29.04.2024,
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Bei den 34. Europäischen Notarentagen diskutierten über 250 internationale Expert:innen auf Einladung des österreichischen Notariats die Auswirkungen der digitalen Transformation auf eine bürgernahe Rechtspflege.\nFazit: Richtig eingesetzt stärken Digitalisierung und KI die
Rolle des unparteiischen Notariats als Vertrauensanker des Rechtsstaats.\nEin weiterer Schwerpunkt: die EU-weite digitale Weiterentwicklung einer bürgernahen, grenzüberschreitenden Rechtspflege in Bereichen wie dem inklusiven Erwachsenenschutz oder dem Verlassenschaftsverfahren.\n Digitalisierung und der Einsatz künstlicher Intelligenz haben auch
in der Rechtspflege Einzug gehalten und stellen das gesamte
Justizwesen vor neue Herausforderungen. Sie bieten aber auch Chancen
für mehr Bürgernähe und Effizienz, gerade auch bei
grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren. Gleichzeitig sind die
Menschen durch Fake News und den missbräuchlichen Umgang mit
digitalen Anwendungen und KI verunsichert.
Vor diesem Hintergrund gewinnt der Wert der Rechtssicherheit eine
ganz neue Bedeutung. Die Kernaufgabe des Notariats, den Menschen
Sicherheit in wichtigen Lebenssituationen zu geben, muss auch und
gerade im Umgang mit neuen Technologien gelingen. „Das
österreichische Notariat ist hier technologischer Vorreiter in Europa
und erfüllt zugleich eine Gatekeeper-Funktion – auch im digitalen
Raum. Dazu muss es Teil der Entwicklungen, Teil des technologischen
Fortschritts sein und diesen auch beherrschen“, unterstrich Michael
Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, die Rolle
des Notariats bei den 34. Europäischen Notarentagen am 18. und 19.
April in Salzburg.
Zwtl.: Potenzial digitaler Technologien für die Justiz
Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin DG Connect der
Europäischen Kommission, betonte die Notwendigkeit, den europäischen
Datenschutz und die Regulierung von KI in Einklang zu bringen, ohne
Innovationen zu behindern. Nikolay war federführend an der
europäischen KI-Verordnung, dem sogenannten AI-Act, beteiligt. Diese
verfolgt einen smarten, risikobasierten und menschenzentrierten
Ansatz, mit dem klaren Ziel, KI zu ermöglichen und nicht zu
verbieten, und gleichzeitig Innovationen zu fördern. In der
industriellen Anwendung kann KI die Produktivität und das
Innovationspotenzial in allen Branchen steigern.
Für Nikolay ist die EU eine Pionierin, die als erste weltweit
versucht, KI regulatorisch in den Griff zu bekommen, um das Vertrauen
der Bürger:innen in diese bahnbrechende Technologie zu erhalten.
Nikolay sieht ein enormes Potenzial im Einsatz digitaler Technologien
in der Justiz. Für das Notariat, dem bei der Authentifizierung eine
Schlüsselrolle zukommt, wird das digitale Wallet, das 2026 in Kraft
treten soll, die künftige Arbeit erleichtern.
Zwtl.: Chancen und Herausforderungen für das Notariat
Das niederländische Notariat hat als eines der ersten Notariate in
Europa eine umfassende Studie über die Auswirkungen von KI auf das
Notariat in Auftrag gegeben. Einer der Autoren der Studie, Tim
Walree, Assistenzprofessor an der Radboud Universität, präsentierte
in Salzburg die wichtigsten Ergebnisse.
Obwohl KI-Anwendungen Notar:innen bestimmte Aufgaben abnehmen oder
sie dabei unterstützen können, sind sie (noch) nicht in der Lage, den
gesamten notariellen Prozess zu ersetzen. Die menschliche Interaktion
zwischen Notar:innen und Klient:innen ist und bleibt in jedem Fall
notwendig. Wichtig ist auch, sich frühzeitig der Risiken von KI sowie
der rechtlichen Rahmenbedingungen (AI Act, Datenschutzbestimmungen,
etc.) bewusst zu sein. So können diese Parameter bereits bei der
Entscheidung über den Einsatz von KI in der täglichen Praxis
berücksichtigt und Risiken minimiert werden. Richtig eingesetzt kann
KI so zu einer Stärkung der zentralen notariellen Grundwerte führen.
Zwtl.: EU-Inklusion von Schutzbedürftigen
Keynote-Sprecherin Marie Vautravers, die bei der Europäischen
Kommission im Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen tätig
ist, gab abschließend einen Überblick über die aktuellen
Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, der
grenzüberschreitenden Rechtspflege, des Erwachsenenschutzes und der
Elternschaft.
Vautravers erläuterte einen Regelungsentwurf zur Verbesserung der
Situation des grenzüberschreitenden inklusiven Erwachsenenschutzes.
Etwa 1,4 % der EU-Bevölkerung, d.h. rund 5 Millionen Menschen, stehen
unter einer gerichtlichen Schutzmaßnahme. Bis zu 780.000 Erwachsene
befinden sich in grenzüberschreitenden Lebenssituationen. Durch die
Digitalisierung soll die Vernetzung relevanter Register
vorangetrieben werden, um den EU-weiten Zugang zu Rechtsakten wie
Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Elternrechten zu
erleichtern.
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