14.06.2019, 1886 Zeichen
Im Rahmen des 2018 eingeleiteten Prüfverfahrens der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) kam die OePR zu dem Ergebnis, dass der 2016 von dem gerichtlich bestellten Gutachter bestätigte Firmenwert der Cleen Energy GmbH als übertragende Gesellschaft zur Verschmelzung auf die jetzige Cleen Energy AG zu hoch ausgewiesen worden sei, wiel Cleen Energy mitteilt. Die Cleen Energy AG hat, wie bereits mitgeteilt, ein Gutachten zum Firmenwert in Auftrag gegeben.
Laut diesem sei der Firmenwert der Cleen Energy GmbH im Jahr 2016 um 529.000 Euro zu hoch bewertet worden. Der damalige Gutachter attestierte den Firmenwert der Gesellschaft 2016 mit 3,50 Mio. Euro, das nunmehr vorliegende Gutachten mit 2,971 Mio. Euro. Die Cleen Energy AG teilt mit, dass sie unverzüglich die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) informieren wird.
Für die Aktionäre im Streubesitz würden sich daraus keine Konsequenzen ergeben, wie es heißt. Die Cleen Energy AG werde die entsprechenden Nachzahlungen auf das Nennkapital von den damaligen Gesellschaftern der Cleen Energy GmbH und heutigen Kernaktionären der Cleen Energy AG einfordern. Diese nehmen den Angaben zufolge den nun im Gutachten festgestellten Firmenwert zur Kenntnis und haben das grundsätzliche Bekenntnis zur Nachzahlung abgegeben.
Als Termin für die ordentliche Hauptversammlung wurde nun der 30. August 2019 festgelegt. Die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichtes für das Geschäftsjahr 2018 wird am 31. Juli 2019 erfolgen. Die Tagesordnung für die ordentlichen Hauptversammlung 2019 wird separat bekanntgegeben.
Weiters teilt die Gesellschaft mit, dass das operative Geschäft der Cleen Energy AG sich weiterhin sehr robust entwickelt habe: Der Umsatz werde im 1. Halbjahr 2019 im Vergleich zur Vorjahresperiode um ca. 50% gesteigert werden, heißt es. Für das zweite Halbjahr 2019 wird eine Fortsetzung des Wachstumstrends erwartet.
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