26.09.2017
Zugemailt von / gefunden bei: CA Immo (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG ("CA Immo" oder die "Gesellschaft") hat heute, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates, beschlossen, nicht-nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen (die "Wandelschuldverschreibungen") zu begeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Das Emissionsvolumen beträgt 200 Mio. EUR. CA Immo beabsichtigt, den Nettoemissionserlös für die Optimierung ihrer Finanzstruktur sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Der erwartete Nettoemissionserlös ist teilweise für die vorzeitige Rückzahlung von projektfinanzierten Bankkrediten in CEE, unabhängig davon, ob diese fällig sind oder nicht, bzw. als Ersatz für geplante Bankenfinanzierungen vorgesehen. Die Rückzahlung bestehender Finanzierungen kann auch Finanzierungsverträge zwischen den gemeinsamen Bookrunners und der Gesellschaft beinhalten. Der verbleibende Nettoemissionserlös soll für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwendet werden.
Die Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 7,5 Jahren haben. Der halbjährlich zahlbare Coupon wird voraussichtlich 0,50% - 1,00 % p.a. betragen. Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrages begeben und werden, sofern keine vorzeitige Wandlung oder Rückzahlung erfolgt, zum Laufzeitende zu 100 % des Nennbetrages getilgt. Bei Wandlung hat die Gesellschaft die Möglichkeit, die Tilgung durch Zurverfügungstellung von Aktien der Gesellschaft, durch Zahlung oder durch eine Kombination der beiden letztgenannten Varianten durchzuführen. Zum Laufzeitende hat die Gesellschaft das Recht, die Wandelschuldverschreibungen durch Zurverfügungstellung von Aktien der Gesellschaft, durch Zahlung oder durch eine Kombination der beiden letztgenannten Varianten einzulösen. Die Wandelschuldverschreibungen können von CA Immo jederzeit (i) nach dem 25. Oktober 2022, sofern der Aktienpreis der CA Immo-Aktien (über einen bestimmten Zeitraum) 150% des anwendbaren Wandlungspreises entspricht oder diesen Schwellenwert übersteigt, oder (ii) wenn 20% oder weniger des Nennbetrags der Wandelschuldverschreibung noch ausständig sind, gekündigt werden.
Der Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einer Wandlungsprämie zwischen 25,0 % und 30,0 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der CA Immo-Aktien an der Wiener Börse am Einführungstag festgesetzt.
Die Wandelschuldverschreibungen werden in einem beschleunigten Platzierungsverfahren angeboten und ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans angeboten. Ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen findet nicht statt. Die Preisfestsetzung erfolgt voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages, Valuta ist voraussichtlich am oder um den 4. Oktober 2017. Die Gesellschaft beabsichtigt, innerhalb von 30 Tagen nach dem Ausgabetag einen Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen auf dem Dritten Markt der Wiener Börse zu stellen.
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(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)185934
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Wiener Börse
Die Wiener Börse wurde im Jahr 1771 als eine der ersten Börsen weltweit gegründet. Zu den Hauptgeschäftsbereichen zählen der Handel am Kassamarkt und der Handel mit strukturierten Produkten. Zusätzliche Leistungen umfassen Datenverkauf, Indexentwicklung und -management sowie Seminare und Lehrgänge.
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26.09.2017, 4266 Zeichen
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Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG ("CA Immo" oder die "Gesellschaft") hat heute, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates, beschlossen, nicht-nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen (die "Wandelschuldverschreibungen") zu begeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Das Emissionsvolumen beträgt 200 Mio. EUR. CA Immo beabsichtigt, den Nettoemissionserlös für die Optimierung ihrer Finanzstruktur sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Der erwartete Nettoemissionserlös ist teilweise für die vorzeitige Rückzahlung von projektfinanzierten Bankkrediten in CEE, unabhängig davon, ob diese fällig sind oder nicht, bzw. als Ersatz für geplante Bankenfinanzierungen vorgesehen. Die Rückzahlung bestehender Finanzierungen kann auch Finanzierungsverträge zwischen den gemeinsamen Bookrunners und der Gesellschaft beinhalten. Der verbleibende Nettoemissionserlös soll für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwendet werden.
Die Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 7,5 Jahren haben. Der halbjährlich zahlbare Coupon wird voraussichtlich 0,50% - 1,00 % p.a. betragen. Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrages begeben und werden, sofern keine vorzeitige Wandlung oder Rückzahlung erfolgt, zum Laufzeitende zu 100 % des Nennbetrages getilgt. Bei Wandlung hat die Gesellschaft die Möglichkeit, die Tilgung durch Zurverfügungstellung von Aktien der Gesellschaft, durch Zahlung oder durch eine Kombination der beiden letztgenannten Varianten durchzuführen. Zum Laufzeitende hat die Gesellschaft das Recht, die Wandelschuldverschreibungen durch Zurverfügungstellung von Aktien der Gesellschaft, durch Zahlung oder durch eine Kombination der beiden letztgenannten Varianten einzulösen. Die Wandelschuldverschreibungen können von CA Immo jederzeit (i) nach dem 25. Oktober 2022, sofern der Aktienpreis der CA Immo-Aktien (über einen bestimmten Zeitraum) 150% des anwendbaren Wandlungspreises entspricht oder diesen Schwellenwert übersteigt, oder (ii) wenn 20% oder weniger des Nennbetrags der Wandelschuldverschreibung noch ausständig sind, gekündigt werden.
Der Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einer Wandlungsprämie zwischen 25,0 % und 30,0 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der CA Immo-Aktien an der Wiener Börse am Einführungstag festgesetzt.
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