02.11.2013, 1653 Zeichen
Viele Rechtsberater empfehlen den Unternehmen, sich als Vorratsbeschluss den Rückkauf eigener Aktien im gesetzlichen Höchstausmaß auf fünf Jahre von der Hauptversammlung genehmigen zu lassen. Aber es sei deutlich gesagt, dass dieses Instrument nur in den seltensten Fällen sinnvoll eingesetzt wird. Durch den Rückkauf werden das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote reduziert. Eine immer wieder behauptete positive Wirkung auf den Kurs verpufft indes meist innerhalb kurzer Zeit. Eine Verbesserung der Kennzahlen je Aktie fällt in der Regel sehr gering aus und wird vom Markt kaum honoriert. Das wohl eindrucksvollste Negativbeispiel war der forcierte Rückkauf eigener Aktien seitens der Telekom vor einigen Jahren. Jetzt wird krampfhaft darüber nachgedacht, wie das Eigenkapital wieder gestärkt werden kann. Es stimmt, dass vor allem US-Fondsmanager die Unternehmen dazu drängen, oft mit dem Ziel, dann zu kurzfristig gestiegenen Kursen aussteigen zu können. Für den langfristig orientierten Privatanleger ist eine höhere Dividende attraktiver als ein Aktienrückkauf.
Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Rückkauf dennoch wirtschaftlich sinnvoll sein:
Der IVA tritt dafür ein, aus dem erwirtschafteten Gewinn in erster Linie eine ordentliche Dividende zu bezahlen und der eher kostenintensive Rückkauf eigener Aktien nur in Sonderfällen akzeptiert werden kann.
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Wilhelm Rasinger (IVA)
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