Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Beschneidung: Rituelle Circumcision aus medizinisch-ethischer Sicht extrem ungünstig (Dieter Zakel)

Magazine aktuell


#gabb aktuell



24.08.2012, 6606 Zeichen

Aus medizinisch-ethischer Sicht fällt die Beurteilung ritueller Circumcision extrem ungünstig aus – Warnung vor leichtfertigen Eingriffen.

Die plötzliche Heftigkeit der Diskussion über die rituelle Beschneidung von Knaben konnte nur diejenigen überraschen, die die Entwicklungen der jüngsten Zeit in den Bereichen Medizinrecht und Kinderschutz sowie die seit Jahren in vielen Ländern schwelende Diskussion darüber nicht mitverfolgt haben.

Denn in einem laizistischen europäischen Staat des Jahres 2012 kommt die gesellschaftliche und juristische Debatte Schritt für Schritt in allen Lebensbereichen, auch bei vermeintlichen Details, an. Die hartnäckigen Fragen der Aufklärung, denen sich die Religionen stellen müssen, sind nur die Kehrseite der Liberalität und des Rechtsstaates, eins ist nicht ohne das andere zu haben.

Wir wollen uns im Folgenden zwar ausschließlich mit den medizinrechtlichen und -ethischen Argumenten der Knabenbeschneidung befassen, sind uns aber selbstverständlich aller anderen Aspekte der Debatte bewusst, wie etwa der Abwägung von Grundrechten wie Recht auf körperliche Unversehrtheit, Religionsausübung, Eltern- und Kinderrechte etc.
Grundsätzliche Voraussetzungen
Die Beschneidung von Knaben stellt aus rechtlicher Sicht einen medizinischen Eingriff dar, denn sie geht zweifelsfrei mit einem Eingriff in die körperliche Integrität einher. Folgerichtig muss sie auch die üblichen Bedingungen und Anforderungen an medizinische Eingriffe erfüllen.

Für deren Zulässigkeit sind mehrere grundsätzliche Vorbedingungen notwendig, um sie von einer Körperverletzung zu unterscheiden: die Indikation (Notwendigkeit) für den Eingriff, worunter meist ein Nutzen/Vorteil für den Patienten verstanden wird, die Einverständniserklärung des Patienten, wobei letztere in Sonderfällen auch durch einen Stellvertreter gegeben werden kann, sowie die Durchführung durch einen dazu befugten Arzt/Ärztin.

Sowohl in der medizinischen Routine als auch bei Gerichtsverfahren werden diese Grundsätze noch näher definiert, und zwar hinsichtlich der Dringlichkeit der Situation, der Schwere der Indikation sowie der Bedeutung des betroffenen Organs. Die Aufklärung und das (Ein-)Verständnis des Patienten der/zur Operation und die Erwähnung von Therapiealternativen sind immer dann besonders wichtig, wenn:
►die Indikation schwach sowie der Vorteil für den Patienten gering ist
►keine Dringlichkeit für den Eingriff besteht
►die Folgen nicht wieder rückgängig zu machen sind und
►das betroffene Organ emotionell wichtig ist.

Bei der religiösen Beschneidung fällt die Bewertung nach diesen Kriterien folgendermaßen aus: Es besteht keinerlei medizinische Indikation, es gibt keinen Zeitdruck, die Folgen sind nicht rückgängig zu machen (irreversibel), das Genitale ist ein emotionell hochwichtiges Organ, und es bestünde die Alternative, sie im Erwachsenenalter nachzuholen.

Eine derart charakterisierte Operation darf bei einer hohen Zahl von neugeborenen oder minderjährigen Knaben, nach Zustimmung nicht des Patienten, sondern von Stellvertretern und noch dazu von Nichtärzten durchgeführt werden? Wie würde wohl ein Gutachten über eine Komplikation ausfallen, das die Beschneidung nach denselben Maßstäben wie eine Blinddarmoperation beurteilte?

Suche nach medizinischem Grund
Wahrscheinlich aufgrund der Einsicht, dass einige dieser Argumente schwer wiegen, wurde nach medizinischen „Indikationen“ für eine routinemäßige Circumcision gesucht und mit der Vermeidung von Infektionen bis hin zu HI- und Gebärmutterkrebsviren vermeintlich auch gefunden, die aber in mitteleuropäischen Ländern mit hohen Hygienestandards nicht gelten. Genausowenig kann die Phimose (Vorhautverengung) als Indikation angeführt werden; in einem sehr hohen Prozentsatz kann sie nämlich konservativ durch Salbenbehandlung beseitigt werden.

Für Operationen rein auf Wunsch der Patientin/des Patienten hat das erst vor Kurzem verabschiedete Gesetz bezüglich kosmetischer Operationen restriktive Bedingungen definiert, indem es die untere Altersgrenze dafür mit 16 Jahren festlegt und die Durchführung ausschließlich in die Hände von Fachärzten für plastische Chirurgie legt (ein Vertreter der urologischen Fachgesellschaft hat jüngst zu Recht auf die Anwendbarkeit dieser Regelung für die Beschneidung verwiesen.)

Die Komplikationen der rituellen Beschneidung hingegen werden von den Befürwortern meist in unzulässiger Weise bagatellisiert („wie Nägelschneiden“). Bei einer Operation, die in tausenden Fällen durchgeführt wird, gewinnt aber auch die niedrige Komplikationsrate von circa 0,5Prozent an Bedeutung.

Neben Nachblutungen und Infektionen kann es bei Entfernung von zu viel oder zu wenig Vorhaut auch zu ernsten Folgen wie Verengung der verbliebenen Vorhaut oder der Harnröhrenöffnung oder zur Bildung eine Hautbrücke kommen. Hinsichtlich der Frage von Auswirkungen einer Beschneidung auf das sexuelle Erleben von Männern ist die Literatur tatsächlich widersprüchlich. Aber sollte nicht allein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung, die immerhin in einigen seriösen Publikationen gefunden wurde, Anlass zu erhöhter Vorsicht und Zurückhaltung geben?

Warnung vor Circumcision
Daher warnen viele pädiatrische Fachgesellschaften ihre Mitglieder ausdrücklich vor der Durchführung ritueller Circumcisionen; so dürfen seit 2007 in öffentlichen australischen Krankenhäusern keine nicht medizinischen Circumcisionen mehr durchgeführt werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrie hat in den letzten Tagen die Abgeordneten zum Bundestag aufgefordert, sich bei der kommenden Abstimmung ihrer Verantwortung für das Kindeswohl bewusst zu sein. In Schweden wurde 2001 ein Gesetz beschlossen, dass ein Arzt oder eine Anästhesieschwester den Beschneider begleiten und Anästhesie für den Eingriff verwendet werden müsse.

Finnland berät ein Gesetz, nach dem Beschneidungen auf Wunsch der Eltern nur von Ärzten und „nach Zustimmung des Kindes“ durchgeführt werden dürfen. Diese Beispiele, erweitert um die Haltung der Beschneidungsgegner im Reformjudaismus, zeigen nebenbei auch, dass die Debatte weder ein rein deutsch/österreichisches noch ein durch das Kölner Urteil neu entstandenes Phänomen ist.

Zusammenfassend fällt die medizinethische Bewertung der rituellen Beschneidung aus unserer Sicht daher extrem ungünstig aus; wäre sie eine beliebige andere Operation, müsste sich jeder – ärztliche oder nicht ärztliche – Operateur davor hüten, sie bei unmündigen Patienten durchzuführen.

(Wortspende mit freundlicher Genehmigung von Dieter Zakel, Facharzt, Unternehmer http://www.zakel.at bzw.- https://www.facebook.com/dieter.zakel ). Mehr von Dieter Zakel HIER.




BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Private Investor Relations Podcast #38: 10 Vokabel, um Asta besser zu verstehen (Christoph Rainer / Maxim Petzwinkler)




 

Bildnachweis

1.

Aktien auf dem Radar:Rosenbauer, Bajaj Mobility AG, Andritz, EuroTeleSites AG, Semperit, Flughafen Wien, FACC, Emerald Horizon AG, ATX, ATX Prime, ATX TR, Bawag, ATX NTR, RBI, Wienerberger, Fabasoft, Frequentis, Rosgix, Mayr-Melnhof, Erste Group, Strabag, Frauenthal, Lenzing, Linz Textil Holding, Wolford, Wolftank-Adisa, Wiener Privatbank, BTV AG, BKS Bank Stamm, Amag, CPI Europe AG.


Random Partner

BKS
Die börsenotierte BKS Bank mit Sitz in Klagenfurt, Österreich, beschäftigt rund 1.100 Mitarbeiter und betreibt ihr Bank- und Leasinggeschäft in den Ländern Österreich, Slowenien, Kroatien und der Slowakei. Die BKS Bank verfügt zudem über Repräsentanzen in Ungarn und Italien. Mit der Oberbank AG und der Bank für Tirol und Vorarlberg AG bildet die BKS Bank AG die 3 Banken Gruppe.

>> Besuchen Sie 55 weitere Partner auf boerse-social.com/partner




Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Ausgewählte Jobs von PIR-Partnern


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Fabasoft(1)
    BSN MA-Event UBM
    Star der Stunde: Frequentis 1.86%, Rutsch der Stunde: Kapsch TrafficCom -2.16%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: Porr(1)
    Star der Stunde: Bajaj Mobility AG 1.36%, Rutsch der Stunde: Polytec Group -1.81%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 15-16: Kontron(1)
    Star der Stunde: Rosenbauer 2.89%, Rutsch der Stunde: Kapsch TrafficCom -1.92%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 14-15: AT&S(1)
    BSN MA-Event EuroTeleSites AG

    Featured Partner Video

    Wiener Börse Party #1215: ATX fester, Bajaj Mobility Aktie der Stunde, KHS mag WLTR, offene Fragen bei Fitgroup

    Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse. Inh...

    Books josefchladek.com

    John Gossage
    There and Gone
    1997
    Nazraeli

    Formes nues
    ed. by Albert Mentzel et Albert Roux
    1935
    Forme, Editions d'Art Graphique et Photographique

    Eva Chupikova
    Faroe Islands ; Wool, Wind & Waves
    2026
    Self published

    Keizo Kitajima
    USSR 1991
    2012
    Little Big Man

    Moi Wer (Moi Ver, Moses Vorobeichic)
    Ci-contre
    2004
    Ann und Jürgen Wilde