02.06.2016,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Wien, FN 99489 h
ISIN AT0000603709
Einberufung der 29. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 29. ordentlichen
Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
am Freitag, dem 1. Juli 2016, um 11.00 Uhr,
im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags
für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts
für das Geschäftsjahr 2015/2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015/2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015/2016
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016/2017
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 10. Juni 2016 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com bzw.
www.agrana.com/ir/hauptversammlung zugänglich:
Jahresabschluss,\nKonzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats,\njeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6,\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nHinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 10. Juni 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag.
Gertraud Wöber, Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 22. Juni 2016 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder an 1020 Wien,
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber,
Generalsekretärin, oder per E-Mail gertraud.woeber@agrana.com, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen,
deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der
Sitzungsökonomie bis 30. Juni 2016 bis 16.00 Uhr an den Vorstand, z.Hd. Frau
Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per Telefax an +43 (0)1 21137 12055
oder per E-Mail gertraud.woeber@agrana.com, gestellt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im
Sinne der Einberufung.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.agrana.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21.
Juni 2016 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Juni
2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen.
Per Post oder Boten:
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
Generalsekretärin
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz
1020 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58
Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT:
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000603709 im Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000603709,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDie Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 21. Juni
2016 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten:
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
Generalsekretärin
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
1020 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58
Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich:
bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.agrana.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung
bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 30. Juni 2016 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die
vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht.
UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.agrana.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder
E-Mail michael.knap@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft im Betrag von EUR 103.210.249,78 eingeteilt in 14.202.040 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 25
Stückaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für kraftlos erklärt. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 14.202.015 Stück.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab
10.00 Uhr.
Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden
gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis
mitzubringen.
Wien, im Juni 2016
Der Vorstand
Emittent: AGRANA Beteiligungs-AG
F.-W.-Raiffeisen-Platz 1
A-1020 Wien
Telefon: +43-1-21137-0
FAX: +43-1-21137-12926
Email: info.ab@agrana.com
WWW: www.agrana.com
Branche: Nahrungsmittel
ISIN: AT0000603709
Indizes: WBI, ATX Prime
Börsen: Präsenzhandel: Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
SportWoche Podcast #106: Persönliches Fail-Fazit VCM und Staatsmeisterin Carola Bendl-Tschiedel über Rekordlerin Julia Mayer
Agrana
Akt. Indikation: 13.50 / 13.85
Uhrzeit: 19:03:42
Veränderung zu letztem SK: 0.92%
Letzter SK: 13.55 ( 1.12%)
Bildnachweis
1.
Maximilian Schrems (Datenschutzaktivist “Europe versus Facebook“), Charlotte Eberl (Director Corporate Compliance, Agrana), Martin Eckel (Partner Taylor Wessing), Leopold Löschl (Leiter C4 Cybercrime
, (© Aussendung) >> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:Immofinanz, Polytec Group, Marinomed Biotech, Flughafen Wien, Warimpex, Lenzing, AT&S, Strabag, Uniqa, Wienerberger, Pierer Mobility, ATX, ATX TR, VIG, Andritz, Erste Group, Semperit, Cleen Energy, Österreichische Post, Stadlauer Malzfabrik AG, Addiko Bank, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, EVN, Kapsch TrafficCom, OMV, Telekom Austria, Siemens Energy, Intel.
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