Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Finanztransaktionssteuer „light“ ab 1.1.2016? (Andreas Götz)

Magazine aktuell


#gabb aktuell



02.06.2014, 5063 Zeichen



About: Deloitte beantwortete für ein "Heft im Heft" im Fachheft 17 steuerliche Anfragen von Privatanlegern. Hier ein zusätzlicher Input. Diesmal von Andreas Götz.

Finanztransaktionssteuer „light“ ab 1.1.2016?

Die Abweisung der Klage Großbritanniens vor dem EuGH gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit sollte den treibenden Mitgliedsstaaten wieder verstärkt Rückenwind geben. Auf mehr als eine gemeinsame Absichtserklärung im Rahmen der ECOFIN Tagung vom 6.5.2014 konnte man sich jedoch bislang nicht einigen. Dennoch: Ab 1.1.2016 soll es ernst werden. Was genau und mit welchen Konsequenzen, ist (noch) niemandem so richtig klar.  

 

Der Kommissionsvorschlag aus Februar 2013

Zur Erinnerung. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass ein Übereinkommen der Mitgliedsstaaten nicht erzielbar war, starteten Anfang 2013 elf der 27 EU Mitgliedsstaaten (darunter Österreich) einen (weiteren) Versuch zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der weltweiten Finanzkrise. Auf Basis eines Entwurfs der Kommission aus Februar 2013 sollte diese bereits ab 2014 eingehoben werden. Der Anwendungsbereich der FTS wurde zur Erzielung eines breiten Wirkungsbereiches bewusst großzügig definiert:

  • Besteuerung sämtlicher Finanztransaktionen. Übertragung von Finanzinstrumenten, Abschluss von Derivatkontrakten sowie von Wertpapierleih- und Pensionsgeschäften.
  • Einbeziehung sämtlicher Finanzprodukte. Aktien, Anleihen und Derivate
  • Kombination von Ansässigkeits- und Ausgabeprinzip. Besteuert werden Finanztransaktionen mit Anknüpfungspunkt an das Gebiet der partizipierenden Mitgliedsstaaten (FTS-Raum). Als Steuertrigger dient die Ansässigkeit einer der Transaktionspartner im FTS-Raum (unter zwingender Beteiligung eines im FTS-Raums ansässigen Finanzinstituts) bzw die Ausgabe der Finanzinstrumente im FTS-Raum.
  • Großzügig definierte Begrifflichkeiten. zB im Hinblick auf die Qualifikation als Finanzinstitut bzw die Ansässigkeit kraft Transaktionspartner
  • Weit formulierte Missbrauchsbestimmungen und wenige Ausnahmen.
  • Hohes Steuervolumen. Trotz vermeintlich geringer Steuersätze von 0,1% bei Aktien und Anleihen bzw 0,01% bei Derivaten.

… und was davon blieb

Die Kritik an dem Entwurf ist hinlänglich bekannt: Schädigung der Finanzmärkte und Marktteilnehmer bis hin zum kleinen Anleger, Gefährdung von Pensionen, Zweifel am beabsichtigten Lenkungseffekt und Fragwürdigkeit extraterritorialer Eingriffe der FTS und dgl. Der rechtliche Dienst der EU erachtete die Steuer für illegal, Großbritannien klagte vor dem EuGH (vor tatsächlicher Einführung der FTS allerdings erfolglos) und einige progressive Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Italien und Frankreich setzten nationale Systeme um. Letztlich konnten sich 10 der 11 partizipierenden Mitgliedsstaaten (exklusive Slowenien) im Rahmen der ECOFIN-Tagung Anfang Mai zumindest auf eine Absichtserklärung einigen. Die Erklärung verblieb vage und unbestimmt:

  • Stufenweise Einführung. Die Steuer soll zunächst nur auf Transaktionen mit Aktien und „bestimmten“ Derivaten (vermutlich Aktienderivaten) anfallen. Ausgenommen sind daher insbesondere Transaktionen mit Staatsanleihen und wohl auch Sicherungs- und andere Derivatgeschäfte. Es bleibt abzuwarten, ob in weiterer Folge tatsächlich eine Ausdehnung der betroffenen Finanzprodukte erfolgen wird.
  • Lokale Begrenzung. Es ist zu vermuten, dass die FTS – sollte sie umgesetzt werden – zunächst dem (aus den nationalen FTS Systemen bekannten) Ausgabeprinzip folgen wird. Fraglich, ob angesichts der juristischen Schwierigkeiten das (weitreichende) Ansässigkeitsprinzip überhaupt Eingang finden kann.
  • Unklare Ausgangslage. Die Übernahme von seitens der Marktteilnehmer geforderten weiteren Ausnahmebestimmungen (zB Market-Maker, Konzernklausel, Pensionsfonds etc) bzw differenzierten Steuersätzen bleibt fraglich. Noch kaum thematisiert wurde zudem die Frage der technischen Umsetzung (Einhebung und Abfuhr).
  • Umsetzung. Geplantes Inkrafttreten 1.1.2016

Was bleibt, ist eine klassische Form der Börsenumsatzsteuer, mit einschlägig zu erwartenden (Kosten- und Verdrängungs-) Effekten auf die lokalen Börsen und Märkte. Die Auswirkungen sind weiterhin unklar, Großbritannien weiterhin Kampfbereit und Finanzminister diverser Mitgliedsstaaten halten sich in ihren Äußerungen der Kritik und Skepsis kaum zurück. Dennoch: Eine Einigung der Länder vorausgesetzt, wird die Kommission sodann angehalten sein, ihren Vorschlag entsprechend zu adaptieren. Es bleibt abzuwarten, wie diese eingeschränkte Form der FTS im Detail ausgestaltet sein wird, inwieweit sich die FTS-Länder verständigen werden können und wie lange es bis zur nationalen Umsetzung tatsächlich dauert. Unabhängig davon, sind die betroffenen Institute und Marktteilnehmer aber – nicht zuletzt aufgrund einschlägiger Erfahrungen in den Ländern lokaler Finanztransaktionssteuern – wohl angehalten, sich auf die Einführung einer FTS (wenn auch in begrenztem Umfang) vorzubereiten.

 Autoren:Andreas Götz 

  

 Das Fachheft 17 im Fast Forward Modus



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Wiener Börse Party #1120: ATX mit Intraday Turnaround Monday nun plötzlich stark Plus, 80s-Lesung und morgen ist Baader Day




 

Bildnachweis

1. Andreas Götz, Deloitte, informiert detailliert über die Finanztransaktionssteuer Light   >> Öffnen auf photaq.com

Aktien auf dem Radar:Semperit, Mayr-Melnhof, CPI Europe AG, EuroTeleSites AG, Austriacard Holdings AG, Kapsch TrafficCom, Rosgix, Zumtobel, CA Immo, Telekom Austria, Strabag, Rosenbauer, AT&S, DO&CO, Frequentis, Lenzing, Marinomed Biotech, Palfinger, Verbund, voestalpine, Wolford, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Amag, EVN, Österreichische Post.


Random Partner

Baader Bank
Die Baader Bank ist eine der führenden familiengeführten Investmentbanken im deutschsprachigen Raum. Die beiden Säulen des Baader Bank Geschäftsmodells sind Market Making und Investment Banking. Als Spezialist an den Börsenplätzen Deutschland, Österreich und der Schweiz handelt die Baader Bank über 800.000 Finanzinstrumente.

>> Besuchen Sie 54 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Mehr zum Thema

Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 22-23: Österreichische Post(1), OMV(1), Uniqa(1), Palfinger(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 21-22: Bawag(2)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 20-21: Porr(1), Strabag(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Wienerberger(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 18-19: Kontron(5), Wienerberger(1)
    Star der Stunde: UBM 2.15%, Rutsch der Stunde: Verbund -1.99%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Kontron(3), Bawag(1), Wienerberger(1), Flughafen Wien(1), OMV(1), SBO(1)
    Star der Stunde: Zumtobel 1.42%, Rutsch der Stunde: Palfinger -2.14%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: Kontron(2)

    Featured Partner Video

    Wiener Börse Party #1117: ATX deutlich fester, FACC wieder im ATX-Rennen, Semperit ist Aktie des Tages, guter Verbund/Strugl-Sager

    Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse....

    Books josefchladek.com

    Jerker Andersson
    ABC Diary
    2025
    Self published

    Daido Moriyama
    Japan, A Photo Theater (English Version
    2018
    Getsuyosha, bookshop M

    Anton Bruehl
    Mexico
    1933
    Delphic Studios

    Jan Tschichold
    Typografische Entwurfstechnik
    1932
    Akadem. Verlag Dr. Fr. Wedekind & Co

    Pia Paulina Guilmoth & Jesse Bull Saffire
    Fishworm
    2025
    Void

    Finanztransaktionssteuer „light“ ab 1.1.2016? (Andreas Götz)


    02.06.2014, 5063 Zeichen

    About: Deloitte beantwortete für ein "Heft im Heft" im Fachheft 17 steuerliche Anfragen von Privatanlegern. Hier ein zusätzlicher Input. Diesmal von Andreas Götz.

    Finanztransaktionssteuer „light“ ab 1.1.2016?

    Die Abweisung der Klage Großbritanniens vor dem EuGH gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit sollte den treibenden Mitgliedsstaaten wieder verstärkt Rückenwind geben. Auf mehr als eine gemeinsame Absichtserklärung im Rahmen der ECOFIN Tagung vom 6.5.2014 konnte man sich jedoch bislang nicht einigen. Dennoch: Ab 1.1.2016 soll es ernst werden. Was genau und mit welchen Konsequenzen, ist (noch) niemandem so richtig klar.  

     

    Der Kommissionsvorschlag aus Februar 2013

    Zur Erinnerung. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass ein Übereinkommen der Mitgliedsstaaten nicht erzielbar war, starteten Anfang 2013 elf der 27 EU Mitgliedsstaaten (darunter Österreich) einen (weiteren) Versuch zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der weltweiten Finanzkrise. Auf Basis eines Entwurfs der Kommission aus Februar 2013 sollte diese bereits ab 2014 eingehoben werden. Der Anwendungsbereich der FTS wurde zur Erzielung eines breiten Wirkungsbereiches bewusst großzügig definiert:

    • Besteuerung sämtlicher Finanztransaktionen. Übertragung von Finanzinstrumenten, Abschluss von Derivatkontrakten sowie von Wertpapierleih- und Pensionsgeschäften.
    • Einbeziehung sämtlicher Finanzprodukte. Aktien, Anleihen und Derivate
    • Kombination von Ansässigkeits- und Ausgabeprinzip. Besteuert werden Finanztransaktionen mit Anknüpfungspunkt an das Gebiet der partizipierenden Mitgliedsstaaten (FTS-Raum). Als Steuertrigger dient die Ansässigkeit einer der Transaktionspartner im FTS-Raum (unter zwingender Beteiligung eines im FTS-Raums ansässigen Finanzinstituts) bzw die Ausgabe der Finanzinstrumente im FTS-Raum.
    • Großzügig definierte Begrifflichkeiten. zB im Hinblick auf die Qualifikation als Finanzinstitut bzw die Ansässigkeit kraft Transaktionspartner
    • Weit formulierte Missbrauchsbestimmungen und wenige Ausnahmen.
    • Hohes Steuervolumen. Trotz vermeintlich geringer Steuersätze von 0,1% bei Aktien und Anleihen bzw 0,01% bei Derivaten.

    … und was davon blieb

    Die Kritik an dem Entwurf ist hinlänglich bekannt: Schädigung der Finanzmärkte und Marktteilnehmer bis hin zum kleinen Anleger, Gefährdung von Pensionen, Zweifel am beabsichtigten Lenkungseffekt und Fragwürdigkeit extraterritorialer Eingriffe der FTS und dgl. Der rechtliche Dienst der EU erachtete die Steuer für illegal, Großbritannien klagte vor dem EuGH (vor tatsächlicher Einführung der FTS allerdings erfolglos) und einige progressive Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Italien und Frankreich setzten nationale Systeme um. Letztlich konnten sich 10 der 11 partizipierenden Mitgliedsstaaten (exklusive Slowenien) im Rahmen der ECOFIN-Tagung Anfang Mai zumindest auf eine Absichtserklärung einigen. Die Erklärung verblieb vage und unbestimmt:

    • Stufenweise Einführung. Die Steuer soll zunächst nur auf Transaktionen mit Aktien und „bestimmten“ Derivaten (vermutlich Aktienderivaten) anfallen. Ausgenommen sind daher insbesondere Transaktionen mit Staatsanleihen und wohl auch Sicherungs- und andere Derivatgeschäfte. Es bleibt abzuwarten, ob in weiterer Folge tatsächlich eine Ausdehnung der betroffenen Finanzprodukte erfolgen wird.
    • Lokale Begrenzung. Es ist zu vermuten, dass die FTS – sollte sie umgesetzt werden – zunächst dem (aus den nationalen FTS Systemen bekannten) Ausgabeprinzip folgen wird. Fraglich, ob angesichts der juristischen Schwierigkeiten das (weitreichende) Ansässigkeitsprinzip überhaupt Eingang finden kann.
    • Unklare Ausgangslage. Die Übernahme von seitens der Marktteilnehmer geforderten weiteren Ausnahmebestimmungen (zB Market-Maker, Konzernklausel, Pensionsfonds etc) bzw differenzierten Steuersätzen bleibt fraglich. Noch kaum thematisiert wurde zudem die Frage der technischen Umsetzung (Einhebung und Abfuhr).
    • Umsetzung. Geplantes Inkrafttreten 1.1.2016

    Was bleibt, ist eine klassische Form der Börsenumsatzsteuer, mit einschlägig zu erwartenden (Kosten- und Verdrängungs-) Effekten auf die lokalen Börsen und Märkte. Die Auswirkungen sind weiterhin unklar, Großbritannien weiterhin Kampfbereit und Finanzminister diverser Mitgliedsstaaten halten sich in ihren Äußerungen der Kritik und Skepsis kaum zurück. Dennoch: Eine Einigung der Länder vorausgesetzt, wird die Kommission sodann angehalten sein, ihren Vorschlag entsprechend zu adaptieren. Es bleibt abzuwarten, wie diese eingeschränkte Form der FTS im Detail ausgestaltet sein wird, inwieweit sich die FTS-Länder verständigen werden können und wie lange es bis zur nationalen Umsetzung tatsächlich dauert. Unabhängig davon, sind die betroffenen Institute und Marktteilnehmer aber – nicht zuletzt aufgrund einschlägiger Erfahrungen in den Ländern lokaler Finanztransaktionssteuern – wohl angehalten, sich auf die Einführung einer FTS (wenn auch in begrenztem Umfang) vorzubereiten.

     Autoren:Andreas Götz 

      

     Das Fachheft 17 im Fast Forward Modus



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Wiener Börse Party #1120: ATX mit Intraday Turnaround Monday nun plötzlich stark Plus, 80s-Lesung und morgen ist Baader Day




     

    Bildnachweis

    1. Andreas Götz, Deloitte, informiert detailliert über die Finanztransaktionssteuer Light   >> Öffnen auf photaq.com

    Aktien auf dem Radar:Semperit, Mayr-Melnhof, CPI Europe AG, EuroTeleSites AG, Austriacard Holdings AG, Kapsch TrafficCom, Rosgix, Zumtobel, CA Immo, Telekom Austria, Strabag, Rosenbauer, AT&S, DO&CO, Frequentis, Lenzing, Marinomed Biotech, Palfinger, Verbund, voestalpine, Wolford, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Amag, EVN, Österreichische Post.


    Random Partner

    Baader Bank
    Die Baader Bank ist eine der führenden familiengeführten Investmentbanken im deutschsprachigen Raum. Die beiden Säulen des Baader Bank Geschäftsmodells sind Market Making und Investment Banking. Als Spezialist an den Börsenplätzen Deutschland, Österreich und der Schweiz handelt die Baader Bank über 800.000 Finanzinstrumente.

    >> Besuchen Sie 54 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Mehr zum Thema

    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 22-23: Österreichische Post(1), OMV(1), Uniqa(1), Palfinger(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 21-22: Bawag(2)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 20-21: Porr(1), Strabag(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Wienerberger(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 18-19: Kontron(5), Wienerberger(1)
      Star der Stunde: UBM 2.15%, Rutsch der Stunde: Verbund -1.99%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Kontron(3), Bawag(1), Wienerberger(1), Flughafen Wien(1), OMV(1), SBO(1)
      Star der Stunde: Zumtobel 1.42%, Rutsch der Stunde: Palfinger -2.14%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: Kontron(2)

      Featured Partner Video

      Wiener Börse Party #1117: ATX deutlich fester, FACC wieder im ATX-Rennen, Semperit ist Aktie des Tages, guter Verbund/Strugl-Sager

      Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse....

      Books josefchladek.com

      Matteo Girola
      Viewfinders
      2025
      Studiofaganel

      Siri Kaur
      Sistermoon
      2025
      Void

      Yasuhiro Ishimoto
      Someday Somewhere (Aru hi aru tokoro, 石元泰博 ある日ある所)
      1958
      Geibi Shuppan

      Léon-Paul Fargue & Roger Parry & Fabian Loris
      Banalité
      1930
      Librairie Gallimard

      Pia Paulina Guilmoth & Jesse Bull Saffire
      Fishworm
      2025
      Void