Jahr gesunken. Die Versuche seitens der Gewerkschaft die Tatsachen zu verdrehen, helfen in der aktuellen Debatte nicht. Österreich verliert jetzt schon immer mehr an Wettbewerbsfähigkeit und die Forderungen nach einer 32-Stunden-Woche bei gleichzeitigem Erhalt des Wohlstands ist nichts Weiteres als eine Märchenerzählung der SPÖ. Um unseren Wohlfahrtsstaat – dem ohnehin bereits das Wasser bis zum Hals steht – zu erhalten und dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken ist es angebracht das Arbeitsvolumen insgesamt zu erhöhen.
Dafür kann an unterschiedlichen Schrauben gedreht werden, im Rahmen des „Leistung muss sich (wieder) lohnen“-Pakets hat die Industrie bereits zahlreiche Maßnahmen vorgeschlagen, wie Anreize für längeres Arbeiten, sowie steuerliche Begünstigungen für Überstunden, einige der Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt. Angesichts des sich weiter zuspitzenden Fachkräftemangels wird es jedoch auch weitere Maßnahmen brauchen, dabei können ein Wechsel von einer Teilzeit- auf eine Vollzeittätigkeit oder die Anhebung der Vollzeitarbeitszeit auf 41 Stunden mögliche Schritte sein. Der ebenfalls im „Leistung muss sich wieder lohnen“-Paket vorgeschlagene steuerliche Freibetrag für einen Wechsel von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitbeschäftigung in der Höhe von 5.000 Euro sollte dabei mitgedacht werden. Grundsätzlich gilt, Vereinbarungen zur Arbeitszeit und die entsprechenden Entlohnungsmodelle liegen im Ermessen der Sozialpartnerverhandlungen.

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