Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Drastil fragt: Wie werden Derivate bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 besteuert?

Magazine aktuell


#gabb aktuell



07.08.2012, 4394 Zeichen



Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die Frage, wie Derivate bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 besteuert werden, beantwortet wieder Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

Besteuerung von Derivaten bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012

Als Derivate gelten Termingeschäfte wie Futures, Forwards, Optionen oder Swaps sowie bei Neubestand zusätzlich auch strukturierte Finanzprodukte wie zB Index- oder Hebelzertifikate. Die daraus erzielten Erträge und Gewinne bzw Verluste werden je nach Zuordnung der Derivate zum Alt-, Übergangs- oder Neubestand steuerlich unterschiedlich behandelt.

 1.      Besteuerung von Altbestand

Derivatgeschäfte, die vor dem 1.10.2011 abgeschlossen wurden, zählen zum Altbestand. Laufende Erträge und Gewinne aus späteren Verkäufen gelten bei Termin- und Differenzgeschäften unabhängig von der Laufzeit sowie erhaltenen Optionsprämien, sofern die Laufzeit der Option weniger als ein Jahr beträgt, als Spekulationsgewinne. Beträgt die Laufzeit bei erhaltenen Optionsprämien mehr als ein Jahr, sind die Gewinne als sonstige Einkünfte mit dem Tarifsatz zu besteuern und entsprechende Verluste nur sehr eingeschränkt innerhalb dieser Einkunftsart ausgleichsfähig. Bei Long Optionen gelten nur Gewinne aus Verkäufen oder einer Glattstellung innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist als Spekulationsgewinn, nach Ablauf der Spekulationsfrist sind diese Gewinne steuerfrei. Entsprechende Spekulationsverluste können nur gegen innerhalb des Kalenderjahres realisierte steuerpflichtige Spekulationsgewinne gegengerechnet werden. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Einkünfte aus Spekulation bis maximal EUR 440,- sind steuerfrei, ansonsten sind diese über die Einkommensteuererklärung zu erfassen und unterliegen dem progressiven Tarifsteuersatz (bis zu maximal 50%). Bei Ermittlung der Spekulationseinkünfte können Anschaffungsneben- sowie Werbungskosten berücksichtigt werden.

Bei Swaps gilt steuerlich das sogenannte Surrogatsprinzip, d.h. es wird von einem Tausch von Zahlungen ausgegangen. So gelten zB bei einem Zinsswap die vom Swappartner erhaltenen Zahlungen steuerlich als Zinsertrag.

2.     Besteuerung von Übergangsbestand

Als Übergangsbestand gelten zwischen dem 1.10.2011 und dem 31.3.2012 abgeschlossene Derivatgeschäfte. Bei Verkäufen von Übergangsbestand bis zum 31.3.2012 ist weiterhin der progressive Tarifsteuersatz (bis zu 50%) maßgeblich. Steuerfreie Gewinne sind bei Verkauf von Übergangsbestand nicht mehr möglich. Im Fall eines Verkaufs ab dem 1.4.2012 ist der 25% Sondereinkommensteuersatz anwendbar, ein Kostenabzug ist laut Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen.

3.   Besteuerung von Neubestand

Als Neubestand gelten seit dem 1.4.2012 erworbene Derivate und strukturierte Finanzprodukte, wie zB Zertifikate unterschiedlicher Ausgestaltung.

Erträge und Gewinne aus nicht verbrieften Derivaten, d.h. Futures, Forwards, Optionen und Swaps, sind vom Anleger im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem Tarifsatz zu besteuern. Entsprechende Verluste sind nur mit anderen tarifsatzpflichtigen Kapitaleinkünften desselben Kalenderjahres verrechenbar, aber nicht in Folgejahre vortragsfähig.

Bei laufenden Zahlungen aus Zinssswaps geht das BMF weiterhin von einem Tausch von Zinszahlungen aus,  sofern sie iZm Einkünften stehen, wie zB bei einem Zinsswaps zur Absicherung von Zinserträgen einer Anleihe. Wird der Zinsswaps selbst verkauft, liegen hingegen tarifsatzpflichtige Gewinne vor.

Erträge und Gewinne aus verbrieften Derivaten, wie zB Index- oder Hebelzertifikaten, sind bei Gutschrift durch eine inländische Bank mit 25% KESt belastet. Statt des bisher geltenden First in - First out Verfahrens wird bei sukzessiven An- und Verkäufen das gleitende Durchschnittspreisverfahren angewendet. Realisierte Verluste aus dem Verkauf von verbrieften Derivaten werden (mit Einschränkungen) von der inländischen Bank automatisch mit anderen KESt-pflichtigen Erträgen (Dividenden, Zinsen) und Veräußerungsgewinnen (Aktien, Zertifikate, Fonds, etc) depotübergreifend verrechnet. Ein Verlustvortrag in das nächste Veranlagungsjahr ist ebenfalls nicht vorgesehen. Im Fall eines Auslandsdepots sind die steuerpflichtigen Erträge, Gewinne und Verluste vom Anleger zu ermitteln und in der Steuererklärung mit 25 % Sondereinkommensteuer zu erfassen.

Mehr “Drastil fragt” HIER.




BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

BörseGeschichte Podcast: Heiko Thieme vor 10 Jahren zum ATX-25er




 

Bildnachweis

1.

Aktien auf dem Radar:Amag, Polytec Group, DO&CO, Semperit, Rosenbauer, UBM, Rosgix, AT&S, Bawag, Verbund, Uniqa, RBI, voestalpine, Austriacard Holdings AG, Rath AG, SBO, Addiko Bank, Frequentis, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, RHI Magnesita, Mayr-Melnhof, Telekom Austria, Österreichische Post, Siemens Energy, Fresenius Medical Care, E.ON , RWE, SAP, Scout24, BASF.


Random Partner

DADAT Bank
Die DADAT Bank positioniert sich als moderne, zukunftsweisende Direktbank für Giro-Kunden, Sparer, Anleger und Trader. Alle Produkte und Dienstleistungen werden ausschließlich online angeboten. Die Bank mit Sitz in Salzburg beschäftigt rund 30 Mitarbeiter und ist als Marke der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG Teil der GRAWE Bankengruppe.

>> Besuchen Sie 61 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN Vola-Event Siemens Energy
    BSN Vola-Event Bayer
    #gabb #2020

    Featured Partner Video

    Börsepeople im Podcast S22/20: Johannes Linhart

    Johannes Linhart ist Leiter Wirtschaft und Politik beim Senat der Wirtschaft. Diese Folge ist für mich eine ganz besondere und wurde bewusst für das Jahresende ausgewählt, denn es wimmelt nur so an...

    Books josefchladek.com

    Henrik Spohler
    Flatlands
    2023
    Hartmann Projects

    Thonet
    Stahlrohrmöbel (Catalogue 1934)
    1934
    Selbstverlag

    Claudia Andujar
    Genocídio do Yanomami
    2025
    Void

    Livio Piatti
    zooreal
    2003
    Kontrast Verlag

    Anna Fabricius
    Home is where work is
    2024
    Self published

    Drastil fragt: Wie werden Derivate bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 besteuert?


    07.08.2012, 4394 Zeichen

    Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die Frage, wie Derivate bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 besteuert werden, beantwortet wieder Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

    Besteuerung von Derivaten bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012

    Als Derivate gelten Termingeschäfte wie Futures, Forwards, Optionen oder Swaps sowie bei Neubestand zusätzlich auch strukturierte Finanzprodukte wie zB Index- oder Hebelzertifikate. Die daraus erzielten Erträge und Gewinne bzw Verluste werden je nach Zuordnung der Derivate zum Alt-, Übergangs- oder Neubestand steuerlich unterschiedlich behandelt.

     1.      Besteuerung von Altbestand

    Derivatgeschäfte, die vor dem 1.10.2011 abgeschlossen wurden, zählen zum Altbestand. Laufende Erträge und Gewinne aus späteren Verkäufen gelten bei Termin- und Differenzgeschäften unabhängig von der Laufzeit sowie erhaltenen Optionsprämien, sofern die Laufzeit der Option weniger als ein Jahr beträgt, als Spekulationsgewinne. Beträgt die Laufzeit bei erhaltenen Optionsprämien mehr als ein Jahr, sind die Gewinne als sonstige Einkünfte mit dem Tarifsatz zu besteuern und entsprechende Verluste nur sehr eingeschränkt innerhalb dieser Einkunftsart ausgleichsfähig. Bei Long Optionen gelten nur Gewinne aus Verkäufen oder einer Glattstellung innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist als Spekulationsgewinn, nach Ablauf der Spekulationsfrist sind diese Gewinne steuerfrei. Entsprechende Spekulationsverluste können nur gegen innerhalb des Kalenderjahres realisierte steuerpflichtige Spekulationsgewinne gegengerechnet werden. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Einkünfte aus Spekulation bis maximal EUR 440,- sind steuerfrei, ansonsten sind diese über die Einkommensteuererklärung zu erfassen und unterliegen dem progressiven Tarifsteuersatz (bis zu maximal 50%). Bei Ermittlung der Spekulationseinkünfte können Anschaffungsneben- sowie Werbungskosten berücksichtigt werden.

    Bei Swaps gilt steuerlich das sogenannte Surrogatsprinzip, d.h. es wird von einem Tausch von Zahlungen ausgegangen. So gelten zB bei einem Zinsswap die vom Swappartner erhaltenen Zahlungen steuerlich als Zinsertrag.

    2.     Besteuerung von Übergangsbestand

    Als Übergangsbestand gelten zwischen dem 1.10.2011 und dem 31.3.2012 abgeschlossene Derivatgeschäfte. Bei Verkäufen von Übergangsbestand bis zum 31.3.2012 ist weiterhin der progressive Tarifsteuersatz (bis zu 50%) maßgeblich. Steuerfreie Gewinne sind bei Verkauf von Übergangsbestand nicht mehr möglich. Im Fall eines Verkaufs ab dem 1.4.2012 ist der 25% Sondereinkommensteuersatz anwendbar, ein Kostenabzug ist laut Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen.

    3.   Besteuerung von Neubestand

    Als Neubestand gelten seit dem 1.4.2012 erworbene Derivate und strukturierte Finanzprodukte, wie zB Zertifikate unterschiedlicher Ausgestaltung.

    Erträge und Gewinne aus nicht verbrieften Derivaten, d.h. Futures, Forwards, Optionen und Swaps, sind vom Anleger im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem Tarifsatz zu besteuern. Entsprechende Verluste sind nur mit anderen tarifsatzpflichtigen Kapitaleinkünften desselben Kalenderjahres verrechenbar, aber nicht in Folgejahre vortragsfähig.

    Bei laufenden Zahlungen aus Zinssswaps geht das BMF weiterhin von einem Tausch von Zinszahlungen aus,  sofern sie iZm Einkünften stehen, wie zB bei einem Zinsswaps zur Absicherung von Zinserträgen einer Anleihe. Wird der Zinsswaps selbst verkauft, liegen hingegen tarifsatzpflichtige Gewinne vor.

    Erträge und Gewinne aus verbrieften Derivaten, wie zB Index- oder Hebelzertifikaten, sind bei Gutschrift durch eine inländische Bank mit 25% KESt belastet. Statt des bisher geltenden First in - First out Verfahrens wird bei sukzessiven An- und Verkäufen das gleitende Durchschnittspreisverfahren angewendet. Realisierte Verluste aus dem Verkauf von verbrieften Derivaten werden (mit Einschränkungen) von der inländischen Bank automatisch mit anderen KESt-pflichtigen Erträgen (Dividenden, Zinsen) und Veräußerungsgewinnen (Aktien, Zertifikate, Fonds, etc) depotübergreifend verrechnet. Ein Verlustvortrag in das nächste Veranlagungsjahr ist ebenfalls nicht vorgesehen. Im Fall eines Auslandsdepots sind die steuerpflichtigen Erträge, Gewinne und Verluste vom Anleger zu ermitteln und in der Steuererklärung mit 25 % Sondereinkommensteuer zu erfassen.

    Mehr “Drastil fragt” HIER.




    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    BörseGeschichte Podcast: Heiko Thieme vor 10 Jahren zum ATX-25er




     

    Bildnachweis

    1.

    Aktien auf dem Radar:Amag, Polytec Group, DO&CO, Semperit, Rosenbauer, UBM, Rosgix, AT&S, Bawag, Verbund, Uniqa, RBI, voestalpine, Austriacard Holdings AG, Rath AG, SBO, Addiko Bank, Frequentis, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, RHI Magnesita, Mayr-Melnhof, Telekom Austria, Österreichische Post, Siemens Energy, Fresenius Medical Care, E.ON , RWE, SAP, Scout24, BASF.


    Random Partner

    DADAT Bank
    Die DADAT Bank positioniert sich als moderne, zukunftsweisende Direktbank für Giro-Kunden, Sparer, Anleger und Trader. Alle Produkte und Dienstleistungen werden ausschließlich online angeboten. Die Bank mit Sitz in Salzburg beschäftigt rund 30 Mitarbeiter und ist als Marke der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG Teil der GRAWE Bankengruppe.

    >> Besuchen Sie 61 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN Vola-Event Siemens Energy
      BSN Vola-Event Bayer
      #gabb #2020

      Featured Partner Video

      Börsepeople im Podcast S22/20: Johannes Linhart

      Johannes Linhart ist Leiter Wirtschaft und Politik beim Senat der Wirtschaft. Diese Folge ist für mich eine ganz besondere und wurde bewusst für das Jahresende ausgewählt, denn es wimmelt nur so an...

      Books josefchladek.com

      Niko Havranek
      Fleisch #74 „Ganz Wien“
      2025
      Self published

      Wassili und Hans Luckhardt
      Zur neuen Wohnform
      1930
      Bauwelt-Verlag

      Michael Rathmayr
      Remedy
      2025
      Nearest Truth

      JH Engström
      Dimma Brume Mist
      2025
      Void

      Thonet
      Stahlrohrmöbel (Catalogue 1934)
      1934
      Selbstverlag