28.04.2024,
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Linz (OTS) - Eine Familie aus dem Bezirk Braunau hatte für die
Betreuung ihrer schwer demenzkranken Mutter Pflegegeld der Stufe 2
bezogen. Weil das aus Sicht der Familie viel zu wenig war, stellte
sie bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf
Erhöhung des Pflegegeldes. Die PVA lehnte ab. Die AK klagte gegen den
Bescheid und bekam Recht – die PVA muss der Familie ein deutlich
höheres Pflegegeld auszahlen. „Das ist leider kein Einzelfall. Die AK
muss immer wieder gegen Bescheide der Pensionsversicherungsanstalt
klagen, weil sie dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der
Betroffenen nicht gerecht werden“ sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Die über 80-jährige Frau ist zwar körperlich in einem guten
Gesundheitszustand, leidet aber an einer schweren Demenzerkrankung,
die sich in sehr kurzer Zeit rapide verschlechtert hatte. Sie sei
stark verwirrt, desorientiert, vergesslich und mitunter auch
aggressiv, mit Hang zur Selbstverletzung. Daher könne sie keine
Sekunde allein gelassen werden, so die Angehörigen. Daher stellten
sie den Antrag auf Erhöhung des bisherigen Pflegegeldes.
Es liege kein Pflegebedarf vor, der die Erhöhung des Pflegegeldes
rechtfertigen würde, so die Begründung der PVA. Der Antrag wurde
daher abgelehnt, obwohl der Pflegeaufwand für die kranke Frau zuletzt
stark zugenommen hatte. Das wollte sich die Familie nicht gefallen
lassen, sie wandte sich an die AK-Bezirksstelle Braunau. Nach dem
Beratungsgespräch kam die zuständige AK-Rechtsexpertin zu dem
Schluss, dass die bisherige Pflegestufe 2 dem Gesundheitszustand und
Pflegeaufwand überhaupt nicht mehr gerecht wird. Sie reichte daher
beim Arbeits- und Sozialgericht Klage gegen den ablehnenden Bescheid
ein.
Das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen ergab einen
Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden pro Monat. Für Demenz gibt es
zudem einen Zuschlag von mindestens 25 Stunden, in diesem Fall sogar
von 45 Stunden. Somit ergab sich ein Pflegeaufwand von mehr als 205
Stunden pro Monat. Daher sprach das Gericht der Familie die
Pflegestufe 6 zu. Das sind um rund 1.200 Euro mehr pro Monat als vor
dem Gerichtsverfahren. Der Einsatz der AK hatte sich also gelohnt.
„Ich erwarte mir von der PVA ordentliche Gutachten und
faktenbasierte Bescheide, damit unsere Mitglieder auf kurzem und
fairem Wege zu ihren Ansprüchen kommen“, fordert Andreas Stangl.
„Denn es könne nicht sein, dass Menschen, die schwer krank sind,
Pflege benötigen oder nicht mehr arbeiten können, auch noch den
Rechtsweg bestreiten müssen“, so der AK-Präsident.
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