05.11.2014,
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Aktienrückkauf
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 4 und 5 der
Veröffentlichungsverordnung 2002
Mit Beschluss der 35. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG vom 9. Mai 2014
wurde der Vorstand der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1
Z 4 AktG im Umfang von bis zu 12.000 Stückaktien, dies entspricht rund 0,03 %
des Grundkapitals der Gesellschaft, zum Börsekurs am Tag der Ausübung der
Ermächtigung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der
Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und
Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der Fortsetzung
der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1" ermächtigt. Die Geltungsdauer der
Erwerbsermächtigung beträgt 18 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung.
Der Vorstand hat am 5. November 2014 den Beschluss gefasst, entsprechend dem
Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten
der Gesellschaft sowie der Mitglieder der Geschäftsführung, der leitenden
Angestellten und der Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft
monatlich eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 12.000 (zwölftausend)
Stück rückzuerwerben und diese an den genannten Personenkreis im Rahmen der
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" als "Gratisaktien" zur Verfügung zu
stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen dieser "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 +
1" stellt die Gesellschaft dem genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück
erworbene Aktien der Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands
veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche Übertragung ("Veräußerung")
eigener Aktien an die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft
und die Mitglieder der Geschäftsführung, leitenden Angestellten und Arbeitnehmer
verbundener Gesellschaften bekannt gemacht:
Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 9. Mai 2014 wurde am 13. Mai
2014 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt ab dem 20. November 2014 und endet
spätestens mit Ablauf des 9. November 2015.
Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft.
Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs ist maximal 12.000
(zwölftausend) Stück, das sind maximal 0,03 % (null Komma null drei Prozent) des
Grundkapitals der Gesellschaft.
Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der Börsekurs am
Tag der Ausübung der Ermächtigung.
Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum Zweck der
Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an
Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer
verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".
Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der
Aktien der Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft beabsichtigt gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die
Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die
Veröffentlichung der Angaben über die Website der Gesellschaft im Internet
(www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
Unternehmen: RHI AG
Wienerbergstrasse 9
A-1100 Wien
Telefon: +43 (0)50213-6676
FAX: +43 (0)50213-6130
Email: rhi@rhi-ag.com
WWW:
http://www.rhi-ag.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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