18.04.2024,
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Wien (OTS/BWB) - Sigrid Tresnak übernimmt die Leitung für das Referat
UWG. Georg Seper übernimmt die Leitung für das Referat FBWG.
Tresnak und Seper sind seit vielen Jahren federführend in der BWB in
diesen Bereichen tätig. Am 03.04.2024 überreichte die
Generaldirektorin offiziell die Dekrete zur Bestellung.
"Die BWB setzt mit der Errichtung der neuen Referatsstellen
einen klaren Fokus auf zielgerichtete und effiziente Durchsetzung
eines fairen und lauteren Wettbewerbs. Georg Seper und Sigrid
Tresnak weisen in ihren Bereichen eine langjährige und
hervorragende Expertise auf. Diese ist sehr wichtig um diese beiden
Felder strategisch im Sinne des Wettbewerbs weiterzuentwickeln und
nachhaltig zu etablieren.", erklärt die Generaldirektorin Natalie
Harsdorf-Borsch.
Das Referat UWG
Mag. Sigrid Tresnak ist seit 2002 als Case Handler in der BWB
tätig. Zuvor war sie in der Sektion Gewerbe im damaligen
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten für die
Vollziehung des Betriebsanlagenrechtes zuständig. Neben ihren
Tätigkeiten in den juristischen Kernbereichen der BWB oblagen ihr
von 2009 bis 2019 federführend die Agenden der
Verbraucherbehördenkooperation, die Durchsetzung von
Verbraucherschutzvorschriften bei grenzüberschreitenden Fällen sowie
die Wahrnehmung der Kompetenzen der BWB im Bereich des unlauteren
Wettbewerbs.
Sigrid Tresnak wurde im November 2022 zur Fachkoordinatorin für
die Angelegenheiten des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) ernannt. Mit April 2024 hat sie nun die Leitung des Referates
UWG übernommen.
Das Referat FWBG
Mag. Georg Seper, LL.M. ist seit 2016 Referent der BWB. Seine
Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Agrar- und
Lebensmittelsektors, einschließlich der unlauteren Handelspraktiken
sowie - als Referent in der Rechtsabteilung - in der Betreuung der
Kronzeugenregelung. Davor war er ab 2022 in der Zentralleitung des
Wirtschaftsministeriums in den Bereichen multilaterale
Handelspolitik, Wettbewerbspolitik und -recht sowie als
stellvertretender Leiter einer allgemeinen wirtschaftsrechtlichen
Abteilung tätig.
Das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz regelt das Verhalten von
Unternehmen im geschäftlichen Verkehr untereinander, so diesen
leistungsfähigen Wettbewerb beeinträchtigen könnte. Besonderes
Augenmerk wird dabei neben der Nahversorgung und der
Versorgungspflicht auf unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und
Lebensmittelversorgungskette genommen, die aus einem
wirtschaftlichen Ungleichgewicht von Lieferanten und Abnehmern
resultieren.
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