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Österreich: Bilanzfehler heisst automatisch Strafanzeige (Bettina Schragl)

Magazine aktuell


#gabb aktuell



20.11.2012, 2606 Zeichen



(Autorin: Bettina Schragl)
Die Enforcement-Stelle, die sich um eine unabhängige Prüfung von Unternehmensabschlüssen kümmern soll, vulgo „Bilanzpolizei“, kommt bekanntermassen nun auch in Österreich (als letztem EU-Land). Nachdem sich die Regierungsparteien jahrelang in unterschiedlichen Standpunkten eingegraben haben (die ÖVP für ein zweistufiges in Anlehnung an das deutsche System, die SPÖ für ein einstufiges staatliches System) wurde vor kurzem ein Kompromiss gefunden: Von beidem ein bisschen. Im Prinzip ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) für die Prüfung der Abschlüsse zuständig, zusätzlich kann das Finanzministerium einen Verein nach deutschem Vorbild beauftragen.
Im Gesetzesentwurf wird das zweistufige Modell nun ziemlich verwässert: Die FMA kann sich einer Prüfstelle bedienen, heisst es da. Das lässt freilich den Schluss zu, dass die FMA auch ausschliesslich für die Prüfung zuständig sein kann. Der Unterschied ist für die Wirtschaft ein erheblicher: Denn im zweistufigen Verfahren wird den geprüften Unternehmen die Möglichkeit gegeben, durch freiwillige Mitwirkung ein behördliches Verfahren zu vermeiden.

Ein weiterer Punkt, der börsenotierten Unternehmen aufstösst: Laut Gesetzesentwurf führt ein Bilanzfehler automatisch zu einer Strafanzeige. Dies könnte durch eine Abstufung von wesentlichen formalen und materiellen Fehlern vermieden werden, wird aus Unternehmenskreisen eingeworfen.

Dass es in Österreich einen Hang zur Kriminalisierung von Bilanzverstössen gibt, darauf hat Axel Berger, Vizepräsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, bereits vor Monaten in einem Gastkommentar im Börse Express hingewiesen (http://bit.ly/RYoNBj): „Wir haben bisher bei drei Unternehmen, die in Deutschland gelistet sind, aber in Österreich ihren Sitz haben, Fehler festgestellt. In allen Fällen wären wir überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dies als verfolgungswürdige Straftat zu qualifizieren. In Österreich wird dies offensichtlich anders gesehen. Nach unseren Informationen sind jeweils staatsanwaltliche Untersuchungen gegen Vorstände und Aufsichtsräte angestrengt worden. Unterschiedliche Auffassungen über Auslegungsfragen oder auch handwerkliche Bilanzierungsfehler werden nach meiner Kenntnis in keinem Land wie in Österreich automatisch kriminalisiert. Mein dringender Rat: Das sollte geändert werden“.

Ob es noch zu Änderungen im Gesetzesentwurf kommt, ist freilich fraglich:  Die Materie wurde dem Finanzausschuss zugewiesen. So wie es jetzt aussieht, ist keine Begutachtungsmöglichkeit vorgesehen.
 (aus dem Börse Express vom 20.11., mehr Kommentare von Bettina HIER)



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