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Europäische Einlagensicherung im EU-Parlament – Österreichs Kreditwirtschaft besorgt

18.04.2024, 2105 Zeichen
Wien (OTS) - Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments hat heute, Donnerstag, seine Position für ein EU-Einlagensicherungssystem (EDIS) festgelegt. Demnach soll die Hälfte der Mittel der einzelnen nationalen Einlagensicherungsfonds in einen europäischen Topf überwiesen werden. Eine europäische Abwicklungsbehörde soll künftig auf diese Mittel zugreifen können, etwa um Einlagensicherungen in anderen Mitgliedstaaten unterstützen zu können.
Zwtl.: Schwächung der Finanzmarktstabilität und Verunsicherung der Sparer droht
Die Beschlüsse des EU-Parlamentsausschusses stoßen bei Österreichs Banken auf wenig Verständnis. Willi Cernko, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), hält dazu fest: „Wenn künftig europäische Abwicklungsbehörden auf die Mittel der Einlagensicherungsfonds zugreifen können, geht das am Ziel des Einlegerschutzes für die Sparer und Sparerinnen klar vorbei. Wir sehen eine ernsthafte Gefahr, ganz konkret drohen die Schwächung der Finanzmarktstabilität und jedenfalls eine Verunsicherung der Sparerinnen und Sparer in Österreich.“
Die Banken warnen gerade vor der Europawahl am 9. Juni vor „europäischen Schnellschüssen am Ende der Legislaturperiode“: Laut Branchensprecher Cernko ist das Vertrauen in die Einlagensicherungssysteme ein hohes Gut, das nicht auf die Probe gestellt werden sollte. „Vertrauensförderung ist die Devise, nicht Verunsicherung.“ Einlagensicherungen sind dafür gedacht, das Vertrauen der Bürger in das Bankensystem zu stärken. Werden diese Mittel des Einlagensicherungstopfes nun für andere Zwecke verwendet, führt dies zu einem Vertrauensverlust der Einleger.
Zwtl.: Cernko: Einlagensicherungssysteme in Österreich funktionieren ausgezeichnet
„Die Einlagensicherungssysteme in Österreich funktionieren ausgezeichnet, das haben wir in den vergangenen Jahren mehrfach unter Beweis gestellt“, ruft er in Erinnerung.
„Die österreichischen Banken appellieren an die EU-Gesetzgeber, für derart sensible Weichenstellungen ausreichend Zeit für Diskussionen und Evaluierung einzuräumen“, so Cernko abschließend. (PWK146/JHR)

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