Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Inbox: Die wichtigsten Neuerungen beim Zahlungsverkehr für Verbraucher


PayPal
Akt. Indikation:  49.62 / 49.68
Uhrzeit:  13:04:39
Veränderung zu letztem SK:  -0.20%
Letzter SK:  49.75 ( -1.05%)

08.01.2018

Zugemailt von / gefunden bei: D.A.S. (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Ab 13. Jänner darf für Barabhebungen bei Bankomaten kein Entgelt mehr verlangt werden. Die D.A.S., der Spezialist im Rechtsschutz, informiert über die rechtlichen Neuerungen im Zahlungsverkehr und über die Haken, die das neue Zahlungsdienstegesetz mit sich bringt. Ein Entgelt darf nämlich weiterhin verlangt werden, wenn eine individuelle Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die europäische Richtlinie PSD II bringt Regulierungen zum Schutz der Kunden und regelt Online-Zahlungen. So haften etwa Kunden bei verlorener oder gestohlener Kredit- oder Bankomatkarte nur noch im Ausmaß von 50 Euro.

Ab 13. Jänner 2018 gilt das neue Zahlungsdienstegesetz. Dann darf für Barabhebungen bei Bankomaten kein Entgelt verlangt werden. Jedoch können Zahlungsdienstleister wie Banken oder fremde Bankomataufsteller weiterhin ein Entgelt verlangen, wenn dies mit dem Kunden einzeln vereinbart wurde. „Den Beweis dafür muss aber der Zahlungsdienstleister erbringen“, erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG.

Kunden werden durch europäische Richtlinie umfassender geschützt

Mitte Jänner wird auch die europäische Richtlinie Payment Service Directive (PSD II) umgesetzt. „Ziel dieser Richtlinie ist die Regulierung des Massenzahlungsverkehrs sowie des mobilen und online Bezahlens. Zusätzlich sollen Verbraucher auch besser vor Betrug, Missbrauch und strittigen Transaktionen geschützt werden“, erklärt Loinger.

Davon betroffen sind auch fremde Dienstleister, die zwischen einem Online-Händler und der Bank eines Käufers stehen und die Überweisung über das Internet ermöglichen. „So wie es beispielsweise bei einer Essensbestellung über ein Online-Lieferservice und der Bezahlung mittels Paypal der Fall wäre“, so der D.A.S. Vorstandsvorsitzende.

Die wichtigsten Neuerungen für Verbraucher

-          Haftung des Kunden nur noch im Ausmaß von 50 Euro (bisher 150 Euro), wenn etwa die Zahlungskarte verloren oder gestohlen wurde und/oder missbräuchlich verwendet wurde. Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder Diebstahl gar nicht bemerkt wurde (leichte Fahrlässigkeit).

-          Haftung des kontoführenden Zahlungsdienstleisters (Bank) gegenüber dem Kunden, wenn die Transaktion fehlerhaft oder verspätet vom anderen Anbieter ausgeführt wird

-          Umfassende Informationspflichten der Dienstleister gegenüber dem Kunden, insbesondere auch bei Verrechnung von einzelnen Zahlungen, die nicht Teil des Rahmenvertrages sind. Das betrifft etwa Bankomatgebühren von Fremdaufstellern bei Barabhebungen.

-          Eine „starke Kundenauthentifizierung“ ist verpflichtend. Das soll zum besseren Schutz des Kunden und seiner Daten vor Betrug und Missbrauch beitragen. Der Zahlungsdienstleister muss hier das Risiko (sicherheits-)technisch gering halten und mehrere Sicherheitsabfragen machen. Wenn er dagegen verstößt, haftet der Kunde nur noch bei betrügerischer Absicht

-          Die Kündigung des Rahmenvertrages mit einem Zahlungsdienstleister muss für Kunden kostenlos sein. Läuft der Vertrag kürzer als 6 Monate darf die Kündigung weiterhin verrechnet werden.

-          Einrichtung einer Schlichtungsstelle. „Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft“ ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Kunden und Zahlungsdienstleistern. Verpflichtend vorgelagert ist eine interne Beschwerdestelle, die hier auf eine Streitbeilegung hinzuwirken hat.

Company im Artikel

PayPal



Erste Campus, Bankomat, Überwachungskamera © photaq.com



Aktien auf dem Radar:Polytec Group, Addiko Bank, UBM, RHI Magnesita, Zumtobel, Agrana, Rosgix, CA Immo, DO&CO, SBO, Gurktaler AG Stamm, Heid AG, OMV, Wolford, Palfinger, Rosenbauer, Oberbank AG Stamm, BTV AG, Flughafen Wien, BKS Bank Stamm, Josef Manner & Comp. AG, Mayr-Melnhof, Athos Immobilien, Marinomed Biotech, Amag, Österreichische Post, Verbund, Wienerberger, Merck KGaA, Continental, Fresenius Medical Care.

(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Random Partner #goboersewien

Warimpex
Die Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG ist eine Immobilienentwicklungs- und Investmentgesellschaft. Im Fokus der Geschäftsaktivitäten stehen der Betrieb und die Errichtung von Hotels in CEE. Darüber hinaus entwickelt Warimpex auch Bürohäuser und andere Immobilien.

>> Besuchen Sie 62 weitere Partner auf boerse-social.com/goboersewien

Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    #gabb #2015

    Featured Partner Video

    ABC Audio Business Chart #150: Ein turbulentes Jahr und ein leises DANKE (Josef Obergantschnig)

    Das Jahr 2025 war sehr turbulent. Die Performance an den Kapitalmärkten kann sich trotzdem sehen lassen. Für mich heißt es jetzt einmal Pause machen und nach 150 Folgen ABC – Audio Business Chart a...

    Books josefchladek.com

    Tenmei Kanoh
    New York 1969
    2014
    Ishi Inc.

    Niko Havranek
    Fleisch #74 „Ganz Wien“
    2025
    Self published

    Dominique Lapierre, Jean-Pierre Pedrazzini, René Ramon
    So lebt man heute in Rußland
    1957
    Blüchert

    Ludwig Kozma
    Das Neue Haus
    1941
    Verlag Dr. H. Girsberger & Cie

    Claudia Andujar
    Genocídio do Yanomami
    2025
    Void

    Inbox: Die wichtigsten Neuerungen beim Zahlungsverkehr für Verbraucher


    08.01.2018, 3855 Zeichen

    08.01.2018

    Zugemailt von / gefunden bei: D.A.S. (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

    Ab 13. Jänner darf für Barabhebungen bei Bankomaten kein Entgelt mehr verlangt werden. Die D.A.S., der Spezialist im Rechtsschutz, informiert über die rechtlichen Neuerungen im Zahlungsverkehr und über die Haken, die das neue Zahlungsdienstegesetz mit sich bringt. Ein Entgelt darf nämlich weiterhin verlangt werden, wenn eine individuelle Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die europäische Richtlinie PSD II bringt Regulierungen zum Schutz der Kunden und regelt Online-Zahlungen. So haften etwa Kunden bei verlorener oder gestohlener Kredit- oder Bankomatkarte nur noch im Ausmaß von 50 Euro.

    Ab 13. Jänner 2018 gilt das neue Zahlungsdienstegesetz. Dann darf für Barabhebungen bei Bankomaten kein Entgelt verlangt werden. Jedoch können Zahlungsdienstleister wie Banken oder fremde Bankomataufsteller weiterhin ein Entgelt verlangen, wenn dies mit dem Kunden einzeln vereinbart wurde. „Den Beweis dafür muss aber der Zahlungsdienstleister erbringen“, erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG.

    Kunden werden durch europäische Richtlinie umfassender geschützt

    Mitte Jänner wird auch die europäische Richtlinie Payment Service Directive (PSD II) umgesetzt. „Ziel dieser Richtlinie ist die Regulierung des Massenzahlungsverkehrs sowie des mobilen und online Bezahlens. Zusätzlich sollen Verbraucher auch besser vor Betrug, Missbrauch und strittigen Transaktionen geschützt werden“, erklärt Loinger.

    Davon betroffen sind auch fremde Dienstleister, die zwischen einem Online-Händler und der Bank eines Käufers stehen und die Überweisung über das Internet ermöglichen. „So wie es beispielsweise bei einer Essensbestellung über ein Online-Lieferservice und der Bezahlung mittels Paypal der Fall wäre“, so der D.A.S. Vorstandsvorsitzende.

    Die wichtigsten Neuerungen für Verbraucher

    -          Haftung des Kunden nur noch im Ausmaß von 50 Euro (bisher 150 Euro), wenn etwa die Zahlungskarte verloren oder gestohlen wurde und/oder missbräuchlich verwendet wurde. Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder Diebstahl gar nicht bemerkt wurde (leichte Fahrlässigkeit).

    -          Haftung des kontoführenden Zahlungsdienstleisters (Bank) gegenüber dem Kunden, wenn die Transaktion fehlerhaft oder verspätet vom anderen Anbieter ausgeführt wird

    -          Umfassende Informationspflichten der Dienstleister gegenüber dem Kunden, insbesondere auch bei Verrechnung von einzelnen Zahlungen, die nicht Teil des Rahmenvertrages sind. Das betrifft etwa Bankomatgebühren von Fremdaufstellern bei Barabhebungen.

    -          Eine „starke Kundenauthentifizierung“ ist verpflichtend. Das soll zum besseren Schutz des Kunden und seiner Daten vor Betrug und Missbrauch beitragen. Der Zahlungsdienstleister muss hier das Risiko (sicherheits-)technisch gering halten und mehrere Sicherheitsabfragen machen. Wenn er dagegen verstößt, haftet der Kunde nur noch bei betrügerischer Absicht

    -          Die Kündigung des Rahmenvertrages mit einem Zahlungsdienstleister muss für Kunden kostenlos sein. Läuft der Vertrag kürzer als 6 Monate darf die Kündigung weiterhin verrechnet werden.

    -          Einrichtung einer Schlichtungsstelle. „Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft“ ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Kunden und Zahlungsdienstleistern. Verpflichtend vorgelagert ist eine interne Beschwerdestelle, die hier auf eine Streitbeilegung hinzuwirken hat.

    Company im Artikel

    PayPal



    Erste Campus, Bankomat, Überwachungskamera © photaq.com




    Was noch interessant sein dürfte:


    Inbox: Semper Constantia Immo Invest erweitert Geschäftsführung

    Inbox: Die Top 5 der Risiken für 2018

    Inbox: Porr mit neuen Aufträgen über 148 Mio. Euro

    Inbox: BlackRock hat bei CA Immo leicht aufgestockt

    Inbox: Evotec und Apeiron erreichen Meilenstein und bekommen Geld

    Was für ein Bullenmarkt und Ex-ÖIAG-Chef Kemler fordert 250.000 Euro (Top Media Extended)

    Inbox: VIG: Aufsicht genehmigt Fusion der Baltikum-Gesellschaften

    Inbox: Zumtobel: Aufsichtsrat entspricht in gegebener Konstellation den Vorschriften des Aktiengesetzes

    Inbox: Investor hat bei Buwog weiter reduziert

    Inbox: Teuer bewertete Growth-Titel als Risiko in den Portfolios

    Inbox: „Durch MiFID II ist der Handel von strukturierten Produkten noch transparenter geworden"

    Inbox: Boom bei Kontaktloszahlungen mit Bankomatkarte



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    BörseGeschichte Podcast: Gerald Grohmann vor 10 Jahren zum ATX-25er




    PayPal
    Akt. Indikation:  49.62 / 49.68
    Uhrzeit:  13:04:39
    Veränderung zu letztem SK:  -0.20%
    Letzter SK:  49.75 ( -1.05%)



     

    Bildnachweis

    1. Erste Campus, Bankomat, Überwachungskamera , (© photaq.com)   >> Öffnen auf photaq.com

    Aktien auf dem Radar:Polytec Group, Addiko Bank, UBM, RHI Magnesita, Zumtobel, Agrana, Rosgix, CA Immo, DO&CO, SBO, Gurktaler AG Stamm, Heid AG, OMV, Wolford, Palfinger, Rosenbauer, Oberbank AG Stamm, BTV AG, Flughafen Wien, BKS Bank Stamm, Josef Manner & Comp. AG, Mayr-Melnhof, Athos Immobilien, Marinomed Biotech, Amag, Österreichische Post, Verbund, Wienerberger, Merck KGaA, Continental, Fresenius Medical Care.


    Random Partner

    Warimpex
    Die Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG ist eine Immobilienentwicklungs- und Investmentgesellschaft. Im Fokus der Geschäftsaktivitäten stehen der Betrieb und die Errichtung von Hotels in CEE. Darüber hinaus entwickelt Warimpex auch Bürohäuser und andere Immobilien.

    >> Besuchen Sie 62 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Erste Campus, Bankomat, Überwachungskamera, (© photaq.com)


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      #gabb #2015

      Featured Partner Video

      ABC Audio Business Chart #150: Ein turbulentes Jahr und ein leises DANKE (Josef Obergantschnig)

      Das Jahr 2025 war sehr turbulent. Die Performance an den Kapitalmärkten kann sich trotzdem sehen lassen. Für mich heißt es jetzt einmal Pause machen und nach 150 Folgen ABC – Audio Business Chart a...

      Books josefchladek.com

      Jeff Mermelstein
      What if Jeff were a Butterfly?
      2025
      Void

      Ray K. Metzker
      City Lux
      2025
      Ludion Publishers

      Joselito Verschaeve
      As Long as the Sun Lasts
      2025
      Void

      Niko Havranek
      Fleisch #74 „Ganz Wien“
      2025
      Self published

      Michael Rathmayr
      Remedy
      2025
      Nearest Truth