27.12.2018, 3223 Zeichen
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat ihr neues Rundschreiben "Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" veröffentlicht. Mittels transparenter und strenger Anforderungen an die beaufsichtigten Unternehmen soll damit die Effektivität und Effizienz der Geldwäscheprävention am österreichischen Finanzmarkt weiter erhöht werden.
Die Veröffentlichung kommt am Ende eines Jahres, das durch schwere Geldwäscheskandale in einigen europäischen Ländern gekennzeichnet war. Die FMA will mit dem Rundschreiben den österreichischen Finanzmarkt weiter von diesen negativen Entwicklungen abgrenzen. Sie habe in den vergangenen Jahren viel in die Verbesserung von Regulierung und Aufsicht im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung investiert. Seit einiger Zeit sehe man, dass diese Bemühungen Früchte tragen. Die Marktintegrität sei insgesamt gestiegen, und mit ihr auch die Akzeptanz der Unternehmen für Regulierung und Aufsicht. Ein positiver, sich selbst verstärkender Trend, wie FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller bestätigt: "Regulierung und Aufsicht zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wurden am Finanzmarkt früher oft als Belastung wahrgenommen. Die europäischen Skandalfälle in den vergangenen Jahren haben aber zu einem Umdenken geführt. Die Unternehmen sind heute froh über transparente und strenge Standards, weil sie ihnen Rechtssicherheit bieten und damit eine effiziente und effektive Präventionsarbeit ermöglichen." Dazu ergänzt Vorstandskollege Helmut Ettl: "Zur Akzeptanz trägt auch bei, dass unsere hohen Standards zu einer Visitenkarte am internationalen Finanzmarkt geworden sind: in einem verunsicherten Umfeld werden österreichische Unternehmen heute als integer wahrgenommen."
Das neue Rundschreiben richtet sich an alle Unternehmen am Finanzmarkt, die dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) unterliegen. Es gibt den Unternehmen detaillierte Ausführungen an die Hand, wie mit den Sorgfaltspflichten des FM-GwG in der Praxis umzugehen ist und berücksichtigt dafür auch die wesentliche Judikatur der Verwaltungs- und Höchstgerichte. Konkret enthält das Rundschreiben:
* Informationen zum Zeitpunkt, ab dem die Sorgfaltspflichten im Rahmen einer Kundenbeziehung anzuwenden sind
* Informationen über die Anwendung vereinfachter bzw. verstärkter Sorgfaltspflichten; zu letzteren wird auch der Umgang mit politisch exponierten Personen ("PEP") und Hochrisiko-Drittstaaten detailliert beleuchtet.
* Konkretisierungen zu den Informationen, die im Laufe einer Geschäftsbeziehung über Kunden und deren wirtschaftliche Eigentümer einzuholen sind, über die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung und Aktualisierung der Informationen. Hier wird unter anderem auch auf die Verwendung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer eingegangen.
* Ausführungen zur Prüfung der Herkunft wirtschaftlicher Mittel.
Ein besonderes Augenmerk wird auf das Thema Videoidentifizierungen gelegt. Die FMA hatte vor zwei Jahren den Weg für Online-Kundenidentifizierung per Verordnung freigemacht. Den Unternehmen am österreichischen Finanzmarkt wurde damit die Weiterentwicklung digitaler, mobiler Geschäftsmodelle erleichtert.
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