Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.







Magazine aktuell


#gabb aktuell



28.11.2012, 4209 Zeichen


von 

2012 war mal wieder ein aufregendes Jahr für Kapitalanleger. Und leider fährt man nicht mit jedem Börsengeschäft einen Gewinn ein. Wer mehrere Depots bei verschiedenen Banken führt, kann aber Verluste in einem Depot mit Gewinnen im anderen verrechnen lassen. So läuft die Verlustverrechnung.
Anleger sollten den Stichtag 15. Dezember im Auge behalten. Nur noch bis zu diesem gesetzlich vorgeschriebenen Termin können Sie bei ihrem Onlinebroker oder ihrer Bank eine Verlustbescheinigung beantragen. Lassen Sie sich Ihre Verluste bescheinigen, wird ihre Bank ihre so genannten Verlustverrechnungstöpfe schließen – und sie 2012 wieder bei Null starten lassen. Der Antrag ist kostenlos und kann meist direkt online gestellt werden.Wer sich erst nach diesem Termin rührt, hat in diesem Jahr Pech gehabt. Aber keine Sorge, verloren ist nichts – die Verlustverrechnungstöpfe werden dann einfach ins nächste Jahr überführt und laufen weiter und werden dann mit mit abzugspflichtigen Kapitalerträgen aus 2012 verrechnet. Bis Mitte Dezember 2013 darf man sich dann wieder bei Bedarf eine Verlustbescheinigung für 2013 besorgen.

Interessant ist eine solche Verlustbescheinigung für Anleger mit mehreren Depots, die etwa Verluste auf ihrem Depot bei Bank A mit etwaigen Kursgewinnen und anderen Kapitalerträgen auf einem anderen Depot bei einer anderen Bank verrechnen möchten. Dabei wird unterschieden zwischen dem Verlustverrechnungstopf für Aktien und für Sonstige Kapitalerträge. Sie können auch jeweils separat beantragt werden. Wichtig: Diese Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen auf einem anderen Depot bei einer anderen Bank ist nur im Wege der Einkommensteuererklärung möglich. Führt ein Kunde mehrere Depots bei ein und derselben Bank, nimmt die Bank die depotübergreifende Verlustverrechnung ohne Antrag automatisch vor.

Mein Tipp: Wenn Sie keinen besonderen Grund dafür haben, zwei Depots bei verschiedenen Banken zu führen, sollten Sie erwägen, Ihre Depots besser bei einer Bank zu führen. Dann können Sie sich die Verlustverrechnung über den Umweg der Steuererklärung nämlich sparen. Wenn Sie verheiratet sind, Ihre Depots bei derselben Bank führen wie Ihr Ehepartner und einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt haben, verrechnet Ihre Bank seit dem Jahr 2010 Gewinne und Verluste übrigens automatisch sogar über beide Ehegatten hinweg.

Ein ganz anderes Thema ist übrigens die Verrechnung von Altverlusten aus der Zeit vor dem Start der Abgeltungsteuer Anfang 2009. Zur Erinnerung: Seit Anfang 2009 beträgt der Abgeltungssteuersatz auf Zinsen, Dividenden sowie auf Kursgewinne einheitlich 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer; die bis dato gültige einjährige Spekulationsfrist gibt es nicht mehr. Altverluste können nur mit solchen Wertpapieren entstanden sein, die bis Ende 2008 den Weg ins Depot fanden und dann binnen der damals noch geltenden einjährigen Spekulationsfrist veräußert wurden. Altverluste dürfen noch bis inklusive 2013 mit neuen Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden, nicht aber mit Zins- und Dividendenerträgen. Auch diese Verlustverrechnung läuft nur über den Umweg der Steuererklärung. In späteren Jahren ist sie nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich. Denn ab 2014 dürfen Altverluste nur noch mit Spekulationsgewinnen nach aktueller Definition – also etwa mit Gewinnen aus Verkäufen von Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist – verrechnet werden. Das ist natürlich deutlich schwieriger.

Mein Tipp: Wenn Sie also noch auf hohen Altverlusten sitzen, sollten sie zusehen, dass Sie zuerst diesen Berg abbauen, bevor Sie neue Verluste depotübergreifend verrechnen lassen.

Der Stichtag 15.12. ist auch noch für einen anderen Aspekt wichtig. Viele Banken möchten bis zu diesem Termin von ihren Kunden auch die Meldung haben, ob sie für das Folgejahr automatisch auch die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge mitabführen sollen. Dieser Antrag muss vor Jahresbeginn vorliegen. Falls man diesen Antrag nicht stellt, ist man in der Pflicht, die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge über den lästigen Umweg der Steuererklärung abzurechnen.

Mehr unter http://finanzjournalisten.blogspot.co.at/




BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Kapitalmarkt-stimme.at daily voice: 40 Jahre dabei - aber sowas wie heute bei der Bawag-Aktie hab ich noch nie gesehen




 

Bildnachweis

1.

Aktien auf dem Radar:Bawag, FACC, Amag, Austriacard Holdings AG, Polytec Group, Kapsch TrafficCom, Rosgix, Mayr-Melnhof, Strabag, AT&S, Gurktaler AG Stamm, Hutter & Schrantz Stahlbau, Marinomed Biotech, SBO, Wiener Privatbank, RHI Magnesita, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, CA Immo, EuroTeleSites AG, EVN, Flughafen Wien, CPI Europe AG, OMV, Bajaj Mobility AG, Österreichische Post, Telekom Austria, UBM, Verbund, Lenzing, American Express.


Random Partner

RBI
Die Raiffeisen Bank International ist eine der führenden Corporate- und Investment-Banken Österreichs und in 11 Märkten Zentral- und Osteuropas als Universalbank tätig. Darüber hinaus bietet der RBI-Konzern zahlreiche weitere Finanzdienstleistungen an, zum Beispiel in den Bereichen Leasing, Asset Management und M&A.

>> Besuchen Sie 53 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN MA-Event Deutsche Bank
    BSN MA-Event Lenzing
    #gabb #2050

    Featured Partner Video

    kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Wie geht es Ihnen heute? (oder: jetzt wird man auch schon auf LinkedIn genervt)

    Wie geht es Ihnen heute? Oder: Jetzt wird es auch schon auf LinkedIn ungemütlich.

    Unser Ziel: Kapitalmarkt is coming home. 2026 nicht mehr zwingend täglich, aber so oft es passt. Dh, ev. a...

    Books josefchladek.com

    Michael Rathmayr
    Remedy
    2025
    Nearest Truth

    Léon-Paul Fargue & Roger Parry & Fabian Loris
    Banalité
    1930
    Librairie Gallimard

    Anna Fabricius
    Home is where work is
    2024
    Self published

    Raymond Thompson Jr
    It’s hard to stop rebels that time travel
    2025
    Void

    Stephen Shore
    Uncommon Places
    1982
    Aperture

    D-Abgeltungssteuer - Stichtag für Verlustverrechnung im Auge behalten (Brigitte Watermann)


    28.11.2012, 4209 Zeichen


    von 

    2012 war mal wieder ein aufregendes Jahr für Kapitalanleger. Und leider fährt man nicht mit jedem Börsengeschäft einen Gewinn ein. Wer mehrere Depots bei verschiedenen Banken führt, kann aber Verluste in einem Depot mit Gewinnen im anderen verrechnen lassen. So läuft die Verlustverrechnung.
    Anleger sollten den Stichtag 15. Dezember im Auge behalten. Nur noch bis zu diesem gesetzlich vorgeschriebenen Termin können Sie bei ihrem Onlinebroker oder ihrer Bank eine Verlustbescheinigung beantragen. Lassen Sie sich Ihre Verluste bescheinigen, wird ihre Bank ihre so genannten Verlustverrechnungstöpfe schließen – und sie 2012 wieder bei Null starten lassen. Der Antrag ist kostenlos und kann meist direkt online gestellt werden.Wer sich erst nach diesem Termin rührt, hat in diesem Jahr Pech gehabt. Aber keine Sorge, verloren ist nichts – die Verlustverrechnungstöpfe werden dann einfach ins nächste Jahr überführt und laufen weiter und werden dann mit mit abzugspflichtigen Kapitalerträgen aus 2012 verrechnet. Bis Mitte Dezember 2013 darf man sich dann wieder bei Bedarf eine Verlustbescheinigung für 2013 besorgen.

    Interessant ist eine solche Verlustbescheinigung für Anleger mit mehreren Depots, die etwa Verluste auf ihrem Depot bei Bank A mit etwaigen Kursgewinnen und anderen Kapitalerträgen auf einem anderen Depot bei einer anderen Bank verrechnen möchten. Dabei wird unterschieden zwischen dem Verlustverrechnungstopf für Aktien und für Sonstige Kapitalerträge. Sie können auch jeweils separat beantragt werden. Wichtig: Diese Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen auf einem anderen Depot bei einer anderen Bank ist nur im Wege der Einkommensteuererklärung möglich. Führt ein Kunde mehrere Depots bei ein und derselben Bank, nimmt die Bank die depotübergreifende Verlustverrechnung ohne Antrag automatisch vor.

    Mein Tipp: Wenn Sie keinen besonderen Grund dafür haben, zwei Depots bei verschiedenen Banken zu führen, sollten Sie erwägen, Ihre Depots besser bei einer Bank zu führen. Dann können Sie sich die Verlustverrechnung über den Umweg der Steuererklärung nämlich sparen. Wenn Sie verheiratet sind, Ihre Depots bei derselben Bank führen wie Ihr Ehepartner und einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt haben, verrechnet Ihre Bank seit dem Jahr 2010 Gewinne und Verluste übrigens automatisch sogar über beide Ehegatten hinweg.

    Ein ganz anderes Thema ist übrigens die Verrechnung von Altverlusten aus der Zeit vor dem Start der Abgeltungsteuer Anfang 2009. Zur Erinnerung: Seit Anfang 2009 beträgt der Abgeltungssteuersatz auf Zinsen, Dividenden sowie auf Kursgewinne einheitlich 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer; die bis dato gültige einjährige Spekulationsfrist gibt es nicht mehr. Altverluste können nur mit solchen Wertpapieren entstanden sein, die bis Ende 2008 den Weg ins Depot fanden und dann binnen der damals noch geltenden einjährigen Spekulationsfrist veräußert wurden. Altverluste dürfen noch bis inklusive 2013 mit neuen Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden, nicht aber mit Zins- und Dividendenerträgen. Auch diese Verlustverrechnung läuft nur über den Umweg der Steuererklärung. In späteren Jahren ist sie nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich. Denn ab 2014 dürfen Altverluste nur noch mit Spekulationsgewinnen nach aktueller Definition – also etwa mit Gewinnen aus Verkäufen von Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist – verrechnet werden. Das ist natürlich deutlich schwieriger.

    Mein Tipp: Wenn Sie also noch auf hohen Altverlusten sitzen, sollten sie zusehen, dass Sie zuerst diesen Berg abbauen, bevor Sie neue Verluste depotübergreifend verrechnen lassen.

    Der Stichtag 15.12. ist auch noch für einen anderen Aspekt wichtig. Viele Banken möchten bis zu diesem Termin von ihren Kunden auch die Meldung haben, ob sie für das Folgejahr automatisch auch die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge mitabführen sollen. Dieser Antrag muss vor Jahresbeginn vorliegen. Falls man diesen Antrag nicht stellt, ist man in der Pflicht, die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge über den lästigen Umweg der Steuererklärung abzurechnen.

    Mehr unter http://finanzjournalisten.blogspot.co.at/




    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Kapitalmarkt-stimme.at daily voice: 40 Jahre dabei - aber sowas wie heute bei der Bawag-Aktie hab ich noch nie gesehen




     

    Bildnachweis

    1.

    Aktien auf dem Radar:Bawag, FACC, Amag, Austriacard Holdings AG, Polytec Group, Kapsch TrafficCom, Rosgix, Mayr-Melnhof, Strabag, AT&S, Gurktaler AG Stamm, Hutter & Schrantz Stahlbau, Marinomed Biotech, SBO, Wiener Privatbank, RHI Magnesita, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, CA Immo, EuroTeleSites AG, EVN, Flughafen Wien, CPI Europe AG, OMV, Bajaj Mobility AG, Österreichische Post, Telekom Austria, UBM, Verbund, Lenzing, American Express.


    Random Partner

    RBI
    Die Raiffeisen Bank International ist eine der führenden Corporate- und Investment-Banken Österreichs und in 11 Märkten Zentral- und Osteuropas als Universalbank tätig. Darüber hinaus bietet der RBI-Konzern zahlreiche weitere Finanzdienstleistungen an, zum Beispiel in den Bereichen Leasing, Asset Management und M&A.

    >> Besuchen Sie 53 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN MA-Event Deutsche Bank
      BSN MA-Event Lenzing
      #gabb #2050

      Featured Partner Video

      kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Wie geht es Ihnen heute? (oder: jetzt wird man auch schon auf LinkedIn genervt)

      Wie geht es Ihnen heute? Oder: Jetzt wird es auch schon auf LinkedIn ungemütlich.

      Unser Ziel: Kapitalmarkt is coming home. 2026 nicht mehr zwingend täglich, aber so oft es passt. Dh, ev. a...

      Books josefchladek.com

      Otto Neurath & Gerd Arntz
      Gesellschaft und Wirtschaft : bildstatistisches Elementarwerk
      1930
      Bibliographisches Institut AG

      Tenmei Kanoh
      New York 1969
      2014
      Ishi Inc.

      Léon-Paul Fargue & Roger Parry & Fabian Loris
      Banalité
      1930
      Librairie Gallimard

      Man Ray
      Photographie n'est pas L'Art
      1937
      GLM

      Alessandra Calò
      Ctonio
      2024
      Studiofaganel