16.04.2024,
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Wien (OTS) - Die gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBVs) konnten heute
eine erfreuliche Bilanz 2023 präsentieren: „Mit knapp 15.000 neuen
Wohneinheiten wurde viel leistbarer Wohnraum in ganz Österreich
geschaffen. Die Vorzeichen des Einbruchs der Wohnbauleistung sind
aber bereits absehbar. Auch die Bauleistung 2023 war bereits 10%
unter dem 10-Jahres Durchschnitt von 16.500 Wohnungen“, analysiert
Verbandsobmann Klaus Baringer.
Zwtl.: Bundesländer im Detail
Der einheitliche Trend bringt in allen Bundesländern bereits für
2023 ein leichtes Minus. Der Schwerpunkt der Wohnungsneubauten lag
auch 2023 wieder in Ostösterreich. Die Region zeichnet im Jahr 2023
für mehr als 60% der Gesamtbauleistung der GBVs verantwortlich und
ist weiterhin der quantitative Treiber der Gesamtentwicklung.
Im Burgenland wurden 2023 mit 1000 neuen Einheiten nahezu gleich
viele errichtet wie im Vorjahr (2022: 1010), Wien lag mit 4.300 im
Jahr 2023 unter dem Vorjahreswert (2022: 4.830) und in
Niederösterreich wurden 3.970 neue Wohnungen gebaut (2022: 4.050).
Die Kärntner GBVs errichteten 2023 nach einem Zwischenhoch im Vorjahr
290 neue Wohnungen (2022: 410), jene in der Steiermark 1.250 (2022:
1.510).
Nach einem Rekordjahr 2022 übergaben die GBVs in Oberösterreich im
Jahr 2023 2.070 Einheiten (2022: 2.640). In Salzburg kam es zu knapp
800 Fertigstellungen (2022: 890). In Tirol wurden 950 neue Wohnungen
übergeben (2022: 1080) und von den Vorarlberger GBVs wurden 260
Fertigstellungen verzeichnet (2022: 430). Alle Bundeslandangaben
beziehen sich auf den Sitz der Bauvereinigung, manche
Bauvereinigungen errichten auch in anderen Bundesländern Wohnbauten.
Zwtl.: Ausblick 2024 / 2025
„Für 2024 erwarten wir leider einen weiteren Rückgang auf etwa
14.100 Fertigstellungen“, stellt Verbandsobmann-Stellvertreter Herwig
Pernsteiner fest. Die Zahl der in Bau befindlichen Wohnungen beläuft
sich mit Anfang 2024 auf 24.400 und ist damit um 23% unter dem
10-jährigen Durchschnitt von 32.000. „Auch wenn Prognosen immer sehr
schwierig sind, rechnen wir mit einem zusätzlichen spürbaren Rückgang
im Jahr 2025 auf etwa 10.000 – 11.000 Wohnungen. Eine genauere
Abschätzung ist jedoch aufgrund der teuerungsbedingten
Bauverzögerungen und Planungsstopps mit Unsicherheiten behaftet.
Weiters wurden die Auswirkungen des jüngst vom Bund beschlossenen
Wohnbaupakets in der Erhebung noch nicht berücksichtigt“, ergänzt
Verbandsobmann Klaus Baringer weiter.
„Diese Entwicklung ist im Kontext des aktuellen
Konjunktureinbruchs zu interpretieren, welcher im Bereich der
Bauwirtschaft besonders stark ausgeprägt ist: Die Baubewilligungen im
österreichischen Wohnbau insgesamt sowie im Geschoßwohnbau brachen
2023 noch stärker ein als jene im gemeinnützigen Wohnbau, nämlich um
42 % gegenüber dem 10-Jahres-Schnitt“, analysiert Herwig Pernsteiner.
Hohe Zinssätze und hohe Baupreise bremsen die Bauinvestitionen,
welche mit -10,2% im Wohnbau 2023 deutlich negativ ausfielen
(WIFO/IHS Konjunkturprognose März 2024). Der Rückgang der
Bauinvestitionen hatte auch einen wesentlichen Einfluss auf das
negative Wirtschaftswachstum (BIP real 2023: -0,8%). Auch 2024 dürfte
die österreichische Wirtschaft insgesamt noch stagnieren und die
Bauwirtschaft weiterhin schrumpfen, eine leichte Erholung der
Baukonjunktur wird erst für 2025 erwartet. Allerdings zeigt der
internationale Vergleich, dass in Österreich trotz schwieriger
Rahmenbedingungen weiterhin leistbarer Wohnraum entsteht, während
andere Länder wie Dänemark, Deutschland oder Schweden einen massiven
Einbruch im leistbaren Wohnungsneubau erleben.
Zwtl.: Wohnbaupaket und weitere Maßnahmen
„Das vom Bund beschlossene Wohnbaupaket ist in diesem Licht ein
erster wichtiger Schritt, um die schwierige Situation am
Wohnungsmarkt zu entspannen. Damit wird die Bauwirtschaft gestärkt
und werden Arbeitsplätze gesichert. Der Fokus des Pakets auf den
verdichteten und mehrgeschoßigen Wohnbau hilft auch, Ressourcen zu
schonen“, betont Verbandsobmann Klaus Baringer. „Leider sind die
Maßnahmen nur ein bedingter Ausgleich für die Einnahmenausfälle beim
Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag durch die Mietpreisbremse, da
nur die Ausfälle der ersten zwei Jahre abgefedert werden“, so
Baringer weiter.
Zwtl.: Weitere Maßnahmen gefordert
Weitere Maßnahmen müssen aber folgen. Ein seit Jahren geforderter
wichtiger Schritt ist aus Sicht des Verbands der gemeinnützigen
Bauvereinigungen die Wiedereinführung der Zweckbindung der
Wohnbauförderung. Während die Wohnbauförderungsausgaben der Länder
noch 2014 bei annähernd 3 Milliarden Euro lagen und von 2000 – 2015
im Schnitt bei 2,6 Milliarden, sind sie 2022 bereits auf unter 1,9
Milliarden gefallen. Die Einnahmen der Länder aus
Darlehensrückflüssen und dem Wohnbauförderungsbeitrag machten 2022
jedoch etwa 2,7 Milliarden Euro aus, d.h. um 850 Millionen mehr, als
für die Wohnbauförderung ausgegeben wurde. Das Wohnbaupaket hilft
kurz- und mittelfristig, aber eine langfristige Absicherung der
Leistbarkeit bedarf der Zweckbindung, gerade in Zeiten wo Wohnkosten
stark steigen. So können die GBVs nachhaltig wieder in die Lage
versetzt werden, zinsgünstige Wohnbaufördermittel vermehrt anstelle
hoch verzinster Kapitalmarktdarlehen in Anspruch nehmen zu können.
„Das geeignete Instrument dafür ist die Wiedereinführung der
Zweckbindung der Wohnbauförderungsbeiträge und der
Darlehensrückflüsse“, so Klaus Baringer. Die starken Anstiege bei
Grundstücks-, Bau- und Finanzierungskosten haben auch dazu geführt,
dass Vorgaben der Wohnbauförderung bezüglich Kosten- oder
Mietobergrenzen auch unter Ausschöpfung von Verhandlungs- und
Planungsspielräumen in der Projektentwicklung immer schwieriger
eingehalten werden konnten. So mussten gemeinnützige Bauvereinigungen
zunehmend auf den freifinanzierten Wohnbau ausweichen: Der Anteil der
geförderten Wohnungsfertigstellungen sank von 92% im Jahr 2013 auf
65% im Jahr 2023.
Weiter besteht aus Verbandssicht bei den Themen Grundstücke und
Verfahrensdauer dringender Handlungsbedarf. Länder und Gemeinden
müssen die wichtigen Instrumente der Raumordnung intensiver nutzen,
um Grundstücke für den leistbaren Wohnbau verfügbar zu machen.
„Baulandmobilisierende Instrumente wie Baulandfonds, Flächenwidmungen
für geförderten Wohnbau, Raumordnungsverträge bis hin zum
existierenden, aber niemals angewendeten Bodenbeschaffungsgesetz
müssen konsequent umgesetzt werden“, so Klaus Baringer. Weiters muss
die Verfahrensdauer gestrafft werden, der mehrgeschossige geförderte
Wohnbau sollte auch gesetzlich privilegiert werden.
Zwtl.: Sanierungen wieder im Aufwind
„Nach einem kurzen Einbruch letztes Jahr sind es heuer wieder
7.300 thermische Sanierungen, so wie in den Jahren 2018-2021“, betont
Herwig Pernsteiner. „Insgesamt muss wieder darauf hingewiesen werden,
dass die aus thermischer Sicht besonders problematischen GBV-Bestände
mit Baujahr vor 1980 annähernd „durchsaniert“ sind. Aktuell kommen
einerseits die Bestände der späten 1980er sowie der 1990er Jahre in
die Sanierungsphase, andererseits gelangen ältere Gebäude bereits in
den zweiten Sanierungszyklus“, so Pernsteiner weiter.
Zwtl.: Heizungstausch um 40% gestiegen
„2023 war ein Rekordjahr bei den Heizungsumstellungen bei den
GBV-Bauten. Knapp 6000 Wohneinheiten wurden auf klimafreundliche
Heizungssysteme umgestellt – noch einmal 40% mehr als im Jahr 2022“,
freut sich Verbandsobmann Klaus Baringer. Bereits 2022 gab es eine
Steigerung der Zahl der Heizungsumstellungen von fast 80%. „58% des
GBV-Verwaltungsbestands wird bereits klimafreundlich (durch Fernwärme
oder erneuerbare Energieträger) beheizt. Damit zeigen die GBVs, dass
sie Vorreiter im Bereich der Dekarbonisierung sind. Um dieses Niveau
halten zu können und schneller Gasheizungen und die letzten
Einzelöfen aus dem gemeinnützigen Wohnungsbestand zu entfernen,
braucht es zusätzliche Förderungen“, unterstreicht Baringer. Wichtig
für eine noch schnellere Dekarbonisierung sind weiterhin die
wohnzivilrechtlichen Maßnahmen. Aktuell können Mieterinnen und Mieter
den Heizungstausch blockieren. „Es fehlt ein Bundesgesetz, das die
Durchsetzung des Heizungstausches ermöglicht. Es fehlt aber auch eine
rechtliche Klärung, welche Kostenanteile von wem getragen werden.
Hier herrscht dringender Regelungsbedarf“, mahnt Verbandsobmann
Baringer.
Zwtl.: Gemeinnützige Bauvereinigungen
Die 182 gemeinnützigen Bauvereinigungen sind Unternehmen, die
Wohnungen für breite Kreise der Bevölkerung zur Verfügung stellen.
Sie tun dies nicht in gewinnmaximierender, sondern in
gemeinwohlorientierter Weise. Ihre Geschäftstätigkeit ist durch das
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sowie ergänzende Verordnungen
reguliert. GBVs verwalten derzeit rund 998.000 Wohnungen, davon rd.
660.000 eigene Miet- und Genossenschaftswohnungen.
Fotos der Pressekonferenz finden Sie [hier]
(
http://www.gbv.at/aktuelles).
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