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An die Amateure, die für die Wehrpflicht sind (Dieter Zakel)

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30.11.2012, 990 Zeichen

Dass es sich beim Militärdienst um Sklaverei handelt, ist nicht von der Hand zu weisen. Am Deutlichsten kommt dies darin zum Ausdruck, dass der Militärdienst ausdrücklich vom Verbot der Sklaverei der europäischen Menschenrechtskonvention ausgenommen ist – eine Herausnahme, die genau deswegen nötig wurde, weil Sklaverei und Militärdienst dasselbe sind: „Art 4 EMRK besagt (1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. (2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten. (3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt (…) b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist; (…)“
(Wortspende mit freundlicher Genehmigung von Dieter Zakel, Facharzt, Unternehmer http://www.zakel.at bzw.- https://www.facebook.com/dieter.zakel ). Mehr von Dieter Zakel HIER.



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    Dass es sich beim Militärdienst um Sklaverei handelt, ist nicht von der Hand zu weisen. Am Deutlichsten kommt dies darin zum Ausdruck, dass der Militärdienst ausdrücklich vom Verbot der Sklaverei der europäischen Menschenrechtskonvention ausgenommen ist – eine Herausnahme, die genau deswegen nötig wurde, weil Sklaverei und Militärdienst dasselbe sind: „Art 4 EMRK besagt (1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. (2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten. (3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt (…) b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist; (…)“
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