Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





VKI: Überhöhte Indexanpassung bei Handyvertrag von „Drei“

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
Magazine aktuell


#gabb aktuell



29.11.2023, 2263 Zeichen

Wien (OTS/VKI) - Preisindexierungen haben aufgrund der hohen Inflation zu wesentlichen Preissteigerungen geführt. Ein Konsument konnte sich die Preiserhöhung auf seiner Handyrechnung jedoch nicht erklären. Er stellte fest, dass die Preiserhöhung nicht vom vereinbarten Angebotspreis berechnet wurde, sondern von einem doppelt so hohen Wert – eine für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) unzulässige Vorgehensweise. Der Konsument erhielt mit Hilfe des VKI den unzulässig eingehobenen Betrag von „Drei“ zurück. Der VKI geht allerdings davon aus, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt und rät daher verstärkt zur Kontrolle der Indexanpassung auf Handyrechnungen.
Ein Konsument hat im Dezember 2022 bei der Hutchison Drei Austria GmbH („Drei“) einen Vertrag zu einem Angebotspreis von monatlich 25 Euro abgeschlossen. Der Tarif unterlag nach den bei Vertragsschluss gegebenen Informationen einer Wertsicherung. Diese sollte anhand der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) durchgeführt werden. Im folgenden März kam es dann zu einer Preiserhöhung, die allerdings nicht auf Grundlage des Aktionspreises von 25 Euro, sondern anhand des Vergleichspreises von 50 Euro pro Monat vorgenommen wurde. Das führte dazu, dass sich der Preis doppelt so stark erhöhte, wie es aufgrund der VPI-Änderung bei einem Preis von 25 Euro möglich gewesen wäre.
Eine Beschwerde des Verbrauchers bei „Drei“ brachte keine Lösung. Dort berief man sich nur auf die vereinbarte Wertsicherung. Der Konsument wandte sich daraufhin an den VKI. Dieser beurteilte das Vorgehen von „Drei“ als unzulässig und brachte für den Konsumenten eine Mahnklage ein. „Drei“ zahlte aufgrund der Klage den überhöhten Betrag zurück.
„Wir gehen von keinem Einzelfall aus. Gerade Konsument:innen, die vor Weihnachten 2022 ein Sonderangebot beim Abschluss ihres Handyvertrags in Anspruch genommen haben, könnten von dieser Berechnungsmethode betroffen sein“, führt Mag. Maximilian Kemetmüller, zuständiger Jurist beim VKI, aus. „Wir raten generell allen Verbraucher:innen, regelmäßig ihre Handy-Rechnung zu kontrollieren“, so Kemetmüller: „Wenn diese fehlerhaft ist, sollten Verbraucher:innen in einem ersten Schritt sobald als möglich ihren Telekom-Anbieter kontaktieren und eine Berichtigung der Rechnung fordern.“

BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Song #52: Mavie (CD-Cover)




 

Aktien auf dem Radar:E.ON .


Random Partner

Erste Group
Gegründet 1819 als die „Erste österreichische Spar-Casse“, ging die Erste Group 1997 mit der Strategie, ihr Retailgeschäft in die Wachstumsmärkte Zentral- und Osteuropas (CEE) auszuweiten, an die Wiener Börse. Durch zahlreiche Übernahmen und organisches Wachstum hat sich die Erste Group zu einem der größten Finanzdienstleister im östlichen Teil der EU entwickelt.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER

Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A347X9
AT0000A2VKV7
AT0000A2H9F5
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    #gabb #1603

    Featured Partner Video

    Wiener Börse Party #647: ATX TR vor Rekord 3, was blieb von RBI/Strabag?, Wienerberger-Dividende, Fenstertagsmashup Börsenradio2go

    Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse....

    Books josefchladek.com

    Gregor Radonjič
    Misplacements
    2023
    Self published

    Valie Export
    Körpersplitter
    1980
    Veralg Droschl

    Eron Rauch
    Heartland
    2023
    Self published

    Stefania Rössl & Massimo Sordi (eds.)
    Index Naturae
    2023
    Skinnerboox

    Federico Renzaglia
    Bonifica
    2024
    Self published

    VKI: Überhöhte Indexanpassung bei Handyvertrag von „Drei“


    29.11.2023, 2263 Zeichen

    Wien (OTS/VKI) - Preisindexierungen haben aufgrund der hohen Inflation zu wesentlichen Preissteigerungen geführt. Ein Konsument konnte sich die Preiserhöhung auf seiner Handyrechnung jedoch nicht erklären. Er stellte fest, dass die Preiserhöhung nicht vom vereinbarten Angebotspreis berechnet wurde, sondern von einem doppelt so hohen Wert – eine für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) unzulässige Vorgehensweise. Der Konsument erhielt mit Hilfe des VKI den unzulässig eingehobenen Betrag von „Drei“ zurück. Der VKI geht allerdings davon aus, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt und rät daher verstärkt zur Kontrolle der Indexanpassung auf Handyrechnungen.
    Ein Konsument hat im Dezember 2022 bei der Hutchison Drei Austria GmbH („Drei“) einen Vertrag zu einem Angebotspreis von monatlich 25 Euro abgeschlossen. Der Tarif unterlag nach den bei Vertragsschluss gegebenen Informationen einer Wertsicherung. Diese sollte anhand der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) durchgeführt werden. Im folgenden März kam es dann zu einer Preiserhöhung, die allerdings nicht auf Grundlage des Aktionspreises von 25 Euro, sondern anhand des Vergleichspreises von 50 Euro pro Monat vorgenommen wurde. Das führte dazu, dass sich der Preis doppelt so stark erhöhte, wie es aufgrund der VPI-Änderung bei einem Preis von 25 Euro möglich gewesen wäre.
    Eine Beschwerde des Verbrauchers bei „Drei“ brachte keine Lösung. Dort berief man sich nur auf die vereinbarte Wertsicherung. Der Konsument wandte sich daraufhin an den VKI. Dieser beurteilte das Vorgehen von „Drei“ als unzulässig und brachte für den Konsumenten eine Mahnklage ein. „Drei“ zahlte aufgrund der Klage den überhöhten Betrag zurück.
    „Wir gehen von keinem Einzelfall aus. Gerade Konsument:innen, die vor Weihnachten 2022 ein Sonderangebot beim Abschluss ihres Handyvertrags in Anspruch genommen haben, könnten von dieser Berechnungsmethode betroffen sein“, führt Mag. Maximilian Kemetmüller, zuständiger Jurist beim VKI, aus. „Wir raten generell allen Verbraucher:innen, regelmäßig ihre Handy-Rechnung zu kontrollieren“, so Kemetmüller: „Wenn diese fehlerhaft ist, sollten Verbraucher:innen in einem ersten Schritt sobald als möglich ihren Telekom-Anbieter kontaktieren und eine Berichtigung der Rechnung fordern.“

    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Song #52: Mavie (CD-Cover)




     

    Aktien auf dem Radar:E.ON .


    Random Partner

    Erste Group
    Gegründet 1819 als die „Erste österreichische Spar-Casse“, ging die Erste Group 1997 mit der Strategie, ihr Retailgeschäft in die Wachstumsmärkte Zentral- und Osteuropas (CEE) auszuweiten, an die Wiener Börse. Durch zahlreiche Übernahmen und organisches Wachstum hat sich die Erste Group zu einem der größten Finanzdienstleister im östlichen Teil der EU entwickelt.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER

    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A347X9
    AT0000A2VKV7
    AT0000A2H9F5
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      #gabb #1603

      Featured Partner Video

      Wiener Börse Party #647: ATX TR vor Rekord 3, was blieb von RBI/Strabag?, Wienerberger-Dividende, Fenstertagsmashup Börsenradio2go

      Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse....

      Books josefchladek.com

      Jerker Andersson
      Found Diary
      2024
      Self published

      Naotaka Hirota
      La Scène de la Locomotive à Vapeur
      1975
      Yomiuri Shimbun

      Carlos Alba
      I’ll Bet the Devil My Head
      2023
      Void

      Eron Rauch
      Heartland
      2023
      Self published

      Andreas H. Bitesnich
      India
      2019
      teNeues Verlag GmbH