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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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02.06.2016, 10733 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft Wien, FN 99489 h ISIN AT0000603709


Einberufung der 29. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 29. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
am Freitag, dem 1. Juli 2016, um 11.00 Uhr, im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.


Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015/2016


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016


5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 10. Juni 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com bzw. www.agrana.com/ir/hauptversammlung zugänglich:
Jahresabschluss,\nKonzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats,\njeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6,\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nHinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 10. Juni 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 22. Juni 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder an 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, oder per E-Mail gertraud.woeber@agrana.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie bis 30. Juni 2016 bis 16.00 Uhr an den Vorstand, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder per E-Mail gertraud.woeber@agrana.com, gestellt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.agrana.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Juni 2016 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Juni 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Boten: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber Generalsekretärin Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1020 Wien Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58

Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000603709 im Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000603709,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDie Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 21. Juni 2016 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber Generalsekretärin Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 1020 Wien Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58

Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. Juni 2016 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR 103.210.249,78 eingeteilt in 14.202.040 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 25 Stückaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 14.202.015 Stück.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 10.00 Uhr.
Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Wien, im Juni 2016
Der Vorstand



Emittent: AGRANA Beteiligungs-AG F.-W.-Raiffeisen-Platz 1 A-1020 Wien Telefon: +43-1-21137-0 FAX: +43-1-21137-12926 Email: info.ab@agrana.com WWW: www.agrana.com Branche: Nahrungsmittel ISIN: AT0000603709 Indizes: WBI, ATX Prime

Börsen: Präsenzhandel: Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch

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Agrana
Akt. Indikation:  13.50 / 13.85
Uhrzeit:  19:03:42
Veränderung zu letztem SK:  0.92%
Letzter SK:  13.55 ( 1.12%)



 

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    EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG / Einladung zur Hauptversammlung


    02.06.2016, 10733 Zeichen

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    Einberufung der 29. ordentlichen Hauptversammlung
    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 29. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
    am Freitag, dem 1. Juli 2016, um 11.00 Uhr, im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.


    Tagesordnung
    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015/2016


    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016


    5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 10. Juni 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com bzw. www.agrana.com/ir/hauptversammlung zugänglich:
    Jahresabschluss,\nKonzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats,\njeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016;
    Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6,\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nHinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
    Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 10. Juni 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 22. Juni 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder an 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, oder per E-Mail gertraud.woeber@agrana.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Auskunftsrecht
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie bis 30. Juni 2016 bis 16.00 Uhr an den Vorstand, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder per E-Mail gertraud.woeber@agrana.com, gestellt werden.
    Anträge in der Hauptversammlung
    Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
    Informationen auf der Internetseite
    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.agrana.com zugänglich.
    NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Juni 2016 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Juni 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.
    Per Post oder Boten: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber Generalsekretärin Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1020 Wien Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58

    Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000603709 im Text angeben)
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
    Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000603709,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDie Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 21. Juni 2016 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
    VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:
    Per Post oder Boten: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber Generalsekretärin Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 1020 Wien Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58

    Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
    Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. Juni 2016 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
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    Wien, im Juni 2016
    Der Vorstand



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