30.04.2024,
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Wien (OTS) - Seitens der Gewerkschaft wird erneut versucht in der
aktuellen Debatte rund um die Arbeitszeit die Tatsachen zu verzerren.
Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit – ohne dabei die Teilzeit
einzuberechnen – liegt laut Eurostat in Österreich im Jahr 2023 bei
37,6 Wochenstunden. Damit liegen wir klar unter dem EU-Durchschnitt
von 38,1 Stunden und im untersten Drittel der EU-Länder. Auch die
Entwicklung der Jahresarbeitszeit zeigt einen deutlichen Trend: In
den letzten 10 Jahren sind die geleisteten Arbeitsstunden je
Beschäftigungsverhältnis von 1548 Stunden auf 1448 Stunden pro Jahr
gesunken. Die Versuche seitens der Gewerkschaft die Tatsachen zu
verdrehen, helfen in der aktuellen Debatte nicht. Österreich verliert
jetzt schon immer mehr an Wettbewerbsfähigkeit und die Forderungen
nach einer 32-Stunden-Woche bei gleichzeitigem Erhalt des Wohlstands
ist nichts Weiteres als eine Märchenerzählung der SPÖ. Um unseren
Wohlfahrtsstaat – dem ohnehin bereits das Wasser bis zum Hals steht –
zu erhalten und dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken
ist es angebracht das Arbeitsvolumen insgesamt zu erhöhen.
Dafür kann an unterschiedlichen Schrauben gedreht werden, im
Rahmen des „Leistung muss sich (wieder) lohnen“-Pakets hat die
Industrie bereits zahlreiche Maßnahmen vorgeschlagen, wie Anreize für
längeres Arbeiten, sowie steuerliche Begünstigungen für Überstunden,
einige der Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt.
Angesichts des sich weiter zuspitzenden Fachkräftemangels wird es
jedoch auch weitere Maßnahmen brauchen, dabei können ein Wechsel von
einer Teilzeit- auf eine Vollzeittätigkeit oder die Anhebung der
Vollzeitarbeitszeit auf 41 Stunden mögliche Schritte sein. Der
ebenfalls im „Leistung muss sich wieder lohnen“-Paket vorgeschlagene
steuerliche Freibetrag für einen Wechsel von einer Teilzeit- auf eine
Vollzeitbeschäftigung in der Höhe von 5.000 Euro sollte dabei
mitgedacht werden. Grundsätzlich gilt, Vereinbarungen zur Arbeitszeit
und die entsprechenden Entlohnungsmodelle liegen im Ermessen der
Sozialpartnerverhandlungen.
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