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WKÖ-Spitze: „Ausgleich der Kalten Progression bringt breite Entlastung“

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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15.09.2023, 2577 Zeichen

Wien (OTS) - Die Wirtschaft begrüßt die Einigung der Bundesregierung über die Verwendung des letzten Drittels der kalten Progression. „Damit ist eine Entlastung auf breiter Basis sichergestellt. Gleichzeitig wird das offene Volumen für zielgerichtete Maßnahmen wie das Setzen von Leistungsanreizen verwendet“, betonen Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. „Bürgerinnen und Bürgern, aber auch einkommensteuerpflichtigen Unternehmer:innen wird dadurch mehr netto in der Tasche bleiben. Das sorgt einerseits bei Betrieben für mehr Planbarkeit und stützt andererseits die Kaufkraft.“
Ein Teil des Maßnahmenpakets der Regierung ist die Erhöhung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag von 30.000 Euro auf 33.000 Euro. „Damit erfolgt eine wirksame Entlastung der Selbstständigen, die dem Einkommensteuertarif unterliegen“, so WKÖ-Präsident Mahrer.
„Einen wesentlichen Leistungsanreiz erwartet sich die Wirtschaft auch durch Verbesserungen bei der steuerlichen Befreiung von Überstundenzuschlägen“, so WKÖ-Präsident Mahrer und Generalsekretär Kopf. Die Begünstigung von Überstundenzuschlägen wird für zwei Jahre befristet von 86 Euro auf 200 Euro erhöht, danach wieder auf 120 Euro abgesenkt. Mahrer und Kopf sprechen sich in diesem Zusammenhang für eine dauerhafte Beibehaltung der höheren Freigrenze aus. Ebenso steigen die Freibeträge bei Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie bei Sonn-/Feiertags- und Nachtarbeit.
Maßnahmen schaffen Entlastung und Rechtssicherheit
Die Entlastungsmaßnahmen bringen weiters die Verdoppelung der Sachbezugsbefreiung von 1.000 Euro auf 2.000 Euro bei den freiwilligen Zuschüssen der Arbeitgeber für Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre sowie Erleichterungen für Unternehmen, eigene Betriebskindergärten als abgabenfreie Dienstgeberleistung anzubieten. „Das ist ein weiterer Baustein, wenn es darum geht, die Kinderbetreuung in Österreich flächendeckend auszubauen , unterstreicht WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
Als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnen Präsident Mahrer und Generalsekretär Kopf die Entscheidung, auch die dritte und vierte Steuerstufe etwas über zwei Drittel des Inflationswertes anzuheben. Sie plädieren jedoch dafür, alle Steuerstufen gleichmäßig anzuheben: „Damit kann einer Verschärfung der Progression sinnvoll vorgebeugt werden.“
Nicht zuletzt sorgt die Aufnahme des Home-Office-Pauschales in das Dauerrecht endlich für Rechtssicherheit. „Das ist ein wichtiger Beitrag zu einer modernen Arbeitswelt“, so Mahrer und Kopf abschließend. (PWK298/JHR)

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Gegründet 1819 als die „Erste österreichische Spar-Casse“, ging die Erste Group 1997 mit der Strategie, ihr Retailgeschäft in die Wachstumsmärkte Zentral- und Osteuropas (CEE) auszuweiten, an die Wiener Börse. Durch zahlreiche Übernahmen und organisches Wachstum hat sich die Erste Group zu einem der größten Finanzdienstleister im östlichen Teil der EU entwickelt.

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    Wien (OTS) - Die Wirtschaft begrüßt die Einigung der Bundesregierung über die Verwendung des letzten Drittels der kalten Progression. „Damit ist eine Entlastung auf breiter Basis sichergestellt. Gleichzeitig wird das offene Volumen für zielgerichtete Maßnahmen wie das Setzen von Leistungsanreizen verwendet“, betonen Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. „Bürgerinnen und Bürgern, aber auch einkommensteuerpflichtigen Unternehmer:innen wird dadurch mehr netto in der Tasche bleiben. Das sorgt einerseits bei Betrieben für mehr Planbarkeit und stützt andererseits die Kaufkraft.“
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