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20.09.2012, 2791 Zeichen

Anbei das dunkelste Podium, das ich je in einer Presseaussendung zugesandt bekommen habe. Die Namen sind aber im Hintergrund gut lesbar. Und Peter Kotauczek (dunkel, mitte) ist eine Lichtgestalt der IT-Branche. Vor Jahren hatte ich mit dem Beko-Gründer viel zu tun. Und es hat immer Spass gemacht.

Das Thema der PK war übrigens interessant.

"Überholt Europa die USA in der cloud? US Patriot Act – Chance oder Bedrohung?

Mit einem Angebot in der Cloud eröffnen sich die Software-Branche neue Chancen und neue Vertriebsmöglichkeiten.

Nach EuroCloud Austria sind vor allem die folgenden Herausforderungen zu berücksichtigen: Angebotsgestaltung, Partnerselektion und die Vertragsgestaltung.

Neben den technischen und betriebswirtschaftlichen Vorteilen müssen Unternehmen auch die juristische Seite besonders beachten. Wer personenbezogene Daten in der Cloud verarbeiten lässt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, den bzw. die Dienstleister sorgfältig auszuwählen.

„Gemäß dem Datenschutzgesetz ist die Datenübermittlung in ein Drittland (nicht-EU-Land) ohne Genehmigung unzulässig, sodass vor der Speicherung (etwa eines Backups in den USA) eine Genehmigung der Datenschutzkommission einzuholen ist. Diese wird jedoch nur erteilt, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet wird. Vor dem Gang in die Cloud muss daher genau geprüft werden, ob wirklich alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, um die versprochene Kosteneinsparung zu erreichen.“ empfiehlt RA Mag. Markus Dörfler.

Forderungen des VÖSI zur Software/IT-Standortpolitik

Mit der heutigen Veranstaltung initiiert der VÖSI eine offene Kommunikation und Diskussion in der Software/IT-Branche zu diesem aktuellen Thema. Die Forderung der Software/IT-Branche nach Rechtssicherheit und vor allem Strategien für die Zukunft wird vom VÖSI im Namen seiner Mitglieder vertreten.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Cloud Computing haben großen Einfluss auf die österreichische Marktentwicklung in diesem Bereich. Im internationalen Wettbewerb werden jene Staaten profitieren, an denen der Staat seine Rolle als Regulator aktiv wahrnimmt. Schritte in diese Richtung sind (1) ein nationaler und internationaler optimierter Rechtsrahmen (siehe z.B. die EU-Standardvertragsklauseln) und (2) ein verstärkter Einsatz von Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung. Der öffentliche Bereich soll eine Vorreiterrolle bei Cloud Standardisierungen übernehmen. Investitionen der öffentlichen Hand (Cloud-Infrastrukturen, Leuchtturmprojekte, Forschung etc.) schaffen Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Technologie-Know-how für den Software/IT-Standort Österreich, wie ja die VÖSI / WKO UBIT aus dem Jahr 2011 eindrucksvoll gezeigt hat." 

(Fast) alles wird veröffentlicht. Sendet mir Fotos an: me@christian-drastil.com.

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1. Dunkles Bild mit Peter Kotauczek lt Namensschild in der Mitte

Aktien auf dem Radar:VIG, Zumtobel, UBM, Pierer Mobility, EuroTeleSites AG, RHI Magnesita, ATX, ATX TR, ATX NTR, Erste Group, RBI, Frequentis, Mayr-Melnhof, Polytec Group, AT&S, CA Immo, Lenzing, Porr, Hutter & Schrantz Stahlbau, Hutter & Schrantz, VAS AG, Wienerberger, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Kapsch TrafficCom, Amag, EVN, Flughafen Wien, CPI Europe AG, Österreichische Post, Strabag.


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    Anbei das dunkelste Podium, das ich je in einer Presseaussendung zugesandt bekommen habe. Die Namen sind aber im Hintergrund gut lesbar. Und Peter Kotauczek (dunkel, mitte) ist eine Lichtgestalt der IT-Branche. Vor Jahren hatte ich mit dem Beko-Gründer viel zu tun. Und es hat immer Spass gemacht.

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    „Gemäß dem Datenschutzgesetz ist die Datenübermittlung in ein Drittland (nicht-EU-Land) ohne Genehmigung unzulässig, sodass vor der Speicherung (etwa eines Backups in den USA) eine Genehmigung der Datenschutzkommission einzuholen ist. Diese wird jedoch nur erteilt, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet wird. Vor dem Gang in die Cloud muss daher genau geprüft werden, ob wirklich alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, um die versprochene Kosteneinsparung zu erreichen.“ empfiehlt RA Mag. Markus Dörfler.

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