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Finanzmarkt auf Sicht - Kompetenzkonflikte

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Knapp elf Jahre ist es her, dass die Aufgabenverteilung zwischen OeNB und FMA neu geregelt wurde. Meldewesen und Analyse, bis dahin Überschneidungsmaterien, gingen zur Gänze an die OeNB, die internationale Zusammenarbeit an die FMA. Im Handbuch zur Bankenaufsicht schrieb die OeNB damals, dass das zuvor (etwa zur Jahrtausendwende) geschaffene Aufsichtsmodell einige „systemische Schwächen“ aufweist, und nannte Doppelgleisigkeiten im Prüfungs- und Analysebereich als Beispiele.

Nun ist es wieder so weit. Die Kompetenzverteilung wird erneut angepasst. Auf Details warten wir noch. Feststehen dürfte, dass die Bankenaufsicht zur Gänze an die FMA wandert. Das bedeutet, die OeNB wird die Vor-Ort-Prüfung der Banken und die damit einhergehende Analyse abgeben. Zusätzlich soll die FMA mehr Service-Aufgaben übernehmen, Motto: „Beratung statt Bestrafung“. Und wieder wird darauf verwiesen, dass man Doppelgleisigkeiten und Überschneidungen vermeiden möchte. Außerdem soll die Behörde schneller werden... 

Im Gegenzug, so der Plan, wird die FMA auch Kompetenzen abgeben; allerdings nicht an die OeNB, sondern an unsere Parlamentarier. Die dahingehenden Formulierungen sind noch etwas kryptisch: Es geht um „legistische Aufgaben“, die an das Finanzministerium übertragen werden sollen, um Regulierung und Aufsicht stärker zu trennen. Drei neue Abteilungen würden dafür geschaffen, mehr Details gibt es noch nicht. Insbesondere ist nicht klar, ob die FMA künftig noch Verordnungen erlassen darf.

Aufregung bei den Betroffenen. So weit, so gut. Anders als 2008 fielen die Reaktionen diesmal teilweise recht heftig aus. Gouverneur Ewald Novotny, really not amused über die Neuerungen, fühlt sich übergangen und fürchtet um die Unabhängigkeit der OeNB. Vermutlich um den Kompetenzverlust zu entschärfen, soll in der OeNB künftig eine Kompetenzstelle für Finanzmarktstrategie installiert werden, wodurch die Expertise betreffend Bankenprüfung in der Nationalbank verbleiben könnte. Klingt nach einem typisch österreichischen Kompromiss.

Die OeNB-Mitarbeiter machten in einer eilig einberufenen Versammlung ihrem Ärger Luft. 170 von ihnen sollen künftig in der FMA tätig sein, insgesamt zählt man dort dann rund 550 Mitarbeiter. Konkret betrifft das jene Leute, die bisher die Prüfung der heimischen Banken durchgeführt haben. Was die Beschäftigten der OeNB konkret an der neuen Struktur stört, ist nicht ganz leicht auszumachen. Vermutlich geht es um ihre Arbeitsverträge. Die OeNB hat noch heute den Ruf, ihren Mitarbeitern eine Reihe von Privilegien zu gewähren, die es anderswo nicht gibt. Diesen Ruf hatten Banken zumindest bis in die 80er Jahre ganz allgemein, die Realität heute sieht vor allem beim jüngeren Personal wohl anders aus. 

Behörde oder Parlament? Machtverlust-Ängste und Sorgen um Privilegien haben bei uns Staatsbürgern keinen Platz. Viel interessanter und von der Tragweite her für alle relevant könnten die Auswirkungen der Verschiebung legistischer Aufgaben sein. Demokratiepolitisch sind solche Maßnahmen grundsätzlich zu begrüßen, repräsentiert doch das Parlament letztlich den Willen der ÖsterreicherInnen. Andererseits ist im Moment davon die Rede, dass Agenden in das Finanzministerium wechseln sollen. Und Ministerien sind grundsätzlich nicht Gesetzgebung, sondern Vollziehung. Außerdem darf die Gefahr politisch motivierter Gelegenheitsgesetzgebung nicht unterschätzt werden. Gerade in heiklen finanzpolitischen Fragen hat die Zuständigkeit einer unabhängigen Behörde auch erhebliche Vorteile, oder nicht?

Irrelevant, meinen diverse Gegner der neuen Struktur. Wie sich in der SMS-Affäre um Vizekanzler Strache zeigte, habe sich auch hier die Politik durchgesetzt. Obwohl 170 Mitarbeiter abwandern und dabei ein großes Bündel von Aufgaben und Kompetenzen mitnehmen, bleibt das Direktorium der OeNB vierköpfig. Nun, das soll an dieser Stelle nicht weiter kommentiert werden, sind wir doch spätestens seit den Siebziger-Jahren proporzerprobte Staatsbürger. Die tatsächliche Umsetzung erwarten wir mit Spannung; und in der Hoffnung, dass die Lösungen, soweit möglich, inhaltlich getrieben sein werden. 

zum Autor


Gerald Dürrschmid war als Jurist jahrelang im Risikomanagement einer österreichischen Großbank tätig. Er ist heute selbständiger Unternehmensberater, außerdem gerichtlich beeideter Sachverständiger für Bank- und Börsenwesen.

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Aus dem Börse Social Magazine #23
(November 2018)





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