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Großkoalitionäre Alibihandlung am Finanzplatz Wien (Wilhelm Rasinger)

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29.11.2012, 2228 Zeichen

Nach mehr als fünf Jahre sehnsüchtigem Warten wurde endlich vom Finanzministerium der Entwurf eines Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes vorgelegt, in dem die Einrichtung einer „Enforcement“-Stelle, besser bekannt als „Bilanzpolizei“,  geregelt wird. Das lange Warten hat nicht dazu geführt, dass die Erfahrungen der EU-Länder, die schon seit Jahren über so eine Einrichtung verfügen berücksichtigt wurden. Es wird zwar versucht, die zweistufige Organisation in Deutschland nachzubilden, aber leider wurde nicht auf österreichische Eigenheiten verzichtet. In Deutschland hat die als Verein konzipierte, weitgehend unabhängige Prüfstelle 16 Mitarbeiter und in den Gremien (wie etwa Mitgliederversammlung, Vorstand und Nominierungsausschuss) sind weder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - vergleichbar mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) - und schon gar nicht Ministerien vertreten. Vertreten sind indes Arbeitnehmer und die zwei großen Anlegerschutzvereinigungen. Auf österreichische Größenverhältnisse umgelegt sollte die Tätigkeit der Bilanzpolizei von zwei Mitarbeitern zu erledigen sein. Es werden jedoch sicher vier bis fünf qualifizierte Mitarbeiter werden. Unverständlich ist, dass für diese Mini-Organisation eine Vorlaufzeit von fast zwei Jahre erforderlich sein soll, da das Gesetz erst per 1.7.2013 in Kraft tritt und erstmals auf Jahresabschlüsse zum 31.12.2013 anwendbar ist. In den erläuternden Bemerkungen wird festgelegt, dass Hinweisgeber (auf Bilanzfälschungen) über das Verfahren und dessen Ergebnis nicht zu informieren sind. Eine Berichtspflicht über die Arbeit besteht nur gegenüber der FMA. Somit wird eine „Black-Box“ geschaffen, obwohl die Arbeit dieser Stelle vor allem Präventivcharakter haben sollte bzw. Klarstellungen über Auslegungsunterschiede bei sehr diffizilen Rechenlegungsvorschriften des IFRS treffen sollte. Es stellt sich die Frage, von wem sich das Finanzministerium in dieser Aneglegenheit beraten ließ.

Es ist eine Schande, dass Österreich als einziges Land seit Jahren auch weiterhin keine effiziente Bilanzpolizei hat. Diese großkoalitionäre Alibihandlung ist ein Grund mehr, dass der Kapitalmarkt Österreich weiter ein Schattendasein führt.

(Wilhelm Rasinger, IVA)


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    Nach mehr als fünf Jahre sehnsüchtigem Warten wurde endlich vom Finanzministerium der Entwurf eines Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes vorgelegt, in dem die Einrichtung einer „Enforcement“-Stelle, besser bekannt als „Bilanzpolizei“,  geregelt wird. Das lange Warten hat nicht dazu geführt, dass die Erfahrungen der EU-Länder, die schon seit Jahren über so eine Einrichtung verfügen berücksichtigt wurden. Es wird zwar versucht, die zweistufige Organisation in Deutschland nachzubilden, aber leider wurde nicht auf österreichische Eigenheiten verzichtet. In Deutschland hat die als Verein konzipierte, weitgehend unabhängige Prüfstelle 16 Mitarbeiter und in den Gremien (wie etwa Mitgliederversammlung, Vorstand und Nominierungsausschuss) sind weder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - vergleichbar mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) - und schon gar nicht Ministerien vertreten. Vertreten sind indes Arbeitnehmer und die zwei großen Anlegerschutzvereinigungen. Auf österreichische Größenverhältnisse umgelegt sollte die Tätigkeit der Bilanzpolizei von zwei Mitarbeitern zu erledigen sein. Es werden jedoch sicher vier bis fünf qualifizierte Mitarbeiter werden. Unverständlich ist, dass für diese Mini-Organisation eine Vorlaufzeit von fast zwei Jahre erforderlich sein soll, da das Gesetz erst per 1.7.2013 in Kraft tritt und erstmals auf Jahresabschlüsse zum 31.12.2013 anwendbar ist. In den erläuternden Bemerkungen wird festgelegt, dass Hinweisgeber (auf Bilanzfälschungen) über das Verfahren und dessen Ergebnis nicht zu informieren sind. Eine Berichtspflicht über die Arbeit besteht nur gegenüber der FMA. Somit wird eine „Black-Box“ geschaffen, obwohl die Arbeit dieser Stelle vor allem Präventivcharakter haben sollte bzw. Klarstellungen über Auslegungsunterschiede bei sehr diffizilen Rechenlegungsvorschriften des IFRS treffen sollte. Es stellt sich die Frage, von wem sich das Finanzministerium in dieser Aneglegenheit beraten ließ.

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