07.03.2018
Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Sanktion gegen die Meinl Bank: Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass vom Bundesverwaltungsgericht gemäß § 44 Abs. 1 BWG (teilweise iVm § 59 BWG ) iVm § 98 Abs. 2 Z 11 BWG iVm § 99d Abs. 3 BWG wegen verspäteter Vorlage von Berichten, insbesondere des geprüften Jahresabschlusses mit Bilanzstichtag 31.12.2013, eine einheitlich bemessene Geldstrafe in der Höhe von EUR 8.000,– verhängt wurde. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das BVwGhat die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt.
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Aktien auf dem Radar:Uniqa, Semperit, FACC, EuroTeleSites AG, Telekom Austria, Bawag, ATX NTR, RBI, VIG, voestalpine, Erste Group, DO&CO, CA Immo, Andritz, ATX, Rosgix, Porr, Wienerberger, ATX TR, ATX Prime, Palfinger, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, UBM, Polytec Group, Verbund, Amag, Flughafen Wien, CPI Europe AG, Österreichische Post, Zalando.
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A1 Telekom Austria
Die an der Wiener Börse notierte A1 Telekom Austria Group ist führender Provider für digitale Services und Kommunikationslösungen im CEE Raum mit mehr als 24 Millionen Kunden in sieben Ländern und bietet Kommunikationslösungen, Payment und Unterhaltungsservices sowie integrierte Business Lösungen an.
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07.03.2018, 1062 Zeichen
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Sanktion gegen die Meinl Bank: Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass vom Bundesverwaltungsgericht gemäß § 44 Abs. 1 BWG (teilweise iVm § 59 BWG ) iVm § 98 Abs. 2 Z 11 BWG iVm § 99d Abs. 3 BWG wegen verspäteter Vorlage von Berichten, insbesondere des geprüften Jahresabschlusses mit Bilanzstichtag 31.12.2013, eine einheitlich bemessene Geldstrafe in der Höhe von EUR 8.000,– verhängt wurde. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das BVwGhat die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt.
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