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HV A-tec und die Verlustvorträge (Günter Luntsch)

Bild: © entweder mit freundlicher Genehmigung der Geburtstagskinder von Facebook oder von den jeweils offiziellen Websites , Mirko Kovats, Manager, Autor (3. August) - finanzmarktfoto.at wünscht alles Gute!

16.10.2018, 4977 Zeichen

HV A-tec 2. Laut Fehringer sei die Struktur der Bilanz unverändert. Als Sonstige Forderungen seien 3,570.463,85 Euro (94,3% der Aktiva) noch vom Insolvenzverwalter am Finanzamt einbezahlt worden, es gebe ein offenes Verfahren beim Finanzamt. Sollten wir dieses verlieren, reiche dieser Betrag aus, um die Finanzamtsschuld zu decken. Sollten wir es gewinnen, würden die Gläubiger die Beträge erhalten. Das Kapital per 31.12.17 sei noch in alter Form ausgewiesen, weil die Kapitalmaßnahmen erst danach stattgefunden hätten. Ende 2017 hätten wir wieder ein Bankguthaben in Höhe von 135.386,98 Euro (3,6% der Aktiva). Anmerkung: Die restlichen 3 Aktivposten sind laut der mir vorliegenden Bilanz per 31.12.17 Beteiligungen in Höhe von 1 Euro, Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1 Euro und Rechnungsabgrenzungsposten 80.303,11 Euro. Die 135.386,98 seien einem Windfall Profit zu verdanken. Das sei ein Teil eines Guthaben aus einer lange zurückliegenden Bestellung eines Flugzeugs, das zurückbezahlt worden sei. Die Einnahmen daraus seien 250.000 Dollar = 218.435 Euro gewesen, also die Rückzahlung einer Anzahlung. Ihnen gegenüber stünden betriebliche Aufwendungen von 102.755,91 Euro. Berger forderte eine Aufschlüsselung dieser 102.755,91 Euro. Fehringer zählte auf: 2.075,89 Euro Lagerkosten, schon bezahlt vom Insolvenzverwalter, 25.100,58 Euro seien die Kosten für die Hauptversammlungen, deren habe es 2017 zwei gegeben, alleine die Inserate in der Wiener Zeitung seien relativ teuer, 15.000 Euro Aufsichtsratsvergütungen, da liege ein Antrag vor, für den Aufsichtsrat keine Vergütung festzusetzen, es sei aus Risikogründen der gleiche Betrag wie im Vorjahr abgegrenzt worden. Die Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 27.150,90 Euro seien auch in diesen „übrigen betrieblichen Aufwendungen“ enthalten. Auf Bergers Frage, ob das die Kosten von Herzer gewesen seien, antwortete Fehringer, das seien andere Berater gewesen, es sei sehr aufwendig gewesen, die Kapitalmaßnahmen durchzuführen. Rechtsberatung habe 3.600 Euro gekostet, Notar für HV ca. 4.000 Euro, für noch nicht abgerechnete Kosten für Kapitalmaßnahmen (im Wesentlichen Kosten der ERSTE) seien 12.000 Euro rückgestellt worden. Kosten des Wirtschaftsprüfers seien (ebenfalls?) 12.000 Euro gewesen, 23.880 Euro habe der Steuerberater gekostet. Das war ein bisschen verwirrend, denn gleich darauf hörten wir, die 12.000 seien in den 23.880 enthalten. Spesen des Geldverkehrs seien 555,26 Euro gewesen, Fremdwährungsspesen 8.652 Euro. In Summe kommen wir den gesamten Aufwendungen von 102.755,91 somit schon nahe.

Um 14:35 Uhr fragte Fehringer, ob es Wortmeldungen gibt. Die gab es. Berger fragte nach den verbliebenen Verlustvorträgen. Fehringer informierte, dass die handelsrechtlichen Verlustvorträge in Höhe von 28,785.612,56 Euro unverändert zum Vorjahr seien. Die steuerlichen Verlustvorträge betrügen unverändert 240 Mio. Euro. Derzeit seien im Zusammenhang mit der Insolvenz des Anlagenbaus bei Austrian Energy (kurze und prägnante Beschreibung der Geschichte, auch Kovats sei durch Bilanztricks getäuscht worden: https://de.wikipedia.org/wiki/Austrian_Energy_%26_Environment) Diskussionen offen, 150 – 170 Mio. Euro an Verlustvorträgen könnten wegfallen. Aber auch der Rest würde steuerlich nicht verwertbar sein, es sei schon seit 20 Jahren (? Erinnerlich, nicht mitgeschrieben) sehr eng definiert, wie steuerliche Verlustvorträge verwertet werden können. Berger fragte, welcher Anteil der Verlustvorträge auf das Inland entfällt, laut Fehringer seien alles inländische Verlustvorträge, der Wegfall der Verbindlichkeiten (bei Austrian Energy) sei im Inland geschehen. Möglicherweise würde die Finanz erst in Jahren einen Bescheid erlassen. Das sei eine steuerliche Sache, die noch der Insolvenzverwalter mache, Dr. Riel von Riel & Partner, sie würden auf die Entscheidung durch das Finanzamt warten, aber die würden nicht entscheiden, weil sie noch auf eine Entscheidung (des Höchstgerichts?) in einem ähnlichen Fall warten würden. Bescheide an die (damalige) Tochter wirken durch, weil wir Gruppenträger in einer steuerlichen Gruppe (Anmerkung: keine Organschaft! Diese hätte eine Ergebnisabführung der Organtöchter vorgesehen!) seien. „50 – 90 Mio.“ würden rechnerisch bleiben.

Die Ausführungen zu den Verlustvorträgen waren das Kernstück dieser HV, Fehringer ist laut eigenen Angaben auch Steuerberater. Es klang alles sehr überzeugend. Schade um die Verlustvorträge, das würden wohl die meisten sagen, auch wenn durch die steuerliche Gruppe jetzt nur noch ein Drittel übrig bleiben sollte. Viele glauben, ein guter Steuerberater könnte diese Verlustvorträge retten. Aber kann er? Ich tendiere auch dazu, mich an diesen Strohhalm zu klammern, doch wie heißt es so schön: „Wenn das Finanzamt nicht will, geht gar nichts.“ Die ersten 3 ½ Seiten einer 7 ½-seitigen Mitschrift habe nun erzählt. Ich danke für die Geduld. Die Erklärungen zu den Verlustvorträgen finde sicher nicht nur ich sehr spannend.


(16.10.2018)

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