20.05.2016,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
C.A.T. oil AG
FN 69011 m
ISIN: AT0000A00Y78
Einladung zur
11. ordentlichen Hauptversammlung
der C.A.T. oil AG, am 17.6.2016, 11.00 Uhr, Austria trend Hotel Savoyen Vienna,
Rennweg 16, 1030 Wien (Raum Olympia Mancini 2).
Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am
31.12.2015 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für
das am 31.12.2015 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate
Governance-Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des
Aufsichtsratsberichtes für das am 31.12.2015 endende Geschäftsjahr; 2.
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das am 31.12.2015 endende
Geschäftsjahr; 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das am 31.12.2015 endende Geschäftsjahr; 4. Beschlussfassung über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.12.2015 endende
Geschäftsjahr; 5. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für
das am 31.12.2015 endende Geschäftsjahr; 6. Wahl des Abschlussprüfers für den
Jahres- und Konzernabschluss für das am 31.12.2016 endende Geschäftsjahr; 7.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung betreffend die Änderung der
Firma (Bestimmung § 1).
Unterlagen: Folgende Unterlagen sind spätestens am 27.5.2016 auf der
Internetseite der C.A.T. oil AG (www.catoilag.com) unter Investor Relations
abrufbar:
Einladung und Tagesordnung (Einberufung);\nBeschlussvorschläge des Vorstands und Aufsichtsrats zu den\nTagesordnungspunkten 2-7; - Jahresabschluss für das am 31.12.2015 endende
Geschäftsjahr samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht; -
Konzernabschluss für das am 31.12.2015 endende Geschäftsjahr samt
Konzernlagebericht;
Aufsichtsratsbericht für das am 31.12.2015 endende Geschäftsjahr;\nNeue Satzung in einer Vergleichs-Version;\nFormular für Erteilung und Widerruf einer Vollmacht.\nDiese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung
durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich. ? Hinweis zu den
Rechten der Aktionäre:
Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG):
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen (2.442.500
Aktien) und die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass weitere Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden,
dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind.
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung)
spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens
am 27.5.2016, per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring
11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder
via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text
angeben) zugehen.
Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG):
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen (488.500
Aktien), können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
(daher durch Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise mit Nennung der Person des
Erklärenden und Erkennbarmachung des Abschlusses der Erklärung durch
Nachbildung der Namensunterschrift oder auf andere Weise) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit
den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.catoilag.com) bekannt und zugänglich
gemacht werden. Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds hat an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser Erklärung hat
die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Zum erforderlichen Inhalt der
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis
zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am siebten Werktag vor der
ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 8.6.2016, per Post oder
Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über
Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer
+43(0)1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format, per E-Mail
unter anmeldung.catoil@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message
Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.
Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG):
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat;
diesbezüglich siehe auch die Ausführungen zu § 110 AktG oben). Über einen
Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt
bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden. Zur Beschlussfassung
über den in der Versammlung gestellten Antrag auf Einberufung einer
Hauptversammlung und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner
Bekanntmachung. Über einen Beschlussvorschlag von Aktionären, der gemäß § 110
AktG bekannt gemacht wurde (siehe oben), ist nur dann abzustimmen, wenn er in
der Versammlung als Antrag wiederholt wird.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG):
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit - sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
- ihre Erteilung strafbar wäre.
Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der
7.6.2016. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende
des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): -
Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code; - Angaben über den Aktionär:
Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen; - Angaben über die
Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN: AT0000A00Y78;
Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und\nden Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDie Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 7.6.2016
beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 8.6.2016 ausgestellt werden! Die
Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.
Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform (Unterschrift, firmenmäßige
Zeichnung) und muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 14.6.2016, an die Geschäftsanschrift der
Gesellschaft Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12,
Stiege 5, A-1010 Wien) per Post oder Boten, per Telefax unter der Nummer
+43(0)1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format, per E-Mail
unter anmeldung.catoil@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message
Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.
Bestellung eines Vertreters
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und
der Gesellschaft per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring
11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per
Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF
oder PDF Format, per E-Mail unteranmeldung.catoil@hauptversammlung.at
übermittelt werden und wird von der Gesellschaft gemäß § 114 AktG
zurückbehalten.
Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift, Telefax-
Nummer oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format an die vorgenannte
E-Mail Adresse vorzunehmen.
Ein Formular für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht ist auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.catoilag.com) unter Investor Relations
abrufbar. Bei depotverwahrten Inhaberaktien sind zur Identifizierbarkeit des
Aktionärs der Name des depotführenden Kreditinstituts sowie die Depotnummer
anzugeben.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung übergeben wird, hat die Vollmacht der
Gesellschaft bis spätestens 16.6.2016 zuzugehen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt in 48.850.000 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung somit 48.850.000 Stimmrechte.
Wien, im Mai 2016
Der Vorstand
Emittent: C.A.T. oil AG
Kärntner Ring 11-13
A-1010 Wien
Telefon: +43(0) 1 535 23 20 - 0
FAX: +43(0) 1 535 23 20 - 20
Email: ir@catoilag.com
WWW:
http://www.catoilag.com
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000A00Y78
Indizes: SDAX, Classic All Share, Prime All Share Börsen: Regulierter
Markt/Prime Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch
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1.
C.A.T. oil AG: Kleinaktionär zieht Anfechtungsklage zurück, Seite 1/1, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_297_cat_oil_ag_kleinaktionär_zieht_anfechtungsklage_zur
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