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Gut mit Geld: Den Bürgen würgen ...

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24.05.2012, 1981 Zeichen

Den Bürgen würgen. So nannte es Friedrich Schiller. Auch wenn es heute nicht mehr so schlimm zugeht, das Zahlen fremder Schulden ist kein Vergnügen. Eine Bürgschaft ist nie nur eine Gefälligkeit und schon gar kein reiner Formalakt. Es ist eine Verpflichtung aus der es kein Entrinnen gibt, auch wenn ihr Abschluss bereits Jahre zurückliegt. Der Bürge steht in jedem Fall ein, wenn nicht gezahlt wird – und manchmal auch schon vorher.

Schlechte Bonität

Gleichzeitig werden Bürgschaften auch beim KSV eingetragen – und reduzieren so die Kreditwürdigkeit des Bürgen selbst. Das kann unangenehm werden, wenn der Bürge selbst einen Kredit braucht. Und dabei hat er ja gar nichts von dem geborgten Geld.

Bürge und Zahler

Am gefährlichsten ist diese Variante. Denn hier kann sich der Gläubiger aussuchen, von wem er das Geld haben will. Er kann also auch gleich den Bürgen zur Zahlung auffordern, wenn der liquider wirkt. Dem bleibt nichts anderes übrig, als in die Tasche zu greifen - erst danach kann er sich das Geld vom richtigen Schuldner zurückholen.

Einfacher Bürge

Der hat es auch nicht leicht: Es reicht schon, wenn der Schuldner auf eine Mahnung nicht reagiert, dass der Gläubiger bei ihm vorstellig wird. Auch hier geht es recht rasch ans Eingemachte.

Ausfallsbürge

Im Vergleich zu den anderen, steht er noch recht gut da. Er kommt nämlich erst dann an die Reihe, wenn der Schuldner geklagt und exekutiert wurde – also wirklich bei ihm nichts mehr zu holen ist.

Schulden getilgt

Egal, welche Art von Bürge zahlt: Der Schuldner ist damit seine Verpflichtung los. Allerdings hat der zahlende Bürge das Recht, sich das Geld wieder zu holen. Oder es zumindest zu versuchen. Dass sich diese ganze Streiterei nicht unbedingt förderlich auf zwischenmenschliche Beziehungen auswirkt, ist wohl naheliegend.

Musstet ihr schon einmal einen Bürgen stellen? Wen habt ihr dazu gefragt?

(In Kooperation mit www.gutmitgeld.at, der obige Text stammt aus dem riesigen Fundus von ebendort)

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    24.05.2012, 1981 Zeichen

    Den Bürgen würgen. So nannte es Friedrich Schiller. Auch wenn es heute nicht mehr so schlimm zugeht, das Zahlen fremder Schulden ist kein Vergnügen. Eine Bürgschaft ist nie nur eine Gefälligkeit und schon gar kein reiner Formalakt. Es ist eine Verpflichtung aus der es kein Entrinnen gibt, auch wenn ihr Abschluss bereits Jahre zurückliegt. Der Bürge steht in jedem Fall ein, wenn nicht gezahlt wird – und manchmal auch schon vorher.

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