09.10.2017, 6636 Zeichen
Über den Job von Aufsichtsräten haben viele Anleger höchst unterschiedliche Vorstellungen. Die Aufgaben sind dabei laut Aktiengesetz eigentlich klar geregelt: „Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.“ Soweit so unbestimmt, denn was jeder Aufsichtsrat daraus macht, ist ihm überlassen. Ein Blick in DAX und Co.
Klare Regeln. Wie alles in Deutschland, ist auch der Job eines Aufsichtsrates klar geregelt. Das Aktiengesetz widmet im vierten Teil mit dem zweiten Abschnitt die §§ 95 – 116 den Aufsichtsräten. Die Aufgaben sind in § 111 definiert. Neben der Überwachung der Geschäftsführung (§ 111 Abs. 1 AktG) kann der Aufsichtsrat auch Bücher und Schriften der AG sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, einsehen und prüfen. Zudem hat der Aufsichtsrat „eine Hauptversammlung einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es fordert“. Man sieht: Die Aufgaben sind vielfältig und lassen sich mit Leben füllen.
Anspruch und Wirklichkeit. Laut der neuen DSW-Aufsichtsratsstudie 2017 hat sich in den letzten 15 Jahren (seit der ersten Aufsichtsratsstudie) die Professionalisierung der Kontrollgremien deutscher Aktiengesellschaften immer weiter fortgesetzt. Trotz vieler Fortschritte gibt es immer noch Bereiche, in denen man besser werden kann.
Eine wichtige Rolle bei den bereits erreichten Verbesserungen spielt der Deutsche Corporate Governance Kodex, der das Aufgabenprofil und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zunehmend in den Fokus gerückt hat. Die aktuelle Fassung finden Interessierte hier.
Money makes the world go round. Aufsichtsräte wollen Geld verdienen und das tun sie zum Teil sehr ordentlich, wie die DSW-Studie zeigt. Insgesamt überwiesen die 30 DAX-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2016 rund 83,4 Mio. Euro an ihre Aufsichtsräte. Dies entsprach einem Plus von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr, nachdem 2015 noch ein Rückgang in Höhe von 10,7 Prozent zu Buche stand.
Beide Entwicklungen sind maßgeblich von der Entwicklung der Vergütung des Aufsichtsrats von Volkswagen (WKN: 766403 / ISIN: DE0007664039) in Folge des Abgasskandals beeinflusst. Aber auch ohne Berücksichtigung von Volkswagen wäre die Vergütung im DAX um 5,5 Prozent gestiegen.
Top-Verdiener. Die höchste Vergütung überwies BMW (WKN: 519000 / ISIN: DE0005190003) an seine Aufsichtsratsmitglieder. Insgesamt 5,4 Mio. Euro erhielt das 20-köpfige Gremium des Automobilherstellers. Eine höhere langfristige variable Vergütung sorgte für einen Anstieg um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Z
weitgrößter Zahler im DAX war Siemens (WKN: 723610 / ISIN: DE0007236101). Der Technologiekonzern zahlte 5,2 Mio. Euro an die Mitglieder seines Aufsichtsrats (+0,6 Prozent). An dritter Stelle folgt mit 5 Mio. Euro (+3,4 Prozent) die Deutsche Bank (WKN: 514000 / ISIN: DE0005140008).
Die Bezüge eines Aufsichtsratsvorsitzenden im DAX lagen 2016 durchschnittlich bei rund 362.000 Euro. Dies entsprach einem Zuwachs von 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die höchste Vergütung für ein einzelnes Aufsichtsratsmandat erhielt in 2016 wie schon im Vorjahr Paul Achleitner für seinen Posten als AR-Chef der Deutschen Bank.
Der Vorsitz im Aufsichtsrat des Kreditinstituts wurde mit 800.000 Euro vergütet (minus 1,0 Prozent). Die durchschnittliche Vergütung eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds lag 2016 bei knapp 114.000 Euro. Die höchste Vergütung für ein ordentliches Aufsichtsratsmitglied zahlte mit 250.000 Euro die Fresenius SE (WKN: 578560 / ISIN: DE0005785604). Dies war gleichbedeutend mit einem Plus von 12,1 Prozent im Vergleich zu 2015, verursacht durch eine höhere kurzfristige variable Vergütung.
Top-Kontrolleure. Ein normaler Anleger würde denken, dass ein Aufsichtsratsmandat schon Arbeit genug ist. Aber im DAX sind Multi-Aufsichtsräte eher die Regel, denn die Ausnahme. Einflussreichster Aufsichtstrat bleibt, wie bereits im Vorjahr, Ulrich Lehner. Der Ex-Henkel -Chef sitzt nicht nur zwei Aufsichtsräten vor (Deutsche Telekom (WKN: 555750 / ISIN: DE0005557508) und thyssenkrupp (WKN: 750000 / ISIN: DE0007500001)) und ist Aufsichtsratsmitglied bei E.ON (WKN:ENAG99 / ISIN: DE000ENAG999), er leitet auch eine Vielzahl wichtiger Ausschüsse.
Über 50, männlich. Schaut man auf die Struktur fällt die Dominanz der Männer auf. Zwar regelt § 111 Abs. 5 AktG auch einen Frauenanteil fest, aber das war es auch schon. Über alle untersuchten Unternehmen hinweg liegt das durchschnittliche Alter eines Aufsichtsrats im DAX bei 58 Jahren. Dabei beträgt das durchschnittliche Alter eines Anteilseignervertreters 61 Jahre, während das Durchschnittsalter auf der Arbeitnehmerseite 55 Jahre beträgt. Dabei ist das Alter sowohl bei Männern, als auch bei Frauen nicht überragend auseinander. Apropos Frauen:
Lag der Frauenanteil in Aufsichtsräten im Jahr 2006, in dem der DSW das Thema erstmals im Rahmen der Studie beleuchtet haben, auf beiden Bänken zusammen bei 11,7 Prozent, ist dieser bis 2017 auf 31,9 Prozent angestiegen. Wobei der Anstieg auf der Anteilseignerseite von 5,0 auf 30,1 Prozent noch deutlich massiver ausgefallen ist, als der auf der Arbeitnehmerseite, wo eine Zunahme von 18,2 Prozent im Jahr 2006 auf 33,9 Prozent im Jahr 2017 zu verzeichnen war. Insgesamt wird also das 30-Prozent-Ziel erfüllt.
FAZIT. Aufsichtsräte verdienen gutes Geld, ob in dem Ausmaß zurecht oder zu unrecht muss jeder selber entscheiden und ggf. auf der nächsten Hauptversammlung entsprechend abstimmen. Ansonsten machen die mehrheitlich Männer, aber auch Frauen einen guten Job. Einziger Wehmutstropfen ist die Ämterhäufung mancher Kontrolleure. Aus unserer Sicht wäre den Unternehmen besser getan, wenn zumindest ein Aufsichtsratschef keine weiteren Mandate inne hat.
Aber wir sind sicher, dass sich hier noch einiges in den kommenden Jahren bewegen wird. Dass der Frauenanteil wie rechtlich erforderlich erhöht wird, war abzusehen. Ob sich dadurch irgendetwas in der Qualität der Aufsicht verändert muss man sehen. Sollte das nicht der Fall sein, hat die Quote nichts gebracht. Aber das ist ja häufig mit staatlich festgelegten Quoten so… Für Aktionäre sind Aufsichtsräte weiterhin wichtige Verbündete bei der Kontrolle ihres Unternehmens. Beide Seiten sollten noch mehr aufeinander eingehen – zu Gunsten des Erfolgs der Unternehmen.
In diesem Sinne,
weiterhin viel Erfolg bei der Geldanlage
Ihre dieboersenblogger.de-Gründer
Christoph A. Scherbaum & Marc O. Schmidt
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