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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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18.06.2019, 1886 Zeichen

Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Öffentliche Aufträge
Wien - Der Europäische Gerichtshof stellte heute in seinem Urteil (Rechtssache C-591/17) fest, dass die deutsche Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt und gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs verstößt.
Das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als zuständige Vergabestelle beauftragte am 30. Dezember 2018 ein gemeinsames Konsortium aus Kapsch TrafficCom AG und CTS EVENTIM AG & Co. KGaA mit der Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe ("Pkw-Maut").
Gemeinsam mit dem Partner CTS EVENTIM arbeitet Kapsch TrafficCom seit Ende vergangenen Jahres daran, dass die Erhebung der Infrastrukturabgabe termingerecht starten kann. Beim Aufbau der Betreibergesellschaft wurden gute Fortschritte erzielt. Das heutige EuGH-Urteil zur Infrastrukturabgabe wird derzeit evaluiert. Derzeit erscheint unklar, ob die Infrastrukturabgabe seitens der Bundesrepublik Deutschland in abgeänderter Form oder nicht umsetzt wird. In Abstimmung mit unserem Auftraggeber und unserem Projektpartner prüfen wir nun die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf unsere Zusammenarbeit. Die Verträge enthalten Schutzbestimmungen, die Vermögensschäden für die Betreibergesellschaft und ihre Gesellschafter vorbeugen sollen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Infrastrukturabgabe nicht eingeführt werden sollte.

Emittent: Kapsch TrafficCom AG Am Europlatz 2 A-1120 Wien Telefon: +43 1 50811 1122 FAX: +43 1 50811 99 1122 Email: ir.kapschtraffic@kapsch.net WWW: www.kapschtraffic.com ISIN: AT000KAPSCH9 Indizes: Börsen: Wien Sprache: Deutsch

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Kapsch TrafficCom
Akt. Indikation:  6.12 / 6.24
Uhrzeit:  07:57:35
Veränderung zu letztem SK:  -1.59%
Letzter SK:  6.28 ( 0.00%)



 

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1. HLMK Rechtsanwälte, ein Zusammenschluss hoch spezialisierter Wirtschaftsanwälte, feierte sein zehnjähriges Bestehen mit Kunden, Partnern, Freunden und Mitarbeitern im Palais Wertheim in Wien; Das Team von HLMK: Paul Höntsch, Valentina Gottfried, Gerhard Hochedlinger, Ingo Kapsch, Wolfgang Luschin, Johannes Marenzi, Monika Ploier (v.l.n.r.); Foto: beigestellt   >> Öffnen auf photaq.com

Aktien auf dem Radar:Zumtobel, Kapsch TrafficCom, Polytec Group, EuroTeleSites AG, Rosenbauer, Erste Group, voestalpine, SBO, Rosgix, Frequentis, VIG, Uniqa, Agrana, AT&S, Bawag, DO&CO, Gurktaler AG VZ, Rath AG, RBI, Strabag, Telekom Austria, Verbund, RHI Magnesita, BKS Bank Stamm, Athos Immobilien, Oberbank AG Stamm, Austriacard Holdings AG, Amag, CA Immo, EVN, CPI Europe AG.


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Addiko Group
Die Addiko Gruppe besteht aus der Addiko Bank AG, der österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien (Österreich), die an der Wiener Börse notiert und sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE-Ländern registriert, konzessioniert und tätig sind: Kroatien, Slowenien, Bosnien & Herzegowina (wo die Addiko Gruppe zwei Banken betreibt), Serbien und Montenegro.

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    Kapsch TrafficCom AG / Statement zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH)


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