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Stellungnahme von Rimini Street zum Urteil des US-Bundesgerichts

Nachrichtenquelle Business Wire



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25.07.2023, 6139 Zeichen

Rimini Street, Inc. (Nasdaq: RMNI), ein globaler Anbieter von End-to-End-Support, Produkten und Dienstleistungen für Unternehmenssoftware, der führende Drittanbieter von Support für Oracle- und SAP-Software und ein Salesforce- und AWS-Partner, gab heute die folgende Erklärung als Reaktion auf die am 24. Juli 2023 erlassene Verfügung des US-Bundesgerichts für den Bezirk Nevada im Rechtsstreit Oracle gegen Rimini Street (Rimini II) ab:

Rimini Street und Oracle befinden sich seit mehr als 13 Jahren im Rechtsstreit. Während die US-Bundesgerichte schon vor langer Zeit bestätigt haben, dass Software-Support durch Dritte legal ist, bezieht sich der Rechtsstreit mit Rimini II auf die Art und Weise, in der Rimini Street Supportdienste für bestimmte Oracle-Produktlinien anbietet. Rimini Street ist es nicht untersagt, Support oder Dienstleistungen für Oracle-Produkte anzubieten.

Wenige Tage vor Beginn des Geschworenenprozesses im Rimini II-Verfahren zog Oracle alle Ansprüche gegen Rimini Street und seinen CEO Seth A. Ravin auf Geldentschädigung jeglicher Art im Rahmen des Verfahrens zurück. Die verbleibenden Gegenklagen von Rimini Street und die verbleibenden Klagen von Oracle, die nur auf eine Entschädigung nach Billigkeit abzielen, wurden vor dem Gericht in einem Verfahren ohne Geschworenengericht verhandelt, das am 29. November 2022 begann und am 15. Dezember 2022 endete. Das Gericht erließ seinen Urteilsspruch am 24. Juli 2023.

Rimini Street siegt vor Gericht in vielen wichtigen rechtlichen Punkten

Rimini Street freut sich, dass es sich vor Gericht in vielen wichtigen rechtlichen Punkten durchsetzen konnte, darunter auch in den folgenden:

  • Oracle erhob Verletzungsklagen, um Unterlassungsansprüche in Bezug auf fünf (5) Produktlinien geltend zu machen, und scheiterte in Bezug auf vier (4) von ihnen.
  • Das Gericht hat die Nichtverletzung von Rechten an der EBS-Software festgestellt.
  • Das Gericht wies das Argument von Oracle zurück, dass die Lizenzvereinbarungen von Oracle oder frühere Anordnungen des Gerichts Rimini Street daran hindern, sein eigenes „Know-How“ und seinen Code in technischen Spezifikationen zu dokumentieren, die mit mehreren Kunden verwendet werden.
  • Das Gericht stellte fest, dass die einschlägigen Softwarelizenzen es den Kunden von Oracle nicht verbieten, einen Dritten wie Rimini Street mit der Durchführung von Updates oder Korrekturen in demselben Umfang zu beauftragen, wie es der Oracle-Kunde gemäß der einschlägigen Lizenz könnte.

Rimini Street plant Berufung einzulegen und hat eine erfolgreiche Vergangenheit mit Berufungen

Zusätzlich zu den wichtigsten rechtlichen Punkten, in denen sich Rimini Street vor Gericht durchsetzen konnte, ist Rimini Street mit mehreren Schlussfolgerungen, Feststellungen, Kommentaren und Urteilen des Gerichts nicht einverstanden und plant, Berufung einzulegen.

Im Laufe der langen Geschichte des Rechtsstreits mit Oracle hat Rimini Street mehrfach Berufung eingelegt. Bis heute hat Rimini Street in jedem Berufungsverfahren vor dem Neunten Bezirk des US-Berufungsgerichts in gewissem Maße obsiegt und sogar einen seltenen, einstimmigen Sieg vor dem Obersten Gerichtshof der USA gegen Oracle erzielt. Oracle wurde in einem Berufungsverfahren sogar dazu verurteilt, Rimini Street insgesamt mehr als 34 Millionen Dollar zu erstatten.

Andere laufende und frühere Rechtsstreitigkeiten zwischen Rimini Street und Oracle

Rimini Street und Oracle hatten einen früheren Rechtsstreit, der 2015 vor dem U.S. District Court for the District of Nevada verhandelt wurde. Oracle verlor 23 von 24 Ansprüchen, die es in diesem Fall gegen Rimini Street verfolgte, wobei die Geschworenen feststellten, dass Rimini Street bei dem verbleibenden Anspruch eine „unschuldige Verletzung“ beging. Oracle hat keine Ansprüche gegen den CEO von Rimini Street, Seth A. Ravin, geltend gemacht. Eine damit zusammenhängende Berufung wurde im Februar 2023 vor dem Ninth Circuit verhandelt und die Parteien warten auf eine Entscheidung.

Über Rimini Street, Inc.

Rimini Street, Inc. (Nasdaq: RMNI), ein Russell 2000® Unternehmen, ist ein globaler Anbieter von End-to-End-Unternehmenssoftware-Support, -Produkten und -Dienstleistungen, der führende Anbieter von Drittanbieter-Support für Oracle- und SAP-Software und ein Salesforce- und AWS-Partner. Das Unternehmen ist weltweit tätig und bietet eine umfassende Palette einheitlicher Lösungen zum Durchführen, Verwalten, Unterstützen, Anpassen, Konfigurieren, Verbinden, Schützen, Überwachen und Optimieren von Unternehmensanwendungen, Datenbanken und Technologiesoftware an und ermöglicht es Kunden, bessere Unternehmensergebnisse zu erzielen, Kosten erheblich zu reduzieren und Ressourcen für Innovationen umzuverteilen. Bis heute haben sich mehr als 5.100 Fortune 500-, Fortune Global 100-, mittelständische, öffentliche und andere Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen auf Rimini Street als vertrauenswürdigen Anbieter von Unternehmenssoftwarelösungen verlassen. Um mehr zu erfahren, besuchen Sie bitte http://www.riministreet.com, und verbinden Sie sich mit Rimini Street auf Twitter, Facebook und LinkedIn. (IR-RMNI)

© 2023 Rimini Street, Inc. Alle Rechte vorbehalten. "Rimini Street" ist ein eingetragenes Warenzeichen von Rimini Street, Inc. in den Vereinigten Staaten und weiteren Ländern. Überdies sind Rimini Street, das Rimini Street-Logo und Kombinationen davon sowie andere mit TM gekennzeichnete Marken Warenzeichen von Rimini Street, Inc. Alle sonstigen Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber, und sofern nicht anders angegeben, erhebt Rimini Street keinen Anspruch auf Zugehörigkeit, Billigung oder Verbindung mit den Inhabern dieser Marken oder anderen hier erwähnten Unternehmen.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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