18.06.2019, 1510 Zeichen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über die Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut ("Infrastrukturabgabe") entschieden und kommt zum Schluss, dass die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch Personenkraftwagen gegen das Unionsrecht verstößt. Diese Abgabe sei diskriminierend, da ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liege, so die Begründung.
Betroffen davon ist die heimische Kapsch TrafficCom die gemeinsam mit CTS Eventim den Auftrag für das Projekt erhalten hat. Die Kapsch-Aktie gibt am Vormittag nach.
In seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekommt, eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt und gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs verstößt. Hinsichtlich des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit stellt der Gerichtshof fest, dass die Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen bewirkt, dass die von diesen entrichtete Infrastrukturabgabe vollständig kompensiert wird, so dass die wirtschaftliche Last dieser Abgabe tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liegt.
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