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13.07.2013, 2245 Zeichen

 Spin-Off lautet der Fachausdruck für die Abspaltung von Unternehmensanteilen – wie aktuell im Fall von Siemens und Osram bekommen die Altaktionäre dann Anteile der Tochter ins Depot gebucht, die in die Eigenständigkeit geschickt wurde. Doch welche Folgen hat der Deal unter steuerlichen Gesichtspunkten? 

Deutsche Altanleger von Siemens profitieren von einer speziellen Regelung im deutschen Umwandlungssteuergesetz. Demnach erhalten sie die im Verhältnis 10: 1 eingebuchten neuen Osram-Aktien ohne Steuerabzug eingebucht. Der steuerpflichtige Ertrag und die Anschaffungskosten der neuen Aktien werden mit einem Wert von null Euro angesetzt (Paragraph 20, Absatz 4a, Satz 5 Einkommensteuergesetz).

Damit verzichtet der Fiskus zwar bei der Depoteinbuchung der Gratispapiere auf die Versteuerung – aber der Verzicht wirkt nur vorläufig. Denn beim Fiskus gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Verkauft der Anleger die Aktien später, zieht seine Depotbank von dem kompletten Verkaufserlös Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer ab. Eigene Anschaffungskosten für die Papiere, die den Steuerabzug mildern könnten, kann der Anleger dann jedoch nicht gegenrechnen.

Wer es noch genauer wissen will: Die steuerlichen Auswirkungen der Abspaltung für in Deutschland steuerpflichtige Aktionäre der Siemens AG ergeben sich aus den Vorschriften des § 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 UmwStG sowie § 20 Abs. 4a Einkommensteuergesetz, heißt es auf Seite 88 ff. des gemeinsamen Spaltungsberichts von Siemens und Osram.

Ich kläre übrigens noch, wie sich Anleger stellen, die die Siemens-Aktien bereits vor der Abgeltungsteuer-Ära, also vor 2009 im Depot liegen hatten. Sobald ich hier Licht ins Dunkel bringe, lasse ich es Sie wissen. Laut Abspaltungsbericht wäre die Sachlage so: Altanleger, die bereits vor dem Start der Abgeltungssteuer Siemens-Aktien im Depot hatten, dürften sich demnach freuen: Weil die früher geltende einjährige Spekulationsfrist längst abgelaufen ist, dürfen Altaktionäre laut Spaltungsbericht auch die neu eingebuchten Osram-Papiere steuerfrei veräußern können. Ich werde diesen Punkt aber nochmals überprüfen - und mich dann zurückmelden.

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    13.07.2013, 2245 Zeichen

     Spin-Off lautet der Fachausdruck für die Abspaltung von Unternehmensanteilen – wie aktuell im Fall von Siemens und Osram bekommen die Altaktionäre dann Anteile der Tochter ins Depot gebucht, die in die Eigenständigkeit geschickt wurde. Doch welche Folgen hat der Deal unter steuerlichen Gesichtspunkten? 

    Deutsche Altanleger von Siemens profitieren von einer speziellen Regelung im deutschen Umwandlungssteuergesetz. Demnach erhalten sie die im Verhältnis 10: 1 eingebuchten neuen Osram-Aktien ohne Steuerabzug eingebucht. Der steuerpflichtige Ertrag und die Anschaffungskosten der neuen Aktien werden mit einem Wert von null Euro angesetzt (Paragraph 20, Absatz 4a, Satz 5 Einkommensteuergesetz).

    Damit verzichtet der Fiskus zwar bei der Depoteinbuchung der Gratispapiere auf die Versteuerung – aber der Verzicht wirkt nur vorläufig. Denn beim Fiskus gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Verkauft der Anleger die Aktien später, zieht seine Depotbank von dem kompletten Verkaufserlös Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer ab. Eigene Anschaffungskosten für die Papiere, die den Steuerabzug mildern könnten, kann der Anleger dann jedoch nicht gegenrechnen.

    Wer es noch genauer wissen will: Die steuerlichen Auswirkungen der Abspaltung für in Deutschland steuerpflichtige Aktionäre der Siemens AG ergeben sich aus den Vorschriften des § 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 UmwStG sowie § 20 Abs. 4a Einkommensteuergesetz, heißt es auf Seite 88 ff. des gemeinsamen Spaltungsberichts von Siemens und Osram.

    Ich kläre übrigens noch, wie sich Anleger stellen, die die Siemens-Aktien bereits vor der Abgeltungsteuer-Ära, also vor 2009 im Depot liegen hatten. Sobald ich hier Licht ins Dunkel bringe, lasse ich es Sie wissen. Laut Abspaltungsbericht wäre die Sachlage so: Altanleger, die bereits vor dem Start der Abgeltungssteuer Siemens-Aktien im Depot hatten, dürften sich demnach freuen: Weil die früher geltende einjährige Spekulationsfrist längst abgelaufen ist, dürfen Altaktionäre laut Spaltungsbericht auch die neu eingebuchten Osram-Papiere steuerfrei veräußern können. Ich werde diesen Punkt aber nochmals überprüfen - und mich dann zurückmelden.

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