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Ergebnisse der von MSCI durchgeführten Überprüfung der Marktklassifizierung 2016

Nachrichtenquelle Business Wire



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15.06.2016, 27152 Zeichen

MSCI Inc. (NYSE: MSCI), ein führender Anbieter globaler Aktienindizes, gab heute bekannt, dass die Aufnahme von chinesischen A-Aktien in den MSCI Emerging Markets Index zurückgestellt wird. Im Lauf der letzten Monate haben die chinesischen Behörden den chinesischen Markt der A-Aktien für Investoren in der ganzen Welt bedeutend zugänglicher gemacht. Von diesen Verbesserungen sind die folgenden früher als Hauptargumente gegen die Aufnahme vorgebrachten Hauptkategorien betroffen: (1) Klärung der Frage des wirtschaftlichen Eigentums, (2) verbesserte Verordnungen zur Handelsaussetzung, die von Anlegern als maßgeblichstes Problem genannt wurde, und (3) Änderung der QFII-Richtlinien im Hinblick auf Quotenzuteilung und Einschränkungen der Kapitalmobilität.

„Es wurden bedeutsame Schritte in Richtung auf die spätere Aufnahme von chinesischen A-Aktien in den MSCI Emerging Markets Index unternommen“, erklärte Remy Briand, MSCI Managing Director and Global Head of Research. „Diese zeigen einen deutlichen Willen der chinesischen Behörden, die Zugänglichkeit des chinesischen Marktes für A-Aktien dem internationalen Standard anzunähern. Wir sind zuversichtlich, dass die politische Dynamik anhalten und zur Lösung der noch verbleibenden Zugänglichkeitsprobleme genutzt wird.“

„Internationale institutionelle Investoren haben es sehr deutlich gemacht, dass sie gerne weitere Verbesserungen der Zugänglichkeit des chinesischen Marktes für A-Aktien sehen würden, bevor dieser in den MSCI Emerging Markets Index aufgenommen wird. Im Einklang mit seiner Standardpraxis wird MSCI die Umsetzung der kürzlich bekanntgemachten Richtlinienänderungen beobachten und Rückmeldungen von den Marktakteuren einholen“, fügte Briand hinzu.

Im Rahmen eines ausgedehnten weltweiten Konsultationsverfahrens holte MSCI Rückmeldungen von Marktteilnehmern zur potenziellen Aufnahme chinesischer A-Aktien in den MSCI Emerging Markets Index ein. Die Investoren würdigten die Maßnahmen, mit denen der chinesische Markt für A-Aktien weiter geöffnet wurde, und wiesen darauf hin, dass das Thema des wirtschaftlichen Eigentums zufriedenstellend geklärt worden ist. Sie wiesen jedoch übereinstimmend darauf hin, dass ein Beobachtungszeitraum notwendig sei, um die Wirksamkeit der neuen Bestimmungen für die QFII-Quotenzuteilung und Kapitalmobilität sowie die Wirksamkeit der neuen Handelsaussetzungsmaßnahmen abzuschätzen. Das monatliche Rückführungslimit von 20 Prozent stelle weiterhin ein erhebliches Hindernis für Anleger dar, die mit Einlösungen konfrontiert werden, wie etwa Investmentfonds, und dieses Problem müsse zunächst zufriedenstellend gelöst werden. Außerdem seien auch die mit der Vorabgenehmigung lokaler Börsen verbundenen Beschränkungen bei der Einführung von Finanzprodukten weiterhin ungelöst. Darum werde MSCI die vorgeschlagene Aufnahme der China-A-Aktien zurückstellen und im Rahmen der Market Classification Review 2017 erneut prüfen. MSCI schließt jedoch eine potenzielle Bekanntmachung außerhalb des regulären Zyklus nicht aus, falls sich vor Juni 2017 bedeutsame positive Entwicklungen ergeben sollten.

In der heutigen Bekanntmachung sagte MSCI außerdem, dass der Status des MSCI Pakistan Index ab der halbjährlichen Indexprüfung im Mai 2017 neu als „Emerging Market“ (aufstrebender Markt) klassifiziert werde.

Der MSCI Peru Index verbleibt im MSCI Emerging Markets Index. MSCI unterstrich jedoch, dass die Neuklassifizierung von Peru in einen „Frontier Market“ vorgenommen werde, falls der MSCI Peru Index die Mindestanforderung für Emerging Markets - dass der Index aus mindestens drei Bestandteilen besteht - nicht erreiche. Derzeit erfüllt der MSCI Peru Index bekanntlich diese Mindestanforderung.

MSCI gab heute außerdem bekannt, dass der MSCI Argentina Index in der jährlichen Marktklassifizierungsprüfung 2017 für eine potenzielle Neuklassifizierung als Emerging Market in Frage komme.

Der MSCI Korea Index werde jedoch nicht in die Liste der potenziellen Neuklassifizierungen als „Entwickelter Markt“ (Developed Market) der Review 2017 aufgenommen, da die unlängst von der südkoreanischen Finanzaufsichtsbehörde angekündigten Änderungen nicht vor 2017 wirksam werden, sowie aufgrund der Investitionsspannungen in Verbindung mit der mangelnden Konvertibilität des koreanischen Won und der von der Börse des Landes ausgesprochenen Beschränkungen bei der Nutzung von Börsendaten zur Erstellung von Finanzprodukten.

Des Weiteren gab MSCI bekannt, dass der MSCI Nigeria Index möglicherweise aus dem MSCI Frontier Markets Index entfernt und aufgrund von Kapitalmobilitätsproblemen als eigenständiger Markt neu klassifiziert werde. MSCI werde in den nächsten drei Monaten die Meinung internationaler institutioneller Anleger zu einer vorgeschlagenen Neuklassifizierung einholen, die im Rahmen der halbjährlichen Indexprüfung im November 2016 implementiert werden könnte.

MSCI begrüßte die unlängst von der saudi-arabischen Kapitalmarktbehörde und der Saudi Stock Exchange (Tadawul) vorgenommenen Verbesserungen und sagte, es werde die positive Entwicklung bei der Öffnung des saudi-arabischen Aktienmarktes für internationale institutionelle Investoren weiter beobachten. Die angekündigten Verbesserungen, darunter Änderungen im Abwicklungszyklus für börsennotierte Wertpapiere, Aufhebung der Barvorfinanzierungsanforderung und Einführung von ordnungsgemäßer Lieferung gegen Zahlung - sowie Änderungen der für qualifizierte ausländische Investoren geltenden Regeln - sollen bis Mitte 2017 implementiert werden. Nach ihrem Inkrafttreten bringen diese Verbesserungen den saudi-arabischen Aktienmarkt näher an den für aufstrebende Märkte geltenden Zugänglichkeitsstandard heran.

Abschließend veröffentlichte MSCI die Global Market Accessibility Review 2016 für die 82 davon abgedeckten Märkte.

Im Juni jedes Jahres veröffentlicht MSCI seine Schlussfolgerungen nach Rücksprache mit der internationalen Anlegergemeinschaft auf einer Liste der geprüften Märkte. Zu diesem Zeitpunkt werden jeweils auch die im nächsten Zyklus potenziell neu zu klassifizierenden Märkte genannt.

A-Aktien in China

MSCI beobachtet weiterhin positive, marktöffnende Entwicklungen im chinesischen Aktienkapitalmarkt. Als wichtige Schritte zu einer künftigen Aufnahme der chinesischen A-Aktien in den MSCI Emerging Markets Index fielen dabei insbesondere die kürzlich angekündigte verbesserte Handelsaussetzungsregelung auf sowie die Klärung des wirtschaftlichen Eigentums und geänderte QFII-Richtlinien bezüglich der Einschränkungen bei Quotenzuteilungen und Kapitalmobilität.

In der Vergangenheit hatte MSCI vier Probleme herausgestellt, die vor einer Aufnahme der China-A-Aktien in den MSCI Emerging Markets Index im Rahmen der MSCI 2016 Annual Market Classification Review zu lösen seien:

 

1.

Wirtschaftliches Eigentum

 
Die Mehrheit der internationalen institutionellen Anleger ist mit der Erläuterung zufrieden, die vom CSRC Anfang Mai 2016 zu den Fragestellungen des wirtschaftlichen Eigentums herausgegeben wurde. Daher betrachtet MSCI diese Frage nunmehr als geklärt.
 

2.

Wirksamkeit der geänderten QFII-Richtlinien bezüglich Zugänglichkeit und Kapitalmobilität

 
Internationale institutionelle Anleger benötigen mehr Zeit, um mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten und Erfahrung hinsichtlich der kürzlich implementierten QFII-Richtlinienänderungen zu sammeln, einschließlich verbesserter Bestimmungen zur Förderung der Kapitalmobilität. Beispielsweise gab eine Reihe internationaler Anleger an, sie warte weiterhin auf ihre QFII-Quotenzuteilung, obwohl die Anträge bereits vor Monaten gestellt wurden. Andere Investoren sagten, sie seien noch nicht in der Lage, von der täglichen Kapitalrückführung Gebrauch zu machen, obwohl diese Änderungen der Bestimmungen Anfang Februar dieses Jahres in Kraft getreten sind. Positive Erfahrungen mit Quotenanträgen und einer nahtlosen Abwicklung täglicher Kapitalrückführungen gemäß den neuen Regeln seien wesentliche Gesichtspunkte für internationale Investoren bei der Unterstützung einer Aufnahme in den MSCI Emerging Markets Index.
 
Außerdem verwies eine große Zahl von Marktteilnehmern auf betriebliche Herausforderungen in Verbindung mit der monatlichen Rückführungsbegrenzung, die im Rahmen der jüngsten Verbesserungen der Kapitalmobilität nicht behoben wurden. Gemäß den derzeit geltenden Regeln können QFII-Investoren auf monatlicher Basis nicht mehr als 20 Prozent ihres Nettovermögens des Vorjahres rückführen. Diese Beschränkung stelle ein potenzielles Liquiditätsproblem für Investoren dar, bei denen Mittelabflüsse aufgrund kundenseitiger Einlösungen auftreten, und sollte daher beseitigt oder erheblich erhöht und mit einem kürzeren Zeithorizont versehen werden. Andernfalls würde die Wirksamkeit des QFII-Kanals bedeutend reduziert.
 

3.

Implementierung von Maßnahmen zur Verhinderung einer verbreiteten freiwilligen Handelsaussetzung

 
Die Aussetzung des Aktienhandels war ein Diskussionsschwerpunkt im Verlauf der MSCI-Konsultation. Internationale Investoren äußerten sich sehr lautstark zu dem Liquiditätsrisiko, das aus der freiwilligen Handelsaussetzung chinesischer Unternehmen entstehen könne. In diesem Zusammenhang begrüßte MSCI die kürzlich von den Börsen in Shanghai und Shenzhen angekündigten Maßnahmen zur Behandlung von Handelsaussetzungen und vermerkte gleichzeitig, dass diese Marktpraxis nicht nur in den Emerging Markets, sondern sogar in allen von MSCI abgedeckten Märkten einzigartig sei. Angesichts der neuen, erst kürzlich implementierten Regelung sei ein Beobachtungszeitraum erforderlich, um ihre Wirksamkeit zu prüfen und zu ermitteln, dass die Anzahl der suspendierten Aktien an den Börsen in Shanghai und Shenzhen in bedeutendem Ausmaß verringert wurde.
 

4.

Von lokalen chinesischen Börsen verlangte Vorabgenehmigungen

 
Internationale Investoren brachten Bedenken über potenzielle Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit den breit gefassten Vorabgenehmigungen zum Ausdruck, die von den Börsen in Shanghai und Shenzhen bei der Einführung von Finanzprodukten von jeglichen Finanzinstitutionen an jeglichen internationalen Börsen verlangt werden, wenn diese Produkte mit Indizes verknüpft sind, die China-A-Aktien beinhalten. Die Breite dieser Beschränkungen sei einzigartig in den Emerging Markets ebenso wie die Möglichkeit, dass bei bestehenden Finanzprodukten, die auf dem MSCI Emerging Markets Index basieren, die Gefahr einer Handelsunterbrechung bestehe, wenn China-A-Aktien in den Emerging Markets Index aufgenommen würden und eine chinesische Börse ihre Genehmigung der MSCI-Lizenzierung des MSCI Emerging Markets Index als Basis dieses Produkte verweigerte. Demzufolge sagte eine große Mehrheit der Anleger, dass eine Ausrichtung mit internationalen Normen und eine zufriedenstellende Lösung dieser Fragestellung von wesentlicher Bedeutung seien, wenn sie A-Aktien in ihre Gruppe von Investmentchancen aufnehmen sollten.
 
MSCI erkennt an, dass bereits bedeutsame Fortschritte erzielt und laufende Reformanstrengungen unternommen wurden, gelangte jedoch zu dem Schluss, dass China-A-Aktien auf der Prüfungsliste für 2017 verbleiben sollten, bis den Anlegerrückmeldungen zu entnehmen sei, dass die QFII-Regeländerungen und neuen Aussetzungsmaßnahmen wirksam implementiert wurden und das Problem der erforderlichen Vorabgenehmigungen gelöst sei. MSCI schließt eine potenzielle Ankündigung außerhalb des Zyklus nicht aus, falls sich vor Juni 2017 signifikante positive Entwicklungen ergeben sollten.
 

Argentinien

MSCI setzt den MSCI Argentina Index auf die Prüfungsliste für eine potenzielle Neuklassifizierung mit Emerging-Market-Status im Rahmen der Annual Market Classification Review 2017.

Im Dezember 2015 hat die argentinische Zentralbank die Devisenhandelsbeschränkungen aufgehoben und die seit mehreren Jahren bestehenden Kapitalverkehrskontrollen erheblich gelockert. Diese Änderungen hatten unter anderen folgende Auswirkungen: (1) frei schwankende Wechselkurse, (2) die Beseitigung von Barmittelreserven und monatlichen Rückführungsbeschränkungen auf den Aktienmärkten und (3) eine beträchtliche Verringerung der Kapitalbindungsfristen für Investitionen. Demzufolge erfüllt der argentinische Aktienmarkt die meisten für Emerging Markets geltenden Zugänglichkeitskriterien.

Nigeria

MSCI gab bekannt, dass ein Konsultationsverfahren zu einer potenziellen Neuklassifizierung des MSCI Nigeria Index mit eigenständigem Marktstatus eingeleitet wird.

Die Zentralbank von Nigeria hat die inländische Währung Anfang 2015 an den US-Dollar gebunden, was zu einem steilen Liquiditätsabfall auf den Devisenmärkten geführt hat. Dadurch wurden internationale institutionelle Investoren so stark bei der Kapitalrückführung behindert, dass die Investitionseignung des nigerianischen Aktienmarkts in Frage gestellt wird.

Angesichts der Dringlichkeit der Investitionseignungsfrage im MSCI Nigeria Index wird MSCI seine Entscheidung bezüglich der Entfernung des MSCI Nigeria Indexes aus dem MSCI Frontier Markets Index bis Ende September 2016 bekanntgeben. Die potenzielle Umsetzung dieses Vorschlags würde mit der halbjährlichen Indexprüfung im November 2016 zusammenfallen.

- Ende -

Über MSCI

Seit mehr als 40 Jahren helfen auf Research basierende Indizes und Analysen weltweit führenden Anlegern, bessere Portfolios aufzubauen und zu verwalten. Kunden vertrauen auf unsere Angebote, um einen tieferen Einblick in die Performance- und Risikofaktoren in ihren Portfolios, eine höhere Abdeckung der Anlageklassen und innovatives Research zu erhalten. Unsere Produkt- und Dienstleistungspalette umfasst Indizes, analytische Modelle, Daten, Immobilien-Benchmarks und ESG Research.

Laut dem jüngsten P&I Ranking betreut MSCI 97 der 100 größten Vermögensverwalter. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website unter www.msci.com.

Dieses Dokument und alle hierin enthaltenden Informationen, einschließlich, jedoch ohne Einschränkung Texte, Daten, Schaubilder, Diagramme (zusammen als die „Informationen“ bezeichnet) sind Eigentum von MSCI Inc. oder ihrer Tochtergesellschaften (zusammen bezeichnet als „MSCI“) bzw. den Lizenzgebern von MSCI, direkten oder indirekten Lieferanten oder Drittparteien, die an der Zusammenstellung und Erfassung von Informationen beteiligt sind (insgesamt zusammen mit MSCI als „Informationsanbieter“ bezeichnet) und dienen lediglich Informationszwecken. Die Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MSCI weder gänzlich noch teilweise zerlegt, vervielfältigt oder weiter verbreitet werden.

Die Informationen dürfen nicht zur Schaffung derivativer Arbeiten bzw. zur Prüfung oder Korrektur anderer Daten oder Informationen verwendet werden. Es ist beispielsweise (jedoch ohne Einschränkung) nicht gestattet, die Informationen zur Schaffung von Indizes, Datenbanken, Risikomodellen, Analysen oder Software zu verwenden bzw. in Verbindung mit der Emission, dem Angebot, Sponsoring, Management oder Marketing von Wertpapieren, Portfolios, Finanzprodukten oder anderen Anlageprodukten, die auf den Informationen oder anderen MSCI-Daten, Informationen, Produkten oder Diensten basieren, daran geknüpft sind oder auf andere Weise daraus abgeleitet wurden.

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Indexrenditen repräsentieren keine Ergebnisse hinsichtlich des tatsächlichen Handels mit anlagefähigen Vermögenswerten/Wertpapieren. MSCI betreibt und berechnet Indizes, verwaltet aber keine wirklichen Vermögenswerte. Indexrenditen berücksichtigen keine Zahlung von Rücknahmeabschlägen oder Verkaufsgebühren, die ein Anleger gegebenenfalls für den Kauf der dem Index oder mit einem Index verbundenen Anlagen zugrunde liegenden Wertpapiere entrichten muss. Die Auferlegung solcher Gebühren oder Kosten würde dazu führen, dass die Wertentwicklung einer mit einem Index verbundenen Anlage von der Indexperformance des MSCI abweicht.

Die Informationen enthalten gegebenenfalls simulierte Daten. Simulierte Wertentwicklungen entsprechen nicht tatsächlichen Wertentwicklungen, sie sind lediglich Annahmen. Nicht selten kommt es zu wesentlichen Abweichungen zwischen simulierten Performance-Ergebnissen und durch eine Anlagestrategie später erzielte tatsächliche Ergebnisse.

Komponenten von MSCI-Aktienindizes sind börsennotierte Unternehmen, die gemäß der Anwendung der entsprechenden Indexmethoden in den Indizes enthalten oder von diesen ausgeschlossen sind. Dementsprechend können Komponenten von MSCI-Aktienindizes MSCI Inc., Kunden von MSCI oder Lieferanten von MSCI enthalten. Die Aufnahme eines Wertpapiers in einen MSCI-Index stellt keine Empfehlung von MSCI dar, dieses Wertpapier zu kaufen, verkaufen oder zu halten, noch kann dies als Anlageberatung ausgelegt werden.

Die von den verschiedenen Tochtergesellschaften von MSCI Inc., einschließlich MSCI ESG Research Inc. und Barra LLC, zusammengestellten Daten und Informationen können zur Berechnung bestimmter MSCI-Aktienindizes herangezogen werden. Weitere Informationen sind den entsprechenden Standard-Index-Methoden unter www.msci.com zu entnehmen.

MSCI erhält Vergütungen in Verbindung mit der Lizenzierung seiner Indizes an Dritte. Der Ertrag von MSCI Inc. berücksichtigt Gebühren auf der Basis von Vermögenswerten in Index Linked Investments. Informationen sind in den von MSCI eingereichten Unterlagen im Abschnitt Anlegerbeziehungen unter www.msci.com erhältlich.

MSCI ESG Research Inc. ist ein registrierter Anlageberater (Registered Investment Adviser) im Sinne des US-amerikanischen Investment Advisers Act von 1940 und eine Tochtergesellschaft von MSCI Inc. Außer in Bezug auf entsprechende Produkte oder Dienste von MSCI ESG Research wird von MSCI bzw. seinen Produkten oder Dienstleistungen keine Empfehlung, Billigung, Befürwortung oder sonstige Meinung zum Ausdruck gebracht, die sich auf Emittenten, Wertpapiere, Finanzprodukte und -instrumente bzw. Handelsstrategien bezieht, und die Produkte oder Dienste von MSCI sollen keine Anlageberatung oder Empfehlung für (oder gegen) eine Investmententscheidung darstellen und können somit nicht zu diesen Zwecken herangezogen werden. Zu den Emittenten, die in dem Material von MSCI ESG Research genannt oder behandelt werden, können MSCI Inc., Kunden oder Zulieferer von MSCI gehören und diese können darüber hinaus auch Recherchen oder sonstige Produkte oder Dienstleistungen von MSCI ESG Research erwerben. Material von MSCI ESG Research, einschließlich Material, das für MSCI ESG Indizes oder andere Produkte verwendet wird, wurde nicht bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC) oder einer anderen Aufsichtsbehörde eingereicht und auch nicht von dieser genehmigt.

Die Verwendung bzw. der Zugang zu Produkten, Diensten oder Informationen von MSCI erfordert eine Lizenz von MSCI. MSCI, Barra, RiskMetrics, IPD, FEA, Investor Force und andere MSCI-Marken und Produktnamen sind Markenzeichen, Warenzeichen oder eingetragene Markenzeichen von MSCI oder ihren Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten und anderen Gerichtsbarkeiten. Der Global Industry Classification Standard (GICS) wurde von MSCI und Standard & Poor’s entwickelt und steht im ausschließlich Eigentum derselben. „Global Industry Classification Standard (GICS)“ ist eine Dienstleistungsmarke von MSCI und Standard & Poor’s.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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    15.06.2016, 27152 Zeichen

    MSCI Inc. (NYSE: MSCI), ein führender Anbieter globaler Aktienindizes, gab heute bekannt, dass die Aufnahme von chinesischen A-Aktien in den MSCI Emerging Markets Index zurückgestellt wird. Im Lauf der letzten Monate haben die chinesischen Behörden den chinesischen Markt der A-Aktien für Investoren in der ganzen Welt bedeutend zugänglicher gemacht. Von diesen Verbesserungen sind die folgenden früher als Hauptargumente gegen die Aufnahme vorgebrachten Hauptkategorien betroffen: (1) Klärung der Frage des wirtschaftlichen Eigentums, (2) verbesserte Verordnungen zur Handelsaussetzung, die von Anlegern als maßgeblichstes Problem genannt wurde, und (3) Änderung der QFII-Richtlinien im Hinblick auf Quotenzuteilung und Einschränkungen der Kapitalmobilität.

    „Es wurden bedeutsame Schritte in Richtung auf die spätere Aufnahme von chinesischen A-Aktien in den MSCI Emerging Markets Index unternommen“, erklärte Remy Briand, MSCI Managing Director and Global Head of Research. „Diese zeigen einen deutlichen Willen der chinesischen Behörden, die Zugänglichkeit des chinesischen Marktes für A-Aktien dem internationalen Standard anzunähern. Wir sind zuversichtlich, dass die politische Dynamik anhalten und zur Lösung der noch verbleibenden Zugänglichkeitsprobleme genutzt wird.“

    „Internationale institutionelle Investoren haben es sehr deutlich gemacht, dass sie gerne weitere Verbesserungen der Zugänglichkeit des chinesischen Marktes für A-Aktien sehen würden, bevor dieser in den MSCI Emerging Markets Index aufgenommen wird. Im Einklang mit seiner Standardpraxis wird MSCI die Umsetzung der kürzlich bekanntgemachten Richtlinienänderungen beobachten und Rückmeldungen von den Marktakteuren einholen“, fügte Briand hinzu.

    Im Rahmen eines ausgedehnten weltweiten Konsultationsverfahrens holte MSCI Rückmeldungen von Marktteilnehmern zur potenziellen Aufnahme chinesischer A-Aktien in den MSCI Emerging Markets Index ein. Die Investoren würdigten die Maßnahmen, mit denen der chinesische Markt für A-Aktien weiter geöffnet wurde, und wiesen darauf hin, dass das Thema des wirtschaftlichen Eigentums zufriedenstellend geklärt worden ist. Sie wiesen jedoch übereinstimmend darauf hin, dass ein Beobachtungszeitraum notwendig sei, um die Wirksamkeit der neuen Bestimmungen für die QFII-Quotenzuteilung und Kapitalmobilität sowie die Wirksamkeit der neuen Handelsaussetzungsmaßnahmen abzuschätzen. Das monatliche Rückführungslimit von 20 Prozent stelle weiterhin ein erhebliches Hindernis für Anleger dar, die mit Einlösungen konfrontiert werden, wie etwa Investmentfonds, und dieses Problem müsse zunächst zufriedenstellend gelöst werden. Außerdem seien auch die mit der Vorabgenehmigung lokaler Börsen verbundenen Beschränkungen bei der Einführung von Finanzprodukten weiterhin ungelöst. Darum werde MSCI die vorgeschlagene Aufnahme der China-A-Aktien zurückstellen und im Rahmen der Market Classification Review 2017 erneut prüfen. MSCI schließt jedoch eine potenzielle Bekanntmachung außerhalb des regulären Zyklus nicht aus, falls sich vor Juni 2017 bedeutsame positive Entwicklungen ergeben sollten.

    In der heutigen Bekanntmachung sagte MSCI außerdem, dass der Status des MSCI Pakistan Index ab der halbjährlichen Indexprüfung im Mai 2017 neu als „Emerging Market“ (aufstrebender Markt) klassifiziert werde.

    Der MSCI Peru Index verbleibt im MSCI Emerging Markets Index. MSCI unterstrich jedoch, dass die Neuklassifizierung von Peru in einen „Frontier Market“ vorgenommen werde, falls der MSCI Peru Index die Mindestanforderung für Emerging Markets - dass der Index aus mindestens drei Bestandteilen besteht - nicht erreiche. Derzeit erfüllt der MSCI Peru Index bekanntlich diese Mindestanforderung.

    MSCI gab heute außerdem bekannt, dass der MSCI Argentina Index in der jährlichen Marktklassifizierungsprüfung 2017 für eine potenzielle Neuklassifizierung als Emerging Market in Frage komme.

    Der MSCI Korea Index werde jedoch nicht in die Liste der potenziellen Neuklassifizierungen als „Entwickelter Markt“ (Developed Market) der Review 2017 aufgenommen, da die unlängst von der südkoreanischen Finanzaufsichtsbehörde angekündigten Änderungen nicht vor 2017 wirksam werden, sowie aufgrund der Investitionsspannungen in Verbindung mit der mangelnden Konvertibilität des koreanischen Won und der von der Börse des Landes ausgesprochenen Beschränkungen bei der Nutzung von Börsendaten zur Erstellung von Finanzprodukten.

    Des Weiteren gab MSCI bekannt, dass der MSCI Nigeria Index möglicherweise aus dem MSCI Frontier Markets Index entfernt und aufgrund von Kapitalmobilitätsproblemen als eigenständiger Markt neu klassifiziert werde. MSCI werde in den nächsten drei Monaten die Meinung internationaler institutioneller Anleger zu einer vorgeschlagenen Neuklassifizierung einholen, die im Rahmen der halbjährlichen Indexprüfung im November 2016 implementiert werden könnte.

    MSCI begrüßte die unlängst von der saudi-arabischen Kapitalmarktbehörde und der Saudi Stock Exchange (Tadawul) vorgenommenen Verbesserungen und sagte, es werde die positive Entwicklung bei der Öffnung des saudi-arabischen Aktienmarktes für internationale institutionelle Investoren weiter beobachten. Die angekündigten Verbesserungen, darunter Änderungen im Abwicklungszyklus für börsennotierte Wertpapiere, Aufhebung der Barvorfinanzierungsanforderung und Einführung von ordnungsgemäßer Lieferung gegen Zahlung - sowie Änderungen der für qualifizierte ausländische Investoren geltenden Regeln - sollen bis Mitte 2017 implementiert werden. Nach ihrem Inkrafttreten bringen diese Verbesserungen den saudi-arabischen Aktienmarkt näher an den für aufstrebende Märkte geltenden Zugänglichkeitsstandard heran.

    Abschließend veröffentlichte MSCI die Global Market Accessibility Review 2016 für die 82 davon abgedeckten Märkte.

    Im Juni jedes Jahres veröffentlicht MSCI seine Schlussfolgerungen nach Rücksprache mit der internationalen Anlegergemeinschaft auf einer Liste der geprüften Märkte. Zu diesem Zeitpunkt werden jeweils auch die im nächsten Zyklus potenziell neu zu klassifizierenden Märkte genannt.

    A-Aktien in China

    MSCI beobachtet weiterhin positive, marktöffnende Entwicklungen im chinesischen Aktienkapitalmarkt. Als wichtige Schritte zu einer künftigen Aufnahme der chinesischen A-Aktien in den MSCI Emerging Markets Index fielen dabei insbesondere die kürzlich angekündigte verbesserte Handelsaussetzungsregelung auf sowie die Klärung des wirtschaftlichen Eigentums und geänderte QFII-Richtlinien bezüglich der Einschränkungen bei Quotenzuteilungen und Kapitalmobilität.

    In der Vergangenheit hatte MSCI vier Probleme herausgestellt, die vor einer Aufnahme der China-A-Aktien in den MSCI Emerging Markets Index im Rahmen der MSCI 2016 Annual Market Classification Review zu lösen seien:

     

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    Wirtschaftliches Eigentum

     
    Die Mehrheit der internationalen institutionellen Anleger ist mit der Erläuterung zufrieden, die vom CSRC Anfang Mai 2016 zu den Fragestellungen des wirtschaftlichen Eigentums herausgegeben wurde. Daher betrachtet MSCI diese Frage nunmehr als geklärt.
     

    2.

    Wirksamkeit der geänderten QFII-Richtlinien bezüglich Zugänglichkeit und Kapitalmobilität

     
    Internationale institutionelle Anleger benötigen mehr Zeit, um mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten und Erfahrung hinsichtlich der kürzlich implementierten QFII-Richtlinienänderungen zu sammeln, einschließlich verbesserter Bestimmungen zur Förderung der Kapitalmobilität. Beispielsweise gab eine Reihe internationaler Anleger an, sie warte weiterhin auf ihre QFII-Quotenzuteilung, obwohl die Anträge bereits vor Monaten gestellt wurden. Andere Investoren sagten, sie seien noch nicht in der Lage, von der täglichen Kapitalrückführung Gebrauch zu machen, obwohl diese Änderungen der Bestimmungen Anfang Februar dieses Jahres in Kraft getreten sind. Positive Erfahrungen mit Quotenanträgen und einer nahtlosen Abwicklung täglicher Kapitalrückführungen gemäß den neuen Regeln seien wesentliche Gesichtspunkte für internationale Investoren bei der Unterstützung einer Aufnahme in den MSCI Emerging Markets Index.
     
    Außerdem verwies eine große Zahl von Marktteilnehmern auf betriebliche Herausforderungen in Verbindung mit der monatlichen Rückführungsbegrenzung, die im Rahmen der jüngsten Verbesserungen der Kapitalmobilität nicht behoben wurden. Gemäß den derzeit geltenden Regeln können QFII-Investoren auf monatlicher Basis nicht mehr als 20 Prozent ihres Nettovermögens des Vorjahres rückführen. Diese Beschränkung stelle ein potenzielles Liquiditätsproblem für Investoren dar, bei denen Mittelabflüsse aufgrund kundenseitiger Einlösungen auftreten, und sollte daher beseitigt oder erheblich erhöht und mit einem kürzeren Zeithorizont versehen werden. Andernfalls würde die Wirksamkeit des QFII-Kanals bedeutend reduziert.
     

    3.

    Implementierung von Maßnahmen zur Verhinderung einer verbreiteten freiwilligen Handelsaussetzung

     
    Die Aussetzung des Aktienhandels war ein Diskussionsschwerpunkt im Verlauf der MSCI-Konsultation. Internationale Investoren äußerten sich sehr lautstark zu dem Liquiditätsrisiko, das aus der freiwilligen Handelsaussetzung chinesischer Unternehmen entstehen könne. In diesem Zusammenhang begrüßte MSCI die kürzlich von den Börsen in Shanghai und Shenzhen angekündigten Maßnahmen zur Behandlung von Handelsaussetzungen und vermerkte gleichzeitig, dass diese Marktpraxis nicht nur in den Emerging Markets, sondern sogar in allen von MSCI abgedeckten Märkten einzigartig sei. Angesichts der neuen, erst kürzlich implementierten Regelung sei ein Beobachtungszeitraum erforderlich, um ihre Wirksamkeit zu prüfen und zu ermitteln, dass die Anzahl der suspendierten Aktien an den Börsen in Shanghai und Shenzhen in bedeutendem Ausmaß verringert wurde.
     

    4.

    Von lokalen chinesischen Börsen verlangte Vorabgenehmigungen

     
    Internationale Investoren brachten Bedenken über potenzielle Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit den breit gefassten Vorabgenehmigungen zum Ausdruck, die von den Börsen in Shanghai und Shenzhen bei der Einführung von Finanzprodukten von jeglichen Finanzinstitutionen an jeglichen internationalen Börsen verlangt werden, wenn diese Produkte mit Indizes verknüpft sind, die China-A-Aktien beinhalten. Die Breite dieser Beschränkungen sei einzigartig in den Emerging Markets ebenso wie die Möglichkeit, dass bei bestehenden Finanzprodukten, die auf dem MSCI Emerging Markets Index basieren, die Gefahr einer Handelsunterbrechung bestehe, wenn China-A-Aktien in den Emerging Markets Index aufgenommen würden und eine chinesische Börse ihre Genehmigung der MSCI-Lizenzierung des MSCI Emerging Markets Index als Basis dieses Produkte verweigerte. Demzufolge sagte eine große Mehrheit der Anleger, dass eine Ausrichtung mit internationalen Normen und eine zufriedenstellende Lösung dieser Fragestellung von wesentlicher Bedeutung seien, wenn sie A-Aktien in ihre Gruppe von Investmentchancen aufnehmen sollten.
     
    MSCI erkennt an, dass bereits bedeutsame Fortschritte erzielt und laufende Reformanstrengungen unternommen wurden, gelangte jedoch zu dem Schluss, dass China-A-Aktien auf der Prüfungsliste für 2017 verbleiben sollten, bis den Anlegerrückmeldungen zu entnehmen sei, dass die QFII-Regeländerungen und neuen Aussetzungsmaßnahmen wirksam implementiert wurden und das Problem der erforderlichen Vorabgenehmigungen gelöst sei. MSCI schließt eine potenzielle Ankündigung außerhalb des Zyklus nicht aus, falls sich vor Juni 2017 signifikante positive Entwicklungen ergeben sollten.
     

    Argentinien

    MSCI setzt den MSCI Argentina Index auf die Prüfungsliste für eine potenzielle Neuklassifizierung mit Emerging-Market-Status im Rahmen der Annual Market Classification Review 2017.

    Im Dezember 2015 hat die argentinische Zentralbank die Devisenhandelsbeschränkungen aufgehoben und die seit mehreren Jahren bestehenden Kapitalverkehrskontrollen erheblich gelockert. Diese Änderungen hatten unter anderen folgende Auswirkungen: (1) frei schwankende Wechselkurse, (2) die Beseitigung von Barmittelreserven und monatlichen Rückführungsbeschränkungen auf den Aktienmärkten und (3) eine beträchtliche Verringerung der Kapitalbindungsfristen für Investitionen. Demzufolge erfüllt der argentinische Aktienmarkt die meisten für Emerging Markets geltenden Zugänglichkeitskriterien.

    Nigeria

    MSCI gab bekannt, dass ein Konsultationsverfahren zu einer potenziellen Neuklassifizierung des MSCI Nigeria Index mit eigenständigem Marktstatus eingeleitet wird.

    Die Zentralbank von Nigeria hat die inländische Währung Anfang 2015 an den US-Dollar gebunden, was zu einem steilen Liquiditätsabfall auf den Devisenmärkten geführt hat. Dadurch wurden internationale institutionelle Investoren so stark bei der Kapitalrückführung behindert, dass die Investitionseignung des nigerianischen Aktienmarkts in Frage gestellt wird.

    Angesichts der Dringlichkeit der Investitionseignungsfrage im MSCI Nigeria Index wird MSCI seine Entscheidung bezüglich der Entfernung des MSCI Nigeria Indexes aus dem MSCI Frontier Markets Index bis Ende September 2016 bekanntgeben. Die potenzielle Umsetzung dieses Vorschlags würde mit der halbjährlichen Indexprüfung im November 2016 zusammenfallen.

    - Ende -

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