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Buddy-Blog: "Das ist die Kernfrage in der Stiftungs-Causa Graf" (Andreas Wölfl)

Magazine aktuell


#gabb aktuell



05.06.2012, 1609 Zeichen

(Autor: Andreas Wölfl)

Ob der "Causa Graf" wundere ich mich, warum offensichtlich jeder in Österreich Stiftungsvorstand sein darf. Zum Fall selber will ich mich da gar nicht äussern, dazu habe ich auch zu wenig Fakten um mir anmassen zu können, ein Urteil abzugeben.

Ein Urteil kenne ich aber: In Ländern wie Liechtenstein, Luxemburg, Malta, aber selbst auf den "bösen Kanalinseln" ist geregelt, dass im Vorstand einer Stiftung zumindest ein bei der Aufsichtsichtsbehörde registrierter "Treuhänder" sitzen muss. Dieser muss eine Berufsbefähigungsprüfung ablegen, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorweisen resp. kurz gesagt im Vorfeld belegen, dass er dafür qualifiziert ist. In Österreich scheint es mir so zu sein, dass zwar jeder kleine Vertriebler oder Anlageberater - der ohnehin nur beraten darf und in keiner Weise über das Vermögen eines Kunden verfügen darf und kann - aufgrund der MiFID einen Bürokratiedschungel bewältigen muss und lange Vorlaufzeiten in Kauf nehmen muss, während offensichtlich keinerlei aufsichtsrechtliche Anforderungen an Stiftungsvorstände - die maximale Hanldungsfreiheit über das Vermögen der Stiftung haben - vorherrschen.

Sachlich betrachtet müsste die Causa Graf aus meiner Sicht in einer Diskussion münden, ob in Österreich nicht der Beruf des Treuhänders geschaffen werden soll mit Registrierungspflicht bei der Finanzmarktaufsicht und Befähigungsnachweis ("copy paste Befähigungsnachweis nach MiFID") sowie Ausweitung der grundlegenden "MiFID-Spielregeln" auf Treuhänder (=Stiftungsvorstände) wie Offenlegung Interessenskonflikte; Retrozessionsmanagement ...



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    05.06.2012, 1609 Zeichen

    (Autor: Andreas Wölfl)

    Ob der "Causa Graf" wundere ich mich, warum offensichtlich jeder in Österreich Stiftungsvorstand sein darf. Zum Fall selber will ich mich da gar nicht äussern, dazu habe ich auch zu wenig Fakten um mir anmassen zu können, ein Urteil abzugeben.

    Ein Urteil kenne ich aber: In Ländern wie Liechtenstein, Luxemburg, Malta, aber selbst auf den "bösen Kanalinseln" ist geregelt, dass im Vorstand einer Stiftung zumindest ein bei der Aufsichtsichtsbehörde registrierter "Treuhänder" sitzen muss. Dieser muss eine Berufsbefähigungsprüfung ablegen, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorweisen resp. kurz gesagt im Vorfeld belegen, dass er dafür qualifiziert ist. In Österreich scheint es mir so zu sein, dass zwar jeder kleine Vertriebler oder Anlageberater - der ohnehin nur beraten darf und in keiner Weise über das Vermögen eines Kunden verfügen darf und kann - aufgrund der MiFID einen Bürokratiedschungel bewältigen muss und lange Vorlaufzeiten in Kauf nehmen muss, während offensichtlich keinerlei aufsichtsrechtliche Anforderungen an Stiftungsvorstände - die maximale Hanldungsfreiheit über das Vermögen der Stiftung haben - vorherrschen.

    Sachlich betrachtet müsste die Causa Graf aus meiner Sicht in einer Diskussion münden, ob in Österreich nicht der Beruf des Treuhänders geschaffen werden soll mit Registrierungspflicht bei der Finanzmarktaufsicht und Befähigungsnachweis ("copy paste Befähigungsnachweis nach MiFID") sowie Ausweitung der grundlegenden "MiFID-Spielregeln" auf Treuhänder (=Stiftungsvorstände) wie Offenlegung Interessenskonflikte; Retrozessionsmanagement ...



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