28.11.2017
Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Mit der Unterzeichnung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten wurde der derzeitige Vorstand der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller, für eine weitere fünfjährige Funktionsperiode ab 14. Februar 2018 wiederbestellt. Der FMA-Vorstand dankt für diesen „Beweis des Vertrauens“, versteht dies aber auch als Anerkennung für die ausgezeichnete Arbeit, die die FMA-Mitarbeiter in den vergangenen Jahren insbesondere bei der Aufarbeitung der gravierenden Verwerfungen durch die globale Finanzkrise geleistet haben. Ettl und Kumpfmüller freuen sich, nun ihre im Zuge der Bewerbung zur Wiederbestellung präsentierte Strategie „FMA 2023: Aufsicht transparent, proportional und europäisch“ gemeinsam umsetzen zu können. Dieses Konzept fokussiert die Aufsichtsstrategie auf fünf Schwerpunkte: Integrierte Aufsicht, Prävention, Transparenz, Proportionalität und Digitalisierung.
Integrierte Aufsicht
Der österreichische Gesetzgeber hat die Aufsicht über den heimischen Finanzmarkt nach einer internationalen Best-Practice-Analyse entsprechend einem integrierten Ansatz aufgebaut. Das heißt, die Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt ist unter einem Dach vereint. Ziel der FMA ist es daher, die Synergien zwischen den einzelnen operativen Aufsichtsbereichen zu stärken und zu optimieren. Das von allen Stakeholdern gemeinsam erarbeitete und vom Parlament bereits beschlossene Maßnahmenpaket zur „Aufsichtsreform 2017“ verbessert hier die rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend, um noch rascher, effizienter und effektiver handeln zu können. Es eliminiert Redundanzen und öffnet Freiräume, die eine noch stärkere Konzentration auf das Wesentliche ermöglichen.
Prävention
Die Aufsichtsreform ermöglicht es auch, das von der FMA in spezifischen Aufsichtsfeldern bereits angewandte Instrument der „Pre-Clearence“ auf fast alle Aufsichtsbereiche auszudehnen. Die FMA wird daher künftig in den wesentlichen Aufsichtsfeldern den Beaufsichtigten auf Verlangen vorab verbindliche Rechtsauskünfte zu konkreten praktischen Fragestellungen geben. Die konsequente Umsetzung und Anwendung wird einen wesentlichen Beitrag leisten, Gesetzesverstöße von vornherein zu vermeiden. Überdies soll das Sanktionsregime künftig viel stärker präventiv wirken als ex-post ahndend. Insbesondere der europäische Gesetzgeber geht zunehmend vom Konzept effizient abschreckender Strafandrohungen aus. Er gibt daher europarechtlich massiv erhöhte Rahmen für Geldstrafen vor. Ziel ist es folglich, so weit wie rechtlich möglich auf ex-post zu verhängende Bagatelle-Strafen für geringfügige Verstöße zu verzichten, anhaltende und schwere Verstöße jedoch abschreckend zu ahnden. Die Aufhebung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht ermöglicht hier überdies eine Fokussierung bei der Sanktionierung von Gesetzesverstößen.
Transparenz
Um das Verständnis für regulatorisches und aufsichtliches Handeln zu stärken, wird die FMA nun jährlich eine „mittelfristige Strategie der Aufsicht“ veröffentlichen. Überdies werden künftig nach Branchen die Aufsichts- und Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlicht. Das Begutachtungsverfahren für regulatorische Vorhaben der FMA wird erweitert: künftig kann zu den Entwürfen jeder Stellung nehmen, zudem wird jede Stellungnahme auf der Website der FMA publiziert.
Proportionalität
Der risikoorientierte Aufsichtsansatz der FMA, der Intensität und Tiefe der Aufsicht an den Risikogehalt des Geschäftsmodells knüpft, wird weiter ausgebaut. Die in der Aufsichtsreform geplanten neuen Bestimmungen geben hier der FMA zusätzliche Instrumente für eine proportionale Anwendung der Regularien in die Hand. Die FMA wird sich verstärkt für die Anwendung der Prinzipien der Subsidiarität und Proportionalität bei der Weiterentwicklung der europäischen Regulierung einsetzen.
Digitalisierung
Die FMA wird einen Fokus auf die Herausforderungen durch die digitale Revolution auf den Finanzmärkten legen. Hierbei reicht der Bogen von digitalen und kosteneffizienten Anwendungen über digitale und IT-Sicherheit bis hin zur Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen analogen und digitalen Problemlösungen und Produkten. Besonderes Augenmerk wird die FMA hier auch auf den Schutz der Anleger und Verbraucher legen.
„Wir sind überzeugt, mit der Umsetzung unserer Strategie `FMA 2023‘ einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der dynamischen und flexiblen Aufsicht in Österreich beizutragen und die Stabilität des heimischen Finanzmarktes zu stärken“, so Ettl und Kumpfmüller.
Der derzeitige Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller, hatte sich im Zuge der gemäß Ausschreibungsgesetz (AusG) erfolgten öffentlichen Ausschreibung der Vorstandsmandate der FMA für eine weitere Funktionsperiode beworben. Nach Hearings mit den bestqualifizierten Bewerbern, hatte - wie im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) vorgesehen - der Bundesminister für Finanzen ein Vorstandsmitglied vorgeschlagen und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ein weiteres, beide waren dann am 20. September 2017 vom Ministerrat beschlossen worden. Mit Unterzeichnung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten wurden sie für eine weitere Funktionsperiode zum Vorstand der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) bestellt.
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Aktien auf dem Radar:Immofinanz, Addiko Bank, Wienerberger, Flughafen Wien, S Immo, DO&CO, EVN, Erste Group, Semperit, Pierer Mobility, UBM, Cleen Energy, Frequentis, Gurktaler AG Stamm, Mayr-Melnhof, RBI, Warimpex, Zumtobel, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Kapsch TrafficCom, OMV, Österreichische Post, Strabag, Telekom Austria, Uniqa, VIG, SAP.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)191037
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Captrace
Captrace ist ein führender Anbieter von Informationssystemen im Bereich Investor Relations. Mit seinem System C◆Tace ermöglicht das Unternehmen dem Emittent größtmögliche Transparenz über seine Investorenstruktur zu erhalten. Durch den Service der Aktionärsidentifikation können Emittenten die Daten ihrer Investoren einfach und zuverlässig über das System C◆Trace von den Banken/Intermediären abfragen.
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Mit der Unterzeichnung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten wurde der derzeitige Vorstand der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller, für eine weitere fünfjährige Funktionsperiode ab 14. Februar 2018 wiederbestellt. Der FMA-Vorstand dankt für diesen „Beweis des Vertrauens“, versteht dies aber auch als Anerkennung für die ausgezeichnete Arbeit, die die FMA-Mitarbeiter in den vergangenen Jahren insbesondere bei der Aufarbeitung der gravierenden Verwerfungen durch die globale Finanzkrise geleistet haben. Ettl und Kumpfmüller freuen sich, nun ihre im Zuge der Bewerbung zur Wiederbestellung präsentierte Strategie „FMA 2023: Aufsicht transparent, proportional und europäisch“ gemeinsam umsetzen zu können. Dieses Konzept fokussiert die Aufsichtsstrategie auf fünf Schwerpunkte: Integrierte Aufsicht, Prävention, Transparenz, Proportionalität und Digitalisierung.
Integrierte Aufsicht
Der österreichische Gesetzgeber hat die Aufsicht über den heimischen Finanzmarkt nach einer internationalen Best-Practice-Analyse entsprechend einem integrierten Ansatz aufgebaut. Das heißt, die Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt ist unter einem Dach vereint. Ziel der FMA ist es daher, die Synergien zwischen den einzelnen operativen Aufsichtsbereichen zu stärken und zu optimieren. Das von allen Stakeholdern gemeinsam erarbeitete und vom Parlament bereits beschlossene Maßnahmenpaket zur „Aufsichtsreform 2017“ verbessert hier die rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend, um noch rascher, effizienter und effektiver handeln zu können. Es eliminiert Redundanzen und öffnet Freiräume, die eine noch stärkere Konzentration auf das Wesentliche ermöglichen.
Prävention
Die Aufsichtsreform ermöglicht es auch, das von der FMA in spezifischen Aufsichtsfeldern bereits angewandte Instrument der „Pre-Clearence“ auf fast alle Aufsichtsbereiche auszudehnen. Die FMA wird daher künftig in den wesentlichen Aufsichtsfeldern den Beaufsichtigten auf Verlangen vorab verbindliche Rechtsauskünfte zu konkreten praktischen Fragestellungen geben. Die konsequente Umsetzung und Anwendung wird einen wesentlichen Beitrag leisten, Gesetzesverstöße von vornherein zu vermeiden. Überdies soll das Sanktionsregime künftig viel stärker präventiv wirken als ex-post ahndend. Insbesondere der europäische Gesetzgeber geht zunehmend vom Konzept effizient abschreckender Strafandrohungen aus. Er gibt daher europarechtlich massiv erhöhte Rahmen für Geldstrafen vor. Ziel ist es folglich, so weit wie rechtlich möglich auf ex-post zu verhängende Bagatelle-Strafen für geringfügige Verstöße zu verzichten, anhaltende und schwere Verstöße jedoch abschreckend zu ahnden. Die Aufhebung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht ermöglicht hier überdies eine Fokussierung bei der Sanktionierung von Gesetzesverstößen.
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Proportionalität
Der risikoorientierte Aufsichtsansatz der FMA, der Intensität und Tiefe der Aufsicht an den Risikogehalt des Geschäftsmodells knüpft, wird weiter ausgebaut. Die in der Aufsichtsreform geplanten neuen Bestimmungen geben hier der FMA zusätzliche Instrumente für eine proportionale Anwendung der Regularien in die Hand. Die FMA wird sich verstärkt für die Anwendung der Prinzipien der Subsidiarität und Proportionalität bei der Weiterentwicklung der europäischen Regulierung einsetzen.
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„Wir sind überzeugt, mit der Umsetzung unserer Strategie `FMA 2023‘ einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der dynamischen und flexiblen Aufsicht in Österreich beizutragen und die Stabilität des heimischen Finanzmarktes zu stärken“, so Ettl und Kumpfmüller.
Der derzeitige Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller, hatte sich im Zuge der gemäß Ausschreibungsgesetz (AusG) erfolgten öffentlichen Ausschreibung der Vorstandsmandate der FMA für eine weitere Funktionsperiode beworben. Nach Hearings mit den bestqualifizierten Bewerbern, hatte - wie im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) vorgesehen - der Bundesminister für Finanzen ein Vorstandsmitglied vorgeschlagen und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ein weiteres, beide waren dann am 20. September 2017 vom Ministerrat beschlossen worden. Mit Unterzeichnung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten wurden sie für eine weitere Funktionsperiode zum Vorstand der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) bestellt.
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