Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.







Magazine aktuell


#gabb aktuell



06.05.2014, 4899 Zeichen

About: Nora Engel-Kazemi (Deloitte) beantwortete für ein "Heft im Heft" im Fachheft 17 steuerliche Anfragen von Privatanlegern. Hier ein zusätzlicher neuer Input.

Aktuelles zu Steuermeldungen

Das Ende des Bankgeheimnisses ist durch diverse parallel laufende Initiativen auf internationaler und nationaler Ebene besiegelt worden. Anleger mit Konten im Ausland werden zukünftig mit der Meldung ihrer Einkünfte bzw. Depotstände an ihre lokalen Steuerbehörden rechnen müssen. Im folgenden werden die genannten Initiativen näher dargestellt 

Auskunftsersuchen ausländischer Steuerbehörden

Die Rechtsgrundlage für Amtshilfeersuchen in Österreich bildet derzeit das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das nur Einzelanfragen ausländischer Steuerbehörden zulässt. Durch die Änderung des Kommentars zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens im Jahr 2012 sollen nunmehr auch in Österreich Gruppenanfragen möglich sein.

  • Geplante Änderung. Die am 29. April 2014 veröffentlichte Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2014 sieht künftig auch Gruppenanfragen vor. Unter Gruppenanfragen sind Amtshilfeersuchen ausländischer Steuerbehörden zu verstehen, die sich nicht auf einzelne, bereits im Vorhinein identifizierte Steuerpflichtige, sondern auf mehrere Personen, deren Identität den Steuerbehörden des ersuchenden Staates noch nicht bekannt ist, beziehen. Die Anfrage muss nicht die Namen der betroffenen Personen enthalten, sondern kann sich auch auf andere Identifikationsmerkmale, wie beispielsweise Kontonummern, stützen. Sog. „fishing expeditions“ sollen im Rahmen der neuen Rechtslage jedoch nicht zulässig sein. 
  • Inkrafttreten. Die geplanten Gesetzesänderungen befinden sich derzeit im Gesetzwerdungsprozess, eine Behandlung im Parlament ist für Ende Mai 2014 vorgesehen.

 

Änderungen der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie

Im EU-Ministerrat vom 24. März 2014 wurde eine Änderung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie (2003/48/EG) beschlossen.

  • Bisherige Regelung. Die bestehende EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie regelt die Verpflichtung zur automatischen Meldung von Zinserträge, die an natürliche Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, gezahlt werden. Luxemburg und Österreich haben sich aufgrund ihres lokalen Bankgeheimnisses für eine 35%-ige Quellensteuer auf Zinsen entschieden. 
  • Geplante Änderungen. Die Zinsen sollen zukünftig Zinsen und zinsähnliche Erträge aus Veranlagungen, Wertpapieren und bestimmten Lebensversicherungen umfassen. Weiters fallen auch Zinsen aus sämtlichen Arten von Investmentfonds, unabhängig von Sitz (EU und Drittland), Rechtsform oder Veranlagungsvorschriften (OGAW und Nicht OGAW Fonds) unter die neue Richtlinie. Banken werden zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet unabhängig von der Tatsache, ob juristische Personen zwischengeschaltet sind. Dabei sollen die zur Verfügung stehenden Informationen aus den Geldwäscheverpflichtungen herangezogen werden.
  • Inkrafttreten. Für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten bis 1. Jänner 2016 Zeit. Für Österreich und Luxemburg gilt im Übergangszeitraum (wie auch bisher) die Regelung weiter, anstelle des Informationsaustausches die 35%ige EU-Quellensteuer einzubehalten. In Luxemburg wird allerdings schon ab 1. Jänner 2015 der automatische Informationsaustausch auf Zinsen in Kraft treten. Die EU-Kommission plant bis Ende 2014 überarbeitete Vereinbarungen zum Informationsaustausch mit den Nicht-EU-Ländern Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino auszuverhandeln.

Umfassender Informationsaustausch gemäß neuem OECD Standard

 

Die OECD hat am 13. Februar 2014 zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung mittels Auslandskonten einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch veröffentlicht. 

  • Umfang der Meldung. Es sollen regelmäßig Informationen eines Steuerpflichtigen mit Vermögenswerten bzw. Einkünften in einem anderen taat an den Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen gemeldet werden. Alle Arten von Kapitaleinkünften (zB Zinsen, Dividenden, bestimmte Versicherungseinkünfte, Kapitalgewinne) und die Kontenstände sollen gemeldet werden. Ausgenommen sind Konten von internationalen Organisationen und staatlichen Betrieben. Die OECD arbeitet derzeit an einem Kommentar zur Auslegung des Musterabkommens, welcher Mitte 2014 veröffentlicht werden soll.

 Inkrafttreten. Mehr als 4o Staaten haben bereits angekündigt, den OECD Standard umzusetzen. Es ist zu erwarten, dass einige Vereinbarungen zum Informationsaustausch bereits 2014 geschlossen werden. Zwar gibt es noch keinen spezifischen Zeitplan, doch ist zu erwarten, dass Finanzinstitute ab dem Jahr 2017 die angeforderten Informationen melden müssen. Es ist daher damit zu rechnen, dass das Bankgeheimnis für Steuerausländer in Österreich voraussichtlich 2017 fallen wird.

 

Autor: Mag. Nora Engel-Kazemi

nengel@deloitte.at, tel: 0043-1-53700-5420

  

 Das Fachheft 17 im Fast Forward Modus



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Börsepeople im Podcast S24/07: Bernd Braunstein




 

Bildnachweis

1. Deloitte Smeil! Die Leut´ sind Josef Schuch und Nora Engel, mehr Bilder aus dieser Serie unter http://finanzmarktfoto.at/page/index/599/   >> Öffnen auf photaq.com

Aktien auf dem Radar:CA Immo, Semperit, Polytec Group, EuroTeleSites AG, Flughafen Wien, Austriacard Holdings AG, Bajaj Mobility AG, Rosenbauer, FACC, Frequentis, Heid AG, Kapsch TrafficCom, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, BTV AG, Amag, EVN, CPI Europe AG, Österreichische Post, Telekom Austria, Porr, Strabag, Verbund, VIG, Bayer, BASF, Fresenius Medical Care, Symrise, SAP, Deutsche Telekom, Siemens Energy.


Random Partner

UBM
Die UBM fokussiert sich auf Immobilienentwicklung und deckt die gesamte Wertschöpfungskette von Umwidmung und Baugenehmigung über Planung, Marketing und Bauabwicklung bis zum Verkauf ab. Der Fokus liegt dabei auf den Märkten Österreich, Deutschland und Polen sowie auf den Asset-Klassen Wohnen, Hotel und Büro.

>> Besuchen Sie 54 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Mehr zum Thema

Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN MA-Event Porr
    BSN MA-Event Polytec Group
    BSN MA-Event Strabag
    BSN MA-Event Verbund
    BSN MA-Event VIG
    BSN MA-Event Bayer
    BSN MA-Event Infineon
    BSN MA-Event Polytec Group
    BSN MA-Event Infineon

    Featured Partner Video

    180. Laufheld Online Workout für Läufer

    0:00 - Start des Workouts / start of workout -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mehr Infos und Einblicke findet ihr auf...

    Books josefchladek.com

    Tehching Hsieh
    One Year Performance 1978–1979
    2025
    Void

    Lisette Model
    Lisette Model
    1979
    Aperture

    Stephen Shore
    Uncommon Places
    1982
    Aperture

    Pia Paulina Guilmoth & Jesse Bull Saffire
    Fishworm
    2025
    Void

    Pedro J. Saavedra
    Donde el viento da la vuelta
    2023
    Self published

    Bankgeheimnis-Ende: Interpretation für Österreich (Nora Engel-Kazemi)


    06.05.2014, 4899 Zeichen

    About: Nora Engel-Kazemi (Deloitte) beantwortete für ein "Heft im Heft" im Fachheft 17 steuerliche Anfragen von Privatanlegern. Hier ein zusätzlicher neuer Input.

    Aktuelles zu Steuermeldungen

    Das Ende des Bankgeheimnisses ist durch diverse parallel laufende Initiativen auf internationaler und nationaler Ebene besiegelt worden. Anleger mit Konten im Ausland werden zukünftig mit der Meldung ihrer Einkünfte bzw. Depotstände an ihre lokalen Steuerbehörden rechnen müssen. Im folgenden werden die genannten Initiativen näher dargestellt 

    Auskunftsersuchen ausländischer Steuerbehörden

    Die Rechtsgrundlage für Amtshilfeersuchen in Österreich bildet derzeit das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das nur Einzelanfragen ausländischer Steuerbehörden zulässt. Durch die Änderung des Kommentars zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens im Jahr 2012 sollen nunmehr auch in Österreich Gruppenanfragen möglich sein.

    • Geplante Änderung. Die am 29. April 2014 veröffentlichte Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2014 sieht künftig auch Gruppenanfragen vor. Unter Gruppenanfragen sind Amtshilfeersuchen ausländischer Steuerbehörden zu verstehen, die sich nicht auf einzelne, bereits im Vorhinein identifizierte Steuerpflichtige, sondern auf mehrere Personen, deren Identität den Steuerbehörden des ersuchenden Staates noch nicht bekannt ist, beziehen. Die Anfrage muss nicht die Namen der betroffenen Personen enthalten, sondern kann sich auch auf andere Identifikationsmerkmale, wie beispielsweise Kontonummern, stützen. Sog. „fishing expeditions“ sollen im Rahmen der neuen Rechtslage jedoch nicht zulässig sein. 
    • Inkrafttreten. Die geplanten Gesetzesänderungen befinden sich derzeit im Gesetzwerdungsprozess, eine Behandlung im Parlament ist für Ende Mai 2014 vorgesehen.

     

    Änderungen der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie

    Im EU-Ministerrat vom 24. März 2014 wurde eine Änderung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie (2003/48/EG) beschlossen.

    • Bisherige Regelung. Die bestehende EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie regelt die Verpflichtung zur automatischen Meldung von Zinserträge, die an natürliche Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, gezahlt werden. Luxemburg und Österreich haben sich aufgrund ihres lokalen Bankgeheimnisses für eine 35%-ige Quellensteuer auf Zinsen entschieden. 
    • Geplante Änderungen. Die Zinsen sollen zukünftig Zinsen und zinsähnliche Erträge aus Veranlagungen, Wertpapieren und bestimmten Lebensversicherungen umfassen. Weiters fallen auch Zinsen aus sämtlichen Arten von Investmentfonds, unabhängig von Sitz (EU und Drittland), Rechtsform oder Veranlagungsvorschriften (OGAW und Nicht OGAW Fonds) unter die neue Richtlinie. Banken werden zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet unabhängig von der Tatsache, ob juristische Personen zwischengeschaltet sind. Dabei sollen die zur Verfügung stehenden Informationen aus den Geldwäscheverpflichtungen herangezogen werden.
    • Inkrafttreten. Für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten bis 1. Jänner 2016 Zeit. Für Österreich und Luxemburg gilt im Übergangszeitraum (wie auch bisher) die Regelung weiter, anstelle des Informationsaustausches die 35%ige EU-Quellensteuer einzubehalten. In Luxemburg wird allerdings schon ab 1. Jänner 2015 der automatische Informationsaustausch auf Zinsen in Kraft treten. Die EU-Kommission plant bis Ende 2014 überarbeitete Vereinbarungen zum Informationsaustausch mit den Nicht-EU-Ländern Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino auszuverhandeln.

    Umfassender Informationsaustausch gemäß neuem OECD Standard

     

    Die OECD hat am 13. Februar 2014 zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung mittels Auslandskonten einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch veröffentlicht. 

    • Umfang der Meldung. Es sollen regelmäßig Informationen eines Steuerpflichtigen mit Vermögenswerten bzw. Einkünften in einem anderen taat an den Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen gemeldet werden. Alle Arten von Kapitaleinkünften (zB Zinsen, Dividenden, bestimmte Versicherungseinkünfte, Kapitalgewinne) und die Kontenstände sollen gemeldet werden. Ausgenommen sind Konten von internationalen Organisationen und staatlichen Betrieben. Die OECD arbeitet derzeit an einem Kommentar zur Auslegung des Musterabkommens, welcher Mitte 2014 veröffentlicht werden soll.

     Inkrafttreten. Mehr als 4o Staaten haben bereits angekündigt, den OECD Standard umzusetzen. Es ist zu erwarten, dass einige Vereinbarungen zum Informationsaustausch bereits 2014 geschlossen werden. Zwar gibt es noch keinen spezifischen Zeitplan, doch ist zu erwarten, dass Finanzinstitute ab dem Jahr 2017 die angeforderten Informationen melden müssen. Es ist daher damit zu rechnen, dass das Bankgeheimnis für Steuerausländer in Österreich voraussichtlich 2017 fallen wird.

     

    Autor: Mag. Nora Engel-Kazemi

    nengel@deloitte.at, tel: 0043-1-53700-5420

      

     Das Fachheft 17 im Fast Forward Modus



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Börsepeople im Podcast S24/07: Bernd Braunstein




     

    Bildnachweis

    1. Deloitte Smeil! Die Leut´ sind Josef Schuch und Nora Engel, mehr Bilder aus dieser Serie unter http://finanzmarktfoto.at/page/index/599/   >> Öffnen auf photaq.com

    Aktien auf dem Radar:CA Immo, Semperit, Polytec Group, EuroTeleSites AG, Flughafen Wien, Austriacard Holdings AG, Bajaj Mobility AG, Rosenbauer, FACC, Frequentis, Heid AG, Kapsch TrafficCom, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, BTV AG, Amag, EVN, CPI Europe AG, Österreichische Post, Telekom Austria, Porr, Strabag, Verbund, VIG, Bayer, BASF, Fresenius Medical Care, Symrise, SAP, Deutsche Telekom, Siemens Energy.


    Random Partner

    UBM
    Die UBM fokussiert sich auf Immobilienentwicklung und deckt die gesamte Wertschöpfungskette von Umwidmung und Baugenehmigung über Planung, Marketing und Bauabwicklung bis zum Verkauf ab. Der Fokus liegt dabei auf den Märkten Österreich, Deutschland und Polen sowie auf den Asset-Klassen Wohnen, Hotel und Büro.

    >> Besuchen Sie 54 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Mehr zum Thema

    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN MA-Event Porr
      BSN MA-Event Polytec Group
      BSN MA-Event Strabag
      BSN MA-Event Verbund
      BSN MA-Event VIG
      BSN MA-Event Bayer
      BSN MA-Event Infineon
      BSN MA-Event Polytec Group
      BSN MA-Event Infineon

      Featured Partner Video

      180. Laufheld Online Workout für Läufer

      0:00 - Start des Workouts / start of workout -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mehr Infos und Einblicke findet ihr auf...

      Books josefchladek.com

      Alessandra Calò
      Ctonio
      2024
      Studiofaganel

      Yasuhiro Ishimoto
      Someday Somewhere (Aru hi aru tokoro, 石元泰博 ある日ある所)
      1958
      Geibi Shuppan

      Michael Rathmayr
      Remedy
      2025
      Nearest Truth

      Marcel Natkin (ed.)
      Le nu en photographie
      1937
      Éditions Mana

      Jan Tschichold
      Typografische Entwurfstechnik
      1932
      Akadem. Verlag Dr. Fr. Wedekind & Co