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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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18.12.2018, 4686 Zeichen

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Aktienrückkauf 18.12.2018
Graz - 18. Dezember 2018.
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 23. März 2018
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 26. März 2018 über euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft andritz.com.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms: 27. Dezember 2018 bis 30. Juni 2019; Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG.
4. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs: Bis zu 1.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG (ISIN AT0000730007), das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von 0,96%.
5. Niedrigster Gegenwert: anteiliger Betrag pro Aktie am Grundkapital. Höchster Gegenwert: Der höchste Gegenwert je Aktie darf nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen.
6. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der Rückkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob es beim Rückkauf ein Übernahmeangebot geben wird, ob die Aktien eingezogen oder allenfalls wiederverkauft werden sollen oder ob sie für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der Rückkauf der ANDRITZ-Aktien aufgrund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener Börse statt. Ein Übernahmeangebot wird anlässlich des Rückkaufs nicht unterbreitet. Zweck des Rückkaufs ist der Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 23. März 2018, insbesondere die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass des Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. Die Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls auch für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6 Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. Weiters behält sich die Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen einzusetzen. Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien wieder über die Wiener Börse zu verkaufen.
7. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der Emittentin: keine.
8. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl der Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: Im Rahmen des von der Hauptversammlung am 23. März 2018 genehmigten Aktienoptionsprogramms wurden 102 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE insgesamt 975.000 Aktienoptionen zugeteilt.
9. Das laufende Optionsprogramm 2016 umfasst insgesamt 824.500 Aktienoptionen für 73 Führungskräfte. Davon entfallen insgesamt 150.000 Aktienoptionen auf die Mitglieder des Vorstands, der Rest auf leitende Angestellte. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Aktienoptionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.
Im Fall der Ausgabe von erworbenen eigenen Aktien wird die Emittentin das Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben.
10. Die Veröffentlichung von Änderungen und der durchgeführten Transaktionen erfolgt ausschließlich über die Homepage der ANDRITZ AG: andritz.com [http: //www.andritz.com/].

Emittent: Andritz AG Stattegger Straße 18 A-8045 Graz Telefon: +43 (0)316 6902-0 FAX: +43 (0)316 6902-415 Email: welcome@andritz.com WWW: www.andritz.com ISIN: AT0000730007 Indizes: WBI, ATX Börsen: Wien Sprache: Deutsch

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Akt. Indikation:  52.20 / 52.60
Uhrzeit:  20:37:06
Veränderung zu letztem SK:  0.29%
Letzter SK:  52.25 ( 0.87%)



 

Bildnachweis

1. Andritz mit Aufträgen aus der Schifffahrt. Im Bild: Roll-On Roll-Off-Schiff „Piana“; Quelle: andritz.com , (© Aussender)   >> Öffnen auf photaq.com

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    ANDRITZ: Veröffentlichung des Beschlusses des Vorstands und des Aufsichtsrats, von einer Rückerwerbsermächtigung Gebrauch zu machen


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    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 23. März 2018
    2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 26. März 2018 über euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft andritz.com.
    3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms: 27. Dezember 2018 bis 30. Juni 2019; Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG.
    4. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs: Bis zu 1.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG (ISIN AT0000730007), das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von 0,96%.
    5. Niedrigster Gegenwert: anteiliger Betrag pro Aktie am Grundkapital. Höchster Gegenwert: Der höchste Gegenwert je Aktie darf nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen.
    6. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der Rückkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob es beim Rückkauf ein Übernahmeangebot geben wird, ob die Aktien eingezogen oder allenfalls wiederverkauft werden sollen oder ob sie für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der Rückkauf der ANDRITZ-Aktien aufgrund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener Börse statt. Ein Übernahmeangebot wird anlässlich des Rückkaufs nicht unterbreitet. Zweck des Rückkaufs ist der Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 23. März 2018, insbesondere die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass des Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. Die Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls auch für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6 Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. Weiters behält sich die Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen einzusetzen. Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien wieder über die Wiener Börse zu verkaufen.
    7. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der Emittentin: keine.
    8. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl der Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: Im Rahmen des von der Hauptversammlung am 23. März 2018 genehmigten Aktienoptionsprogramms wurden 102 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE insgesamt 975.000 Aktienoptionen zugeteilt.
    9. Das laufende Optionsprogramm 2016 umfasst insgesamt 824.500 Aktienoptionen für 73 Führungskräfte. Davon entfallen insgesamt 150.000 Aktienoptionen auf die Mitglieder des Vorstands, der Rest auf leitende Angestellte. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Aktienoptionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.
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