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First Phosphate schließt überzeichnete Privatplatzierung ab

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28.05.2025, 10476 Zeichen

Saguenay, Quebec – 28. Mai 2025 / IRW-Press / First Phosphate Corp. („First Phosphate“ oder das „Unternehmen“) (CSE: PHOS) (OTCQB: FRSPF) (FWB: KD0) freut sich, den Abschluss einer Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung (das „Angebot“) am 27. Mai 2025 bekannt zu geben, über die bereits in der Pressemeldung des Unternehmens vom 9. Mai 2025 berichtet wurde.

 

Im Rahmen des Angebots hat das Unternehmen insgesamt 2.391.155 $ durch die Ausgabe von 4.391.880 Flow-Through-Aktien (Bruttoerlös von 1.764.658 $) sowie 1.789.990 Hard-Dollar-Einheiten, bestehend aus 1.789.990 Stammaktien und 894.995 Warrants (Bruttoerlös von 626.497 $), eingenommen.

 

Zusammen mit diesem Angebot hat das Unternehmen seit Juni 2022 im Rahmen von sieben Privatplatzierungen ohne Brokerbeteiligung unter der Leitung der Unternehmensführung insgesamt 22,7 Mio. $ aufgebracht.

 

In Verbindung mit dieser Platzierung hat das Unternehmen Vermittlungshonorare (Finder's Fees) in Höhe von 800 $ bezahlt und 239.918 Vergütungsaktien sowie Stammaktien für Beratungsdienste zum Preis von 0,35 $ pro Vergütungsaktie ausgegeben. Des Weiteren wurden 213.633 Vergütungs-Warrants emittiert, die bis zum 31. Dezember 2025 ausgeübt und jeweils gegen eine Stammaktie des Unternehmens zum Preis von 0,50 $ eingetauscht werden können, sofern es zu keiner Vorverlegung des Fälligkeitsdatums kommt. Alle Wertpapiere, die in Verbindung mit dem Angebot ausgegeben werden, sind nach den geltenden Wertpapiergesetzen an eine gesetzliche Haltedauer von vier Monaten und einem Tag gebunden. Das Unternehmen hat die Absicht, den Erlös aus dem Angebot wie in der Pressemeldung des Unternehmens vom 9. Mai 2025 verlautbart zu verwenden. Begriffe, die in dieser Pressemeldung in Großbuchstaben geschrieben sind und hier nicht näher definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen in der Pressemeldung des Unternehmens vom 9. Mai 2025 gegeben wurde. Das Unternehmen kann im Rahmen des Angebots nach eigenem Ermessen eine weitere Tranche abschließen.

 

Beteiligung von firmeninternen Personen

 

In Verbindung mit dem Abschluss der Platzierung wurden von Laurence W. Zeifman, einem Direktor des Unternehmens, 285.714 Flow-Through-Aktien und von Peter Nicholson, ebenfalls ein Direktor des Unternehmens, 714.286 Flow-Through-Aktien erworben.

 

Transaktionen mit nahestehenden Parteien

 

Nachdem in Verbindung mit der Platzierung auch Hard-Dollar-Einheiten, Flow-Through-Aktien, Stammaktien und Warrants an Parteien, die dem Unternehmen nahestehen, ausgegeben wurden, gelten diese Transaktionen im Sinne der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions („MI 61-101“) als „Transaktionen mit einer nahestehenden Partei“ (Related Party Transactions). Für die Teilnahme der dem Unternehmen nahestehenden Parteien gilt eine Ausnahmegenehmigung von den formellen Anforderungen betreffend der Bewertung und Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre laut Vorschrift MI 61-101 (siehe Abschnitt 5.5(a) und Abschnitt 5.7(1)(a) der Vorschrift MI 61-101). Das Unternehmen beruft sich auf eine Ausnahmegenehmigung von den formellen Anforderungen hinsichtlich der Bewertung gemäß der Vorschrift MI 61-101, nachdem der faire Marktwert der an die nahestehenden Parteien ausgegebenen Hard-Dollar-Einheiten, Flow-Through-Aktien, Stammaktien und Warrants im Rahmen der Platzierung einen Wert von 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens (laut Vorschrift MI 61-101) nicht übersteigt. Ein Bericht über wesentliche Änderungen im Zusammenhang mit den Transaktionen, der laut Vorschrift MI 61-101 nicht mehr als 21 Tage vor dem voraussichtlichen Abschluss der Transaktionen vorzulegen ist, wurde vom Unternehmen nicht eingereicht. Die Fristverkürzung wird allerdings unter den gegebenen Umständen als angemessen und notwendig erachtet, da das Unternehmen seine Finanzlage verbessern möchte und aus berechtigten wirtschaftlichen Gründen an einem raschen Abschluss interessiert ist.

 

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „U.S. Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen der einzelnen Bundesstaaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem U.S. Securities Act und den geltenden Wertpapiergesetzen der einzelnen Bundesstaaten registriert oder es liegt eine Befreiung von einer solchen Registrierungspflicht vor. Der Abschluss des Angebots unterliegt bestimmten Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen. Es kann nicht garantiert werden, dass weitere Wertpapiere im Rahmen des Angebots verkauft werden.

 

Über First Phosphate Corp.

 

First Phosphate (CSE: PHOS) (OTCQB: FRSPF) (FWB: KD0) ist ein Mineralerschließungsunternehmen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, hochreines Phosphat für die LFP-Batterieindustrie zu produzieren. Das Unternehmen engagiert sich für eine nachhaltige Gewinnung und Aufbereitung mit einer voraussichtlich geringen CO2-Bilanz. Sein vertikal integriertes Modell sieht die Einbindung des Phosphatabbaus direkt in die Lieferketten der nordamerikanischen Batteriehersteller vor. Das Vorzeigeprojekt von First Phosphate, das Konzessionsgebiet Bégin-Lamarche in Saguenay-Lac-Saint-Jean (Quebec), enthält seltenes magmatisches Anorthositgestein, das hochreines Phosphat mit minimalen Verunreinigungen liefert.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

 

Bennett Kurtz

Chief Financial Officer

bennett@firstphosphate.com

Tel:  +1 (416) 200-0657

 

Investor Relations: investor@firstphosphate.com

Media Relations: media@firstphosphate.com

Webseite: www.FirstPhosphate.com

 

Folgen Sie First Phosphate:

Twitter: https://twitter.com/FirstPhosphate

LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/first-phosphate

 

Zukunftsgerichtete Informationen und Warnhinweise

 

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen und Informationen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ und „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze betrachtet werden können. In einigen Fällen, aber nicht unbedingt in allen, können zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie „plant“, „zielt ab“, „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „eine Gelegenheit besteht“, „ist positioniert“, „schätzt“ identifiziert werden, „beabsichtigt“, „geht davon aus“, „erwartet“ oder „geht nicht davon aus“ oder „glaubt“ oder Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse „können“, „könnten“, „würden“, „werden“ oder „werden ergriffen“, „eintreten“ oder „erreicht werden“ und andere ähnliche Ausdrücke. Darüber hinaus sind Aussagen in dieser Pressemitteilung, die nicht auf historischen Fakten beruhen, zukunftsgerichtete Aussagen. Dazu gehören unter anderem: die geplanten Explorations- und Produktionsaktivitäten des Unternehmens; die Konzessionsgebiete und die Zusammensetzung des gewonnenen Phosphats; die Pläne des Unternehmens für eine vertikale Integration in die nordamerikanischen Lieferketten; die Bedingungen des Angebots, einschließlich der Ausgabe von Wertpapieren, der Abschluss und das Datum der künftigen Tranchen sowie der Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen.

 

Diese Aussagen und andere zukunftsgerichtete Informationen basieren auf Annahmen und Schätzungen, die das Unternehmen unter den gegebenen Umständen für angemessen und vernünftig hält, die sich jedoch als falsch erweisen können. Sie beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf die verschiedenen Annahmen, die hierin und in den öffentlichen Bekanntmachungen des Unternehmens dargelegt sind, einschließlich des Kurzprospekts vom 5. Juni 2024, sowie den Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen.

 

Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als zutreffend erweisen, und die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können erheblich von denen abweichen, die in solchen Aussagen erwartet werden. Es kann nicht garantiert werden, dass eine Chance erfolgreich ist, wirtschaftlich tragfähig ist, rechtzeitig oder im Rahmen des Budgets abgeschlossen wird oder dem Unternehmen nennenswerte Einnahmen, Einsparungen bzw. Gewinne einbringt. Darüber hinaus werden dem Unternehmen bei der Verfolgung einer bestimmten Chance Kosten entstehen, die erheblich sein können. Diese Faktoren und Annahmen stellen keine vollständige Auflistung der Faktoren und Annahmen dar, die sich auf das Unternehmen auswirken könnten, und sollten, obwohl sie sorgfältig geprüft werden sollten, in Verbindung mit den Risikofaktoren betrachtet werden, die in den anderen Dokumenten des Unternehmens beschrieben sind, die bei den kanadischen und amerikanischen Wertpapierbehörden eingereicht wurden, einschließlich und ohne Einschränkung des Abschnitts „Risk Factors“ der Lagebericht (Management Discussion & Analysis) des Unternehmens vom 21. Oktober 2024 und des Jahresberichts auf Formblatt 20-F vom 8. Juli 2024, die auf SEDAR unter www.sedarplus.ca verfügbar sind. Obwohl das Unternehmen versucht hat, Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen oder Angaben angegebenen unterscheiden, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, außer in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 



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    Saguenay, Quebec – 28. Mai 2025 / IRW-Press / First Phosphate Corp. („First Phosphate“ oder das „Unternehmen“) (CSE: PHOS) (OTCQB: FRSPF) (FWB: KD0) freut sich, den Abschluss einer Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung (das „Angebot“) am 27. Mai 2025 bekannt zu geben, über die bereits in der Pressemeldung des Unternehmens vom 9. Mai 2025 berichtet wurde.

     

    Im Rahmen des Angebots hat das Unternehmen insgesamt 2.391.155 $ durch die Ausgabe von 4.391.880 Flow-Through-Aktien (Bruttoerlös von 1.764.658 $) sowie 1.789.990 Hard-Dollar-Einheiten, bestehend aus 1.789.990 Stammaktien und 894.995 Warrants (Bruttoerlös von 626.497 $), eingenommen.

     

    Zusammen mit diesem Angebot hat das Unternehmen seit Juni 2022 im Rahmen von sieben Privatplatzierungen ohne Brokerbeteiligung unter der Leitung der Unternehmensführung insgesamt 22,7 Mio. $ aufgebracht.

     

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    In Verbindung mit dem Abschluss der Platzierung wurden von Laurence W. Zeifman, einem Direktor des Unternehmens, 285.714 Flow-Through-Aktien und von Peter Nicholson, ebenfalls ein Direktor des Unternehmens, 714.286 Flow-Through-Aktien erworben.

     

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    Nachdem in Verbindung mit der Platzierung auch Hard-Dollar-Einheiten, Flow-Through-Aktien, Stammaktien und Warrants an Parteien, die dem Unternehmen nahestehen, ausgegeben wurden, gelten diese Transaktionen im Sinne der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions („MI 61-101“) als „Transaktionen mit einer nahestehenden Partei“ (Related Party Transactions). Für die Teilnahme der dem Unternehmen nahestehenden Parteien gilt eine Ausnahmegenehmigung von den formellen Anforderungen betreffend der Bewertung und Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre laut Vorschrift MI 61-101 (siehe Abschnitt 5.5(a) und Abschnitt 5.7(1)(a) der Vorschrift MI 61-101). Das Unternehmen beruft sich auf eine Ausnahmegenehmigung von den formellen Anforderungen hinsichtlich der Bewertung gemäß der Vorschrift MI 61-101, nachdem der faire Marktwert der an die nahestehenden Parteien ausgegebenen Hard-Dollar-Einheiten, Flow-Through-Aktien, Stammaktien und Warrants im Rahmen der Platzierung einen Wert von 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens (laut Vorschrift MI 61-101) nicht übersteigt. Ein Bericht über wesentliche Änderungen im Zusammenhang mit den Transaktionen, der laut Vorschrift MI 61-101 nicht mehr als 21 Tage vor dem voraussichtlichen Abschluss der Transaktionen vorzulegen ist, wurde vom Unternehmen nicht eingereicht. Die Fristverkürzung wird allerdings unter den gegebenen Umständen als angemessen und notwendig erachtet, da das Unternehmen seine Finanzlage verbessern möchte und aus berechtigten wirtschaftlichen Gründen an einem raschen Abschluss interessiert ist.

     

    Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „U.S. Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen der einzelnen Bundesstaaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem U.S. Securities Act und den geltenden Wertpapiergesetzen der einzelnen Bundesstaaten registriert oder es liegt eine Befreiung von einer solchen Registrierungspflicht vor. Der Abschluss des Angebots unterliegt bestimmten Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen. Es kann nicht garantiert werden, dass weitere Wertpapiere im Rahmen des Angebots verkauft werden.

     

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    Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

     



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