19.01.2026, 877 Zeichen
Die FMA hat gegen die CA Immo wegen zwei Verstößen gegen das BörseG 2018 eine Zusatzstrafe von 112.000 Euro verhängt. Die CA Immo habe hinsichtlich zweier Beteiligungsmeldungen, einmal betreffend eine Überschreitung und einmal betreffend eine Unterschreitung der 4 %-Grenze für Beteiligungen, unterlassen, die in den jeweiligen Mitteilungen enthaltenen Informationen rechtzeitig zu veröffentlichen, wie auf der FMA-Website zu lesen ist. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig, so die FMA.
Zudem wurde gegen einen Privatanleger eine Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro verhängt. Er hat laut FMA über Insiderinformationen zu einem börsennotierten Wertpapier verfügt und sich durch Kenntnis dieser Informationen veranlasst gesehen, Aktien zu erwerben. Der dadurch unrechtmäßig erzielte Gewinn in Höhe von 13.828 Euro wurde zusätzlich zur Geldstrafe für verfallen erklärt, so die FMA.
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