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Golden Dawn reaktiviert Verarbeitungsanlage Greenwood

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04.08.2021, 10783 Zeichen

VANCOUVER, Kanada, 4. August 2021, Golden Dawn Minerals Inc., (TSX-V: GOM | FRANKFURT: 3G8C | OTC Pink: GDMRD), („Golden Dawn“ oder das „Unternehmen“) gibt bekannt, dass das Unternehmen einen Umbau in seiner Verarbeitungsanlage in der Nähe von Greenwood im Südosten der kanadischen Provinz British Columbia plant.

 

 

Standort der Verarbeitungsanlage Greenwood

 

Das Unternehmen arbeitet mit Hochdruck an der Wiederaufnahme des Betriebs in der Verarbeitungsanlage Greenwood. Der Verarbeitungsbetrieb besteht aus einer genehmigten, modernen Verarbeitungsanlage (Brechung, Zermahlung, Schwerkraftabscheidung, Flotation) mit einer Anlagenleistung von 200 Tonnen Tageskapazität, Analyselabors und einem Bergeteich für die Ablagerung der Verarbeitungsrückstände.

 

 

Kugelmühle mit 200 Tonnen Tageskapazität

 

Die Gerätschaften für die Verarbeitung wurden seit Dezember 2008 gewartet und befinden sich in einem guten Zustand. Die Anlage wurde im Jahr 2007 errichtet und war acht Monate lang in Betrieb. Verarbeitet wurde Material aus der Mine Lexington-Grenoble (aus 53.782 Tonnen Beschickungsmaterial wurden 5.418 Unzen Gold, 3.196 Unzen Silber und 861.281 Pfund Kupfer hergestellt). In der Anlage wurden zwei marktfähige Produkte produziert: ein durch Schwerkraftabscheidung erzeugtes Goldkonzentrat und ein Gold-Kupfer-Konzentrat. Beide Produkte wurden vom Standort aus in LKWs nach Vancouver transportiert. Das Konzentrat aus der Schwerkraftabscheidung wurde vor dem Verkauf zu Goldbarren veredelt und das Konzentrat wurde an einen Rohstoffkäufer vermarktet.

 

Zur Vorbereitung auf Betrieb und Verarbeitung ist eine Aufrüstung der Verarbeitungsanlage und der Brecherkomponenten notwendig. Folgende wesentliche Punkte wurden als erforderlich für den Umbau bzw. die Sanierung der bestehenden Verarbeitungsanlage ermittelt:

 

-         Umrüstung von Brecher und Gerätschaften.

-         Erneuerung der bestehenden elektrischen und mechanischen Installationen falls erforderlich.

-         Einrichtung eines Erste-Hilfe-Raums, sowie Waschanlagen und neue Büros.

-         Fertigstellung der für die Genehmigung nach dem Bergbaugesetz erforderlichen Umweltmanagementpläne.

-         Erstellung und Einreichung eines Antrags auf Genehmigung zur Einleitung in die Umwelt (keine Einleitung geplant).

-         Durchführung von Gesundheits- und Sicherheits-Audits und Implementierung von Überwachungsprogrammen.

-         Belegschaft.

 

Sobald die Anlage mit ihrer aktuellen Kapazität in Betrieb ist, werden technische Planungsarbeiten zur Steigerung der Kapazität des Bergeteichs und zur Genehmigung einer Erweiterung der Anlage auf 400 Tagestonnen in Betracht gezogen. Dies würde die Planung und den Bau einer oder mehrerer Erhöhungen des endgültigen Bergeteichdamms und/oder die mögliche Installation eines Systems für die trockene Stapellagerung, die Installation einer zusätzlichen Kugelmühle oder einer Mühle mit größerer Kapazität sowie Erweiterungen bei den Kreisläufen der Schwerkraftabscheidung und Flotation umfassen.

 

 

Kupferflotationszellen

 

Die Verarbeitungsanlage Greenwood ist ein Eckpfeiler für die mögliche Produktion von Material aus den umliegenden Edelmetalllagerstätten im Süden der Provinz British Columbia. Für die Verarbeitung könnte Gold/Kupfer- und Silbererz aus den folgenden Minen herangezogen werden:

 

-         Mine Lexington (Gold-Kupfer) - Golden Dawn (GOM.v)

-         Mine Golden Crown (Gold-Kupfer) - Golden Dawn (GOM.v)

-         Mine May Mac (Silber-Gold) - Golden Dawn (GOM.v)

-         Lagerstätten Deadwood - Golden Dawn (GOM.v)

-         Mine Kenville bei Nelson - Ximen Mining Corp. (XIM.v)

-         Konzessionsgebiet Gold Drop - GGX Gold Corp. (GGX.v)

-         Mine Lone Star - Belmont Resources (BEA.v)

 

Das Anlagenverfahren wurde 2008 mit Gold-/Kupfererzen aus der nahegelegenen Lagerstätte Lexington von Golden Dawn erprobt. Erste metallurgische Studien deuten darauf hin, dass Material aus der Goldmine Kenville (Ximen) und der Silber-Gold-Lagerstätte May Mac (Golden Dawn) in der Verarbeitungsanlage Greenwood mit keinen oder nur geringfügigen Änderungen an den Anlagenteilen verarbeitet werden könnte.

 

Die Wiedereröffnung der Mine Lexington erfordert eine Sanierung, eine vorbereitende Erschließung und einen ersten Abbau, bevor das für die Beschickung der Anlage vorgesehene Gold- und Kupfererz zur Verfügung stehen könnte. Das Unternehmen ist derzeit mit der Evaluierung der entsprechenden Anforderungen befasst.

 

Golden Dawn setzt die Exploration nach weiteren Gold-Kupfer-Lagerstätten fort und hat vor kurzem eine luftgestützte geophysikalische Messung über dem gesamten Konzessionsgebiet absolviert, aus der sich voraussichtlich hochwertige Ziele für Bohrungen ableiten lassen.

 

Projektprofil

 

Die von Golden Dawn betriebene Verarbeitungsanlage Greenwood Gold befindet sich in der historischen Bergbauregion Greenwood im südlichen Zentrum der kanadischen Provinz British Columbia, 500 km östlich der Stadt Vancouver. Der Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der Reaktivierung der Verarbeitungsanlage für die Lohnvermahlung von Material aus den umliegenden Minen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Unternehmens: www.goldendawnminerals.com

 

Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die in dieser Meldung erwähnten „historischen Aufzeichnungen“ von einem qualifizierten Sachverständigen untersucht, aber nicht bestätigt wurden. Weiterführende Arbeiten sind erforderlich, um die Genauigkeit der historischen Aufzeichnungen, auf die in dieser Meldung Bezug genommen wird, zu verifizieren.

 

Der fachliche Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Dr. Mathew Ball, P.Geo, dem President des Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 genehmigt.

 

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fachbericht gemäß National Instrument 43-101, der auf der Website des Unternehmens unter www.goldendawnminerals.com verfügbar ist.

 

Für das Board of Directors:

 

GOLDEN DAWN MINERALS INC.

„Christopher R. Anderson“

 

Christopher R.  Anderson

Chief Executive Officer

 

Weitere Informationen erhalten Sie über:

 

Golden Dawn Minerals Inc. - Corporate Communications

Tel: Tel: 604-221-8936

E-Mail: Office@goldendawnminerals.com

 

Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie „erwartet”, „plant”, „antizipiert”, „glaubt”, „beabsichtigt”, „schätzt”, „prognostiziert”, „versucht”, „potentiell”, „Ziel”, „aussichtsreich” und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten „werden”, „würden”, „dürften”, „können”, „könnten” oder „sollten”. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und –abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind. Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 („Gesetz von 1933“) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten  bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung besteht.

 

DIESE PRESSEMELDUNG STELLT KEIN VERKAUFSANGEBOT BZW. KEIN VERMITTLUNGSANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR. ZUDEM DÜRFEN DIE WERTPAPIERE NICHT IN RECHTSSYSTEMEN VERKAUFT WERDEN, IN DENEN EIN VERKAUFSANGEBOT, EIN VERMITTLUNGSANGEBOT ODER DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN VOR DER REGISTRIERUNG ODER QUALIFIZIERUNG GEMÄSS DEN GELTENDEN WERTPAPIERGESETZEN IN DIESEN RECHTSSYSTEMEN RECHTSWIDRIG WÄRE.

 

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als „Regulation Services Provider“ bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 



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    Golden Dawn reaktiviert Verarbeitungsanlage Greenwood


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    VANCOUVER, Kanada, 4. August 2021, Golden Dawn Minerals Inc., (TSX-V: GOM | FRANKFURT: 3G8C | OTC Pink: GDMRD), („Golden Dawn“ oder das „Unternehmen“) gibt bekannt, dass das Unternehmen einen Umbau in seiner Verarbeitungsanlage in der Nähe von Greenwood im Südosten der kanadischen Provinz British Columbia plant.

     

     

    Standort der Verarbeitungsanlage Greenwood

     

    Das Unternehmen arbeitet mit Hochdruck an der Wiederaufnahme des Betriebs in der Verarbeitungsanlage Greenwood. Der Verarbeitungsbetrieb besteht aus einer genehmigten, modernen Verarbeitungsanlage (Brechung, Zermahlung, Schwerkraftabscheidung, Flotation) mit einer Anlagenleistung von 200 Tonnen Tageskapazität, Analyselabors und einem Bergeteich für die Ablagerung der Verarbeitungsrückstände.

     

     

    Kugelmühle mit 200 Tonnen Tageskapazität

     

    Die Gerätschaften für die Verarbeitung wurden seit Dezember 2008 gewartet und befinden sich in einem guten Zustand. Die Anlage wurde im Jahr 2007 errichtet und war acht Monate lang in Betrieb. Verarbeitet wurde Material aus der Mine Lexington-Grenoble (aus 53.782 Tonnen Beschickungsmaterial wurden 5.418 Unzen Gold, 3.196 Unzen Silber und 861.281 Pfund Kupfer hergestellt). In der Anlage wurden zwei marktfähige Produkte produziert: ein durch Schwerkraftabscheidung erzeugtes Goldkonzentrat und ein Gold-Kupfer-Konzentrat. Beide Produkte wurden vom Standort aus in LKWs nach Vancouver transportiert. Das Konzentrat aus der Schwerkraftabscheidung wurde vor dem Verkauf zu Goldbarren veredelt und das Konzentrat wurde an einen Rohstoffkäufer vermarktet.

     

    Zur Vorbereitung auf Betrieb und Verarbeitung ist eine Aufrüstung der Verarbeitungsanlage und der Brecherkomponenten notwendig. Folgende wesentliche Punkte wurden als erforderlich für den Umbau bzw. die Sanierung der bestehenden Verarbeitungsanlage ermittelt:

     

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    Die Verarbeitungsanlage Greenwood ist ein Eckpfeiler für die mögliche Produktion von Material aus den umliegenden Edelmetalllagerstätten im Süden der Provinz British Columbia. Für die Verarbeitung könnte Gold/Kupfer- und Silbererz aus den folgenden Minen herangezogen werden:

     

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    Das Anlagenverfahren wurde 2008 mit Gold-/Kupfererzen aus der nahegelegenen Lagerstätte Lexington von Golden Dawn erprobt. Erste metallurgische Studien deuten darauf hin, dass Material aus der Goldmine Kenville (Ximen) und der Silber-Gold-Lagerstätte May Mac (Golden Dawn) in der Verarbeitungsanlage Greenwood mit keinen oder nur geringfügigen Änderungen an den Anlagenteilen verarbeitet werden könnte.

     

    Die Wiedereröffnung der Mine Lexington erfordert eine Sanierung, eine vorbereitende Erschließung und einen ersten Abbau, bevor das für die Beschickung der Anlage vorgesehene Gold- und Kupfererz zur Verfügung stehen könnte. Das Unternehmen ist derzeit mit der Evaluierung der entsprechenden Anforderungen befasst.

     

    Golden Dawn setzt die Exploration nach weiteren Gold-Kupfer-Lagerstätten fort und hat vor kurzem eine luftgestützte geophysikalische Messung über dem gesamten Konzessionsgebiet absolviert, aus der sich voraussichtlich hochwertige Ziele für Bohrungen ableiten lassen.

     

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    Die von Golden Dawn betriebene Verarbeitungsanlage Greenwood Gold befindet sich in der historischen Bergbauregion Greenwood im südlichen Zentrum der kanadischen Provinz British Columbia, 500 km östlich der Stadt Vancouver. Der Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der Reaktivierung der Verarbeitungsanlage für die Lohnvermahlung von Material aus den umliegenden Minen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Unternehmens: www.goldendawnminerals.com

     

    Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die in dieser Meldung erwähnten „historischen Aufzeichnungen“ von einem qualifizierten Sachverständigen untersucht, aber nicht bestätigt wurden. Weiterführende Arbeiten sind erforderlich, um die Genauigkeit der historischen Aufzeichnungen, auf die in dieser Meldung Bezug genommen wird, zu verifizieren.

     

    Der fachliche Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Dr. Mathew Ball, P.Geo, dem President des Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 genehmigt.

     

    Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fachbericht gemäß National Instrument 43-101, der auf der Website des Unternehmens unter www.goldendawnminerals.com verfügbar ist.

     

    Für das Board of Directors:

     

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    Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie „erwartet”, „plant”, „antizipiert”, „glaubt”, „beabsichtigt”, „schätzt”, „prognostiziert”, „versucht”, „potentiell”, „Ziel”, „aussichtsreich” und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten „werden”, „würden”, „dürften”, „können”, „könnten” oder „sollten”. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und –abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind. Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 („Gesetz von 1933“) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten  bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung besteht.

     

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