30.11.2016
Zugemailt von / gefunden bei: conwert (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Wien (pta039/30.11.2016/15:47) - Die im ATX gelistete conwert Immobilien Invest SE ("conwert") gibt bekannt, dass ihr der Bescheid der Übernahmekommission im Nachprüfungsverfahren zur Frage des gemeinsamen Vorgehens iSd § 1 Z 6 Übernahmegesetz der Adler Real Estate AG mit Herrn Cevdet Caner und der Petrus Advisers LLP zugegangen ist.
Die Übernahmekommission kommt darin zum Schluss, dass die Adler Real Estate AG, MountainPeak Trading Limited, Cevdet Caner, Westgrund AG und Petrus Advisers Ltd als gemeinsam vorgehende Rechtsträger im Sinne des Übernahmegesetzes zu qualifizieren sind, am 29. September 2015 eine kontrollierende Beteiligung an conwert erlangt haben und in der Folge ein Pflichtangebot 2015 zu Unrecht nicht gestellt haben.
conwert geht aktuell davon aus, dass der Bescheid keine Auswirkungen auf die Durchführung des laufenden freiwilligen Übernahmeangebots der Vonovia SE auf Kontrollerlangung bei conwert haben wird. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig und ein Rekurs an den Obersten Gerichtshof ist zulässig.
...........................................................
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die auf Basis aller zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die vorausschauenden Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. conwert weist darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedenster Faktoren von den in dieser Mitteilung dargestellten Erwartungen abweichen können.
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conwert_ubernahmekommission_sieht_2015er-konstellation_um_caner_und_petrus_kritisch
Aktien auf dem Radar:Kapsch TrafficCom, UBM, Agrana, Addiko Bank, SBO, Frequentis, ATX Prime, ATX TR, ATX NTR, ATX, Bawag, Mayr-Melnhof, Lenzing, Rosgix, OMV, Palfinger, AT&S, Österreichische Post, EVN, Erste Group, Porr, Pierer Mobility, Zumtobel, Gurktaler AG VZ, Heid AG, Semperit, Stadlauer Malzfabrik AG, Warimpex, Polytec Group, BTV AG, Oberbank AG Stamm.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)155115
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Kontron
Der Technologiekonzern Kontron AG – ehemals S&T AG – ist mit mehr als 6.000 Mitarbeitern und Niederlassungen in 32 Ländern weltweit präsent. Das im SDAX® an der Deutschen Börse gelistete Unternehmen ist einer der führenden Anbieter von IoT (Internet of Things) Technologien. In diesen Bereichen konzentriert sich Kontron auf die Entwicklung sicherer und vernetzter Lösungen durch ein kombiniertes Portfolio aus Hardware, Software und Services.
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Wien (pta039/30.11.2016/15:47) - Die im ATX gelistete conwert Immobilien Invest SE ("conwert") gibt bekannt, dass ihr der Bescheid der Übernahmekommission im Nachprüfungsverfahren zur Frage des gemeinsamen Vorgehens iSd § 1 Z 6 Übernahmegesetz der Adler Real Estate AG mit Herrn Cevdet Caner und der Petrus Advisers LLP zugegangen ist.
Die Übernahmekommission kommt darin zum Schluss, dass die Adler Real Estate AG, MountainPeak Trading Limited, Cevdet Caner, Westgrund AG und Petrus Advisers Ltd als gemeinsam vorgehende Rechtsträger im Sinne des Übernahmegesetzes zu qualifizieren sind, am 29. September 2015 eine kontrollierende Beteiligung an conwert erlangt haben und in der Folge ein Pflichtangebot 2015 zu Unrecht nicht gestellt haben.
conwert geht aktuell davon aus, dass der Bescheid keine Auswirkungen auf die Durchführung des laufenden freiwilligen Übernahmeangebots der Vonovia SE auf Kontrollerlangung bei conwert haben wird. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig und ein Rekurs an den Obersten Gerichtshof ist zulässig.
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