Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Drastil fragt: "AIFMG – Was bringt das neue Alternative Investmentfonds Manager Gesetz?"

Magazine aktuell


#gabb aktuell



18.08.2013, 4372 Zeichen



Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Die Frage "AIFMG – Was bringt das neue Alternative Investmentfonds Manager Gesetz?" beantwortet wieder eine Deloitte-Expertin, diesmal Birgit Schwertner-Awais.

"Die innerstaatliche Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/61/EU ist seit 22. Juli 2013 in Kraft. Neben Hedgefunds und Immobilienfonds fallen auch Private Equity Funds und Venture Capital in den Anwendungsbereich der neuen Regelung. Neben zahlreichen Verpflichtungen für die Manager dieser Fonds winkt eine unionsweite Vertriebsberechtigung als Vorteil.

  • Hintergrund und Zielsetzung

Hintergrund der neuen Regelung sind Beschlüsse der G-20 Staaten aus dem Jahr 2009 zur Harmonisierung der Bestimmungen, da die Verwalter alternativer Investmentfonds mittlerweile einen bedeutenden Marktanteil im Investmentgeschäft innerhalb der EU darstellen. Dadurch soll nach der Finanzkrise das Vertrauen der Anleger in europäische Finanzmärkte wieder gefestigt werden. Für kleinere Unternehmen, deren Tätigkeit keine systemischen Risiken in sich birgt, sollen weniger strenge Regeln gelten, um diese nicht zu stark mit Administrationskosten zu belasten und  eine  Überregulierung zu vermeiden. Für die betroffenen Unternehmen winkt als Nutzen ein sogenannter EU-Pass, welcher zum  unionsweiten Vertrieb sowie zum grenzüberschreitenden Anbot von bestimmten Dienstleistungen berechtigt. Für Österreich als vergleichsweise kleinen Standort ist daher ein rasches Handeln der Unternehmen unerlässlich, um weiterhin am Markt konkurrenzfähig zu sein.

  • Konzessionspflicht oder Registrierung

Als AIFM (Alternative Investmentfonds Manager) im Sinne des Gesetzes gilt jede juristische Person, welche zumindest einen sogenannten AIF (Alternative Investmentfonds) managt. Die Definition des AIF selbst schließt UCITS-Fonds, also klassische EU-Retailfunds für Kleinanleger, aus. Sind bestimmte Schwellenwerte überschritten, ist verpflichtend um eine Konzession bei der FMA anzusuchen. Für kleinere Unternehmen ist lediglich eine Registrierung notwendig, ein freiwilliges Ansuchen um eine Konzession ist aber erlaubt. Die FMA hat auf ihrer Homepage Leitfäden zur Verfügung gestellt, damit die betroffenen Unternehmen alle notwendigen Unterlagen für die Konzession zusammenstellen können. Auch eine Zusammenstellung der FAQ (Frequently Asked Questions) hilft den betroffenen Unternehmen, sich Klarheit über verschiedene Detailfragen zu verschaffen.

  • Betroffene Regelungsbereiche

Ein konzessioniertes AIFM-Unternehmen treffen weitreichende Verpflichtungen, von organisatorischen Anforderungen an den Unternehmensaufbau über detaillierte und teils strenge Anforderungen an das Risiko- und Liquiditätsmanagement bis hin zu einem Bewertungs- und Portfoliomanagement. Einiges davon ist bereits durch andere Gesetze in den Unternehmen umgesetzt, doch muss anhand der neuen Regelungen genau geprüft werden, ob die neuen Vorschriften tatsächlich bereits umgesetzt sind, oder ob Arbeitsprozesse neu aufgesetzt oder adaptiert werden müssen. Briefkastenfirmen sind nicht zulässig. Bei der Vergütungspolitik legt das Gesetz strenge Maßstäbe an, beispielsweise muss bei leitenden Mitarbeitern die Hälfte des variablen Gehaltsanteils aus Anteilen an AIF bestehen.  Weiters sind einheitliche Transparenzanforderungen, wie die Gliederung des Jahresberichts und bestimmte Informationspflichten gegenüber Anlegern bezüglich Anlagezielen und Strategien, Gebühren, an andere Unternehmen ausgelagerte Funktionen oder auch Bewertungsverfahren geregelt. Ebenso sind umfassende Berichtspflichten gegenüber der FMA vorgesehen. Last but not least finden sich Details zum grenzüberschreitenden Vertrieb sowie zum Vertrieb an Kleinanleger im Gesetzestext wieder.

  • Licht und Schatten

Nach dem Inkrafttreten am 22. Juli 2013 beginnen die Antrags- und Übergangsfristen zu laufen, und die Vorbereitungen in der Branche laufen bereits auf Hochtouren. Rund um die Gesetzeswerdung war in zahlreichen Fällen noch nicht klar, welche Unternehmen von der neuen Konzessionspflicht umfasst sein werden. Für Unternehmen, die freiwillig um die Konzession ansuchen wollen, sind neben dem Vorteil der Konzession, welches als Qualitätsgütesiegel interpretiert werden kann, die mit den organisatorischen Anforderungen und Transparenzpflichten einhergehenden Kosten zu berücksichtigen. 

Mehr “Drastil fragt” HIER.



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Börsepeople im Podcast S24/03: Ruth Jedliczka




 

Bildnachweis

1. Birgit Schwertner-Awais, Deloiite

Aktien auf dem Radar:Semperit, Flughafen Wien, RHI Magnesita, EuroTeleSites AG, Polytec Group, Bajaj Mobility AG, UBM, Mayr-Melnhof, CPI Europe AG, Austriacard Holdings AG, Andritz, Athos Immobilien, AT&S, DO&CO, Erste Group, FACC, Frequentis, Lenzing, OMV, Palfinger, Porr, SBO, Telekom Austria, voestalpine, Wienerberger, Wolford, Zumtobel, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag.


Random Partner

Porr
Die Porr ist eines der größten Bauunternehmen in Österreich und gehört zu den führenden Anbietern in Europa. Als Full-Service-Provider bietet das Unternehmen alle Leistungen im Hoch-, Tief- und Infrastrukturbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette Bau.

>> Besuchen Sie 54 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN MA-Event GEA Group
    BSN MA-Event RBI
    Star der Stunde: Addiko Bank 2.16%, Rutsch der Stunde: AT&S -2.22%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 10-11: Telekom Austria(2), OMV(2), Porr(1), Uniqa(1), Kontron(1)
    Star der Stunde: Lenzing 8.31%, Rutsch der Stunde: Verbund -2.17%
    BSN Vola-Event HeidelbergCement
    BSN Vola-Event Lenzing
    BSN Vola-Event Infineon
    Star der Stunde: Lenzing 4.1%, Rutsch der Stunde: Amag -1.77%

    Featured Partner Video

    178. Laufheld Online Workout für Läufer

    0:00 - Start des Workouts / start of workout -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mehr Infos und Einblicke findet ihr auf...

    Books josefchladek.com

    Daido Moriyama
    A Hunter (English Version
    2019
    Getsuyosha, bookshop M

    Pia Paulina Guilmoth & Jesse Bull Saffire
    Fishworm
    2025
    Void

    Ludwig Kozma
    Das Neue Haus
    1941
    Verlag Dr. H. Girsberger & Cie

    Raymond Thompson Jr
    It’s hard to stop rebels that time travel
    2025
    Void

    Daido Moriyama
    Japan, A Photo Theater (English Version
    2018
    Getsuyosha, bookshop M

    Drastil fragt: "AIFMG – Was bringt das neue Alternative Investmentfonds Manager Gesetz?"


    18.08.2013, 4372 Zeichen

    Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Die Frage "AIFMG – Was bringt das neue Alternative Investmentfonds Manager Gesetz?" beantwortet wieder eine Deloitte-Expertin, diesmal Birgit Schwertner-Awais.

    "Die innerstaatliche Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/61/EU ist seit 22. Juli 2013 in Kraft. Neben Hedgefunds und Immobilienfonds fallen auch Private Equity Funds und Venture Capital in den Anwendungsbereich der neuen Regelung. Neben zahlreichen Verpflichtungen für die Manager dieser Fonds winkt eine unionsweite Vertriebsberechtigung als Vorteil.

    • Hintergrund und Zielsetzung

    Hintergrund der neuen Regelung sind Beschlüsse der G-20 Staaten aus dem Jahr 2009 zur Harmonisierung der Bestimmungen, da die Verwalter alternativer Investmentfonds mittlerweile einen bedeutenden Marktanteil im Investmentgeschäft innerhalb der EU darstellen. Dadurch soll nach der Finanzkrise das Vertrauen der Anleger in europäische Finanzmärkte wieder gefestigt werden. Für kleinere Unternehmen, deren Tätigkeit keine systemischen Risiken in sich birgt, sollen weniger strenge Regeln gelten, um diese nicht zu stark mit Administrationskosten zu belasten und  eine  Überregulierung zu vermeiden. Für die betroffenen Unternehmen winkt als Nutzen ein sogenannter EU-Pass, welcher zum  unionsweiten Vertrieb sowie zum grenzüberschreitenden Anbot von bestimmten Dienstleistungen berechtigt. Für Österreich als vergleichsweise kleinen Standort ist daher ein rasches Handeln der Unternehmen unerlässlich, um weiterhin am Markt konkurrenzfähig zu sein.

    • Konzessionspflicht oder Registrierung

    Als AIFM (Alternative Investmentfonds Manager) im Sinne des Gesetzes gilt jede juristische Person, welche zumindest einen sogenannten AIF (Alternative Investmentfonds) managt. Die Definition des AIF selbst schließt UCITS-Fonds, also klassische EU-Retailfunds für Kleinanleger, aus. Sind bestimmte Schwellenwerte überschritten, ist verpflichtend um eine Konzession bei der FMA anzusuchen. Für kleinere Unternehmen ist lediglich eine Registrierung notwendig, ein freiwilliges Ansuchen um eine Konzession ist aber erlaubt. Die FMA hat auf ihrer Homepage Leitfäden zur Verfügung gestellt, damit die betroffenen Unternehmen alle notwendigen Unterlagen für die Konzession zusammenstellen können. Auch eine Zusammenstellung der FAQ (Frequently Asked Questions) hilft den betroffenen Unternehmen, sich Klarheit über verschiedene Detailfragen zu verschaffen.

    • Betroffene Regelungsbereiche

    Ein konzessioniertes AIFM-Unternehmen treffen weitreichende Verpflichtungen, von organisatorischen Anforderungen an den Unternehmensaufbau über detaillierte und teils strenge Anforderungen an das Risiko- und Liquiditätsmanagement bis hin zu einem Bewertungs- und Portfoliomanagement. Einiges davon ist bereits durch andere Gesetze in den Unternehmen umgesetzt, doch muss anhand der neuen Regelungen genau geprüft werden, ob die neuen Vorschriften tatsächlich bereits umgesetzt sind, oder ob Arbeitsprozesse neu aufgesetzt oder adaptiert werden müssen. Briefkastenfirmen sind nicht zulässig. Bei der Vergütungspolitik legt das Gesetz strenge Maßstäbe an, beispielsweise muss bei leitenden Mitarbeitern die Hälfte des variablen Gehaltsanteils aus Anteilen an AIF bestehen.  Weiters sind einheitliche Transparenzanforderungen, wie die Gliederung des Jahresberichts und bestimmte Informationspflichten gegenüber Anlegern bezüglich Anlagezielen und Strategien, Gebühren, an andere Unternehmen ausgelagerte Funktionen oder auch Bewertungsverfahren geregelt. Ebenso sind umfassende Berichtspflichten gegenüber der FMA vorgesehen. Last but not least finden sich Details zum grenzüberschreitenden Vertrieb sowie zum Vertrieb an Kleinanleger im Gesetzestext wieder.

    • Licht und Schatten

    Nach dem Inkrafttreten am 22. Juli 2013 beginnen die Antrags- und Übergangsfristen zu laufen, und die Vorbereitungen in der Branche laufen bereits auf Hochtouren. Rund um die Gesetzeswerdung war in zahlreichen Fällen noch nicht klar, welche Unternehmen von der neuen Konzessionspflicht umfasst sein werden. Für Unternehmen, die freiwillig um die Konzession ansuchen wollen, sind neben dem Vorteil der Konzession, welches als Qualitätsgütesiegel interpretiert werden kann, die mit den organisatorischen Anforderungen und Transparenzpflichten einhergehenden Kosten zu berücksichtigen. 

    Mehr “Drastil fragt” HIER.



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Börsepeople im Podcast S24/03: Ruth Jedliczka




     

    Bildnachweis

    1. Birgit Schwertner-Awais, Deloiite

    Aktien auf dem Radar:Semperit, Flughafen Wien, RHI Magnesita, EuroTeleSites AG, Polytec Group, Bajaj Mobility AG, UBM, Mayr-Melnhof, CPI Europe AG, Austriacard Holdings AG, Andritz, Athos Immobilien, AT&S, DO&CO, Erste Group, FACC, Frequentis, Lenzing, OMV, Palfinger, Porr, SBO, Telekom Austria, voestalpine, Wienerberger, Wolford, Zumtobel, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag.


    Random Partner

    Porr
    Die Porr ist eines der größten Bauunternehmen in Österreich und gehört zu den führenden Anbietern in Europa. Als Full-Service-Provider bietet das Unternehmen alle Leistungen im Hoch-, Tief- und Infrastrukturbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette Bau.

    >> Besuchen Sie 54 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN MA-Event GEA Group
      BSN MA-Event RBI
      Star der Stunde: Addiko Bank 2.16%, Rutsch der Stunde: AT&S -2.22%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 10-11: Telekom Austria(2), OMV(2), Porr(1), Uniqa(1), Kontron(1)
      Star der Stunde: Lenzing 8.31%, Rutsch der Stunde: Verbund -2.17%
      BSN Vola-Event HeidelbergCement
      BSN Vola-Event Lenzing
      BSN Vola-Event Infineon
      Star der Stunde: Lenzing 4.1%, Rutsch der Stunde: Amag -1.77%

      Featured Partner Video

      178. Laufheld Online Workout für Läufer

      0:00 - Start des Workouts / start of workout -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mehr Infos und Einblicke findet ihr auf...

      Books josefchladek.com

      Jan Tschichold
      Typografische Entwurfstechnik
      1932
      Akadem. Verlag Dr. Fr. Wedekind & Co

      Livio Piatti
      zooreal
      2003
      Kontrast Verlag

      L'électrification de la ligne Paris Le Mans (photos by Roger Schall)

      1937
      Editions Perceval

      Yasuhiro Ishimoto
      Someday Somewhere (Aru hi aru tokoro, 石元泰博 ある日ある所)
      1958
      Geibi Shuppan

      Lisette Model
      Lisette Model
      1979
      Aperture