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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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02.10.2020, 6118 Zeichen

Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
UPDATE ZUM AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM
Jersey, 2. Oktober 2020. Atrium European Real Estate Limited (VSE/Euronext: ATRS) ("Atrium" oder die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften die "Atrium-Gruppe"), ein führender Eigentümer, Betreiber und Neuentwickler von Einkaufszentren und Einzelhandelsimmobilien in Zentraleuropa, gibt die nachfolgende Erklärung ab, um ein Update zu seinem derzeit laufenden Aktienrückkaufprogramms (das "Aktienrückkaufprogramm") zu veröffentlichen.
Am 24. Juli 2019 erteilte die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft die Ermächtigung, eigene Aktien bis zu einer Gesamtanzahl von 50 Millionen Stück an der Börse und innerhalb der von den Aktionären im Ermächtigungsbeschluss auferlegten Beschränkungen, zu erwerben. Am 17. März 2020 gab die Gesellschaft bekannt, dass das Board of Directors beschlossen hat, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen. Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. April 2020 wurde die Dauer des Aktienrückkaufprogramms bis zum 31. Juli 2021 verlängert.
Die Gesamtzahl der seit dem 17. März 2020 zurückgekauften Aktien beläuft sich auf 643,197 Aktien. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufprogramms werden auf der Website von Atrium unter https:// www.aere.com/sharebuy.aspx veröffentlicht. Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramm sind nachfolgend angeführt.
______________________________________________________________________________ |Tag des Ermächtigungsbeschlusses der|24. Juli 2019 | |Hauptversammlung:___________________|_________________________________________| | |24. Juli 2019 über ein | |Tag der Veröffentlichung des |Informationsverbreitungssystem und auf | |Ermächtigungsbeschlusses: |der Website der Gesellschaft | |____________________________________|(www.aere.com)___________________________| |Beginn_und_voraussichtliche_Dauer:__|20._März_2020_bis_zum_31._Juli_2021______| |Aktiengattung: |Nennwertlose Inhaberaktien (ISIN | |____________________________________|JE00B3DCF752)____________________________| |Maximaler Geldbetrag, der dem |Bis zu EUR 124 Millionen | |Rückkaufprogramm_zugewiesen_wurde:__|_________________________________________| |Beabsichtigtes Volumen: |Bis zu 25 Millionen Aktien (entspricht | |____________________________________|ca._7_%_des_aktuellen_Grundkapitals)_____| | |Die Preisuntergrenze (ohne Kosten) pro | | |Aktie beträgt EUR 0,01 und die | |Preisgrenzen: |Preisobergrenze (ohne Kosten) beträgt EUR| | |4,96 EUR (wie der zuletzt veröffentlichte| |____________________________________|EPRA_NAV_pro_Aktie)._____________________| |Art_des_Rückerwerbs:________________|Erwerb_über_die_Börse____________________| |Zweck_des_Rückerwerbs:______________|Herabsetzung_des_Grundkapitals___________| |Auswirkungen_auf_die_Börsezulassung:|Keine____________________________________|

Jeder Rückerwerb von Aktien im Zusammenhang mit dieser Mitteilung wird in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften und der erteilten Ermächtigung, Aktien an der Börse zu erwerben, durchgeführt. Atrium wird die Einzelheiten eines etwaigen Rückerwerbe von Aktien an der Börse gemäß § 7 der österreichischen Veröffentlichungsverordnung 2018 und Artikel 2 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 spätestens 7 Handelstage nach dem Tag, an dem der Rückerwerb stattgefunden hat, und unverzüglich alle gemäß § 6 der österreichischen Veröffentlichungsverordnung 2018 und Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zu veröffentlichenden Änderungen auf ihrer Website (www.aere.com) bekannt geben.
Für weitere Informationen: FTI Consulting Inc: +44 (0)20 3727 1000 Richard Sunderland/Claire Turvey/ Andrew Davis atrium@fticonsulting.com
Über Atrium European Real Estate Atrium ist ein führender Eigentümer, Verwalter und Neuentwickler von Einkaufszentren und Einzelhandelsimmobilien in Zentraleuropa. Atrium spezialisiert sich auf lokal dominante Einkaufszentren für Lebensmittel, Mode und Unterhaltung in den besten städtischen Lagen. Atrium besitzt 26 Immobilien mit einer Bruttomietfläche von 808.100 m2 und einem Gesamtmarktwert von rund EUR 2,5 Milliarden. Diese Immobilien befinden sich in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Russland und werden alle, mit Ausnahme von einer, von Atriums internen Team von Fachleuten für Einzelhandelsimmobilien verwaltet.
Im Januar 2020 kündigte Atrium eine Strategie zur Diversifizierung des Portfolios durch Investitionen in und die Verwaltung von Wohnimmobilien, mit einem Schwerpunkt auf Warschau, an.
Die Gesellschaft ist als geschlossene Investmentgesellschaft errichtet, eingetragen in und mit Sitz auf Jersey, und wird als zertifizierter, in Jersey zugelassener Fonds durch die Jersey Financial Services Commission beaufsichtigt, und ist sowohl zum Handel an der Wiener Börse als auch Euronext Amsterdam Stock Exchange zugelassen. Bei Unsicherheiten hinsichtlich des Geltungsbereichs der regulatorischen Anforderungen aufgrund der vorstehenden Beaufsichtigung oder Zulassung sollte angemessene fachliche Beratung in Anspruch genommen werden. Alle Investitionen unterliegen einem Risiko. Eine vergangene Wertentwicklung ist keine Garantie für zukünftige Erträge. Der Wert der Investitionen kann schwanken. In der Vergangenheit erzielte Resultate sind keine Garantie für zukünftige Resultate.

Emittent: Atrium European Real Estate Limited Seaton Place 11-15 UK-JE4 0QH St Helier Jersey / Channel Islands Telefon: +44 (0)20 7831 3113 FAX: Email: richard.sunderland@fticonsulting.com WWW: http://www.aere.com ISIN: JE00B3DCF752 Indizes: Börsen: Luxembourg Stock Exchange, Wien Sprache: Deutsch

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Uhrzeit:  08:09:14
Veränderung zu letztem SK:  4.75%
Letzter SK:  2.90 ( 0.00%)



 

Bildnachweis

1. Atrium Promenada (Warsaw, Poland) - top 10 properties of Atrium European Real Estate (Bild: Atrium, http://www.aere.com/Downloads.aspx) , (© www.shutterstock.com)   >> Öffnen auf photaq.com

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Die S Immo AG ist eine Immobilien-Investmentgesellschaft, die seit 1987 an der Wiener Börse notiert. Die Gesellschaft investiert zu 100 Prozent in der Europäischen Union und setzt den Fokus dabei auf Hauptstädte in Österreich, Deutschland und CEE. Das Portfolio besteht aus Büros, Einkaufszentren, Hotels sowie aus Wohnimmobilien.

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    Atrium European Real Estate Limited / Bekanntgaben zu Rückkaufprogrammen (Artikel 5 MAR)


    02.10.2020, 6118 Zeichen

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    Jersey, 2. Oktober 2020. Atrium European Real Estate Limited (VSE/Euronext: ATRS) ("Atrium" oder die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften die "Atrium-Gruppe"), ein führender Eigentümer, Betreiber und Neuentwickler von Einkaufszentren und Einzelhandelsimmobilien in Zentraleuropa, gibt die nachfolgende Erklärung ab, um ein Update zu seinem derzeit laufenden Aktienrückkaufprogramms (das "Aktienrückkaufprogramm") zu veröffentlichen.
    Am 24. Juli 2019 erteilte die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft die Ermächtigung, eigene Aktien bis zu einer Gesamtanzahl von 50 Millionen Stück an der Börse und innerhalb der von den Aktionären im Ermächtigungsbeschluss auferlegten Beschränkungen, zu erwerben. Am 17. März 2020 gab die Gesellschaft bekannt, dass das Board of Directors beschlossen hat, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen. Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. April 2020 wurde die Dauer des Aktienrückkaufprogramms bis zum 31. Juli 2021 verlängert.
    Die Gesamtzahl der seit dem 17. März 2020 zurückgekauften Aktien beläuft sich auf 643,197 Aktien. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufprogramms werden auf der Website von Atrium unter https:// www.aere.com/sharebuy.aspx veröffentlicht. Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramm sind nachfolgend angeführt.
    ______________________________________________________________________________ |Tag des Ermächtigungsbeschlusses der|24. Juli 2019 | |Hauptversammlung:___________________|_________________________________________| | |24. Juli 2019 über ein | |Tag der Veröffentlichung des |Informationsverbreitungssystem und auf | |Ermächtigungsbeschlusses: |der Website der Gesellschaft | |____________________________________|(www.aere.com)___________________________| |Beginn_und_voraussichtliche_Dauer:__|20._März_2020_bis_zum_31._Juli_2021______| |Aktiengattung: |Nennwertlose Inhaberaktien (ISIN | |____________________________________|JE00B3DCF752)____________________________| |Maximaler Geldbetrag, der dem |Bis zu EUR 124 Millionen | |Rückkaufprogramm_zugewiesen_wurde:__|_________________________________________| |Beabsichtigtes Volumen: |Bis zu 25 Millionen Aktien (entspricht | |____________________________________|ca._7_%_des_aktuellen_Grundkapitals)_____| | |Die Preisuntergrenze (ohne Kosten) pro | | |Aktie beträgt EUR 0,01 und die | |Preisgrenzen: |Preisobergrenze (ohne Kosten) beträgt EUR| | |4,96 EUR (wie der zuletzt veröffentlichte| |____________________________________|EPRA_NAV_pro_Aktie)._____________________| |Art_des_Rückerwerbs:________________|Erwerb_über_die_Börse____________________| |Zweck_des_Rückerwerbs:______________|Herabsetzung_des_Grundkapitals___________| |Auswirkungen_auf_die_Börsezulassung:|Keine____________________________________|

    Jeder Rückerwerb von Aktien im Zusammenhang mit dieser Mitteilung wird in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften und der erteilten Ermächtigung, Aktien an der Börse zu erwerben, durchgeführt. Atrium wird die Einzelheiten eines etwaigen Rückerwerbe von Aktien an der Börse gemäß § 7 der österreichischen Veröffentlichungsverordnung 2018 und Artikel 2 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 spätestens 7 Handelstage nach dem Tag, an dem der Rückerwerb stattgefunden hat, und unverzüglich alle gemäß § 6 der österreichischen Veröffentlichungsverordnung 2018 und Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zu veröffentlichenden Änderungen auf ihrer Website (www.aere.com) bekannt geben.
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