19.03.2020
Zugemailt von / gefunden bei: Robin Consult (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Das von der Bundesregierung empfohlene Homeoffice hilft zwar beim Kampf gegen das Coronavirus, macht die heimischen Unternehmen aber verletzlich für Cyberkriminelle. Das Problem: Es gibt nur wenige Versicherungen, die Teleworker und deren Arbeitgeber im Schadensfall absichern, da der heimische PC oft nur ungenügend abgesichert ist.
Wien, 19. März 2020. In Zeiten von Corona stellen viele Unternehmer ihre Mitarbeiter auf Homeoffice um. Während der IT-Sicherheit viel Aufmerksamkeit gewidmet wird, kommt der Versicherungsschutz oft zu kurz. „Wer zahlt bei Schäden, wenn der Heimcomputer gehackt und z.B. wertvolle Daten abgesaugt wurden? Wer haftet bei leichtsinnig angeklickten Phishing-Mails? Das sind alles Fragen, die sich jeder Unternehmer aber auch jeder Dienstnehmer stellen sollte“, erklärt Benedikt Seipt von Seipt & Partner aus Wien, mit mehr als 6000 Kunden einer der führenden Versicherungsmakler Österreichs. Verursachte ein Arbeitnehmer, sei es durch ein unachtsam geöffnetes Mail-Attachment oder aufgrund einer unzureichenden Firewall am Heimrechner einen Schaden, müsste dieser eigentlich voll für diesen aufkommen. In der Praxis werden Mitarbeiter durch das im Arbeitsrecht verankerte „Haftungsprivileg“ geschützt. Während bei einer entschuldbaren Fehlleistung die Haftung entfällt, unterliegt die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit dem richterlichen Mäßigungsrecht bzw. kann überhaupt entfallen. Bei grober Fahrlässigkeit hingegen besteht nur die Möglichkeit der Mäßigung. „Das Mäßigungsrecht ist Sache des Richters und wird von Fall zu Fall entschieden. Nur bei Vorsatz haftet der Mitarbeiter in voller Höhe für den Schaden“, so Seipt.
360 Grad Cyberversicherung. Unternehmer sind daher gut beraten, alle Eventualitäten mit einer 360-Grad Cyber-Versicherung abzusichern. Leider sind solche Angebote, die auch wirklich helfen, dünn gesät. Seipt: „Wir empfehlen unseren Kunden daher bedarfsorientierte Produkte von Spezialversicherern. Durch unsere Inhouse-Risikoanalyse können wir für jedes Unternehmen ein individuelles Angebot schnüren. Meines Wissens sind wir die einzigen Anbieter in Österreich, die so ein 360-Grad-Paket anbieten können, das einerseits zukunftssicher ist und gleichzeitig alle Cybergefahren abdeckt.“ Das Paket umfasst alle Arten von Cyber-Angriffen und Einbrüchen, den Schutz der Software, auch auf Mobilgeräten, IT- Systeme, und alle neuen Bedrohungsszenarien, die tagtäglich auftreten können. Seipt: „Anders ausgedrückt: Die Versicherungsbedingungen werden flexibel gestaltet. Der Deckungsschutz hält Schritt mit der sich täglich ändernden Gefahrenlage. Dank unserer Bestklausel kommen unsere Versicherungsnehmer in den Genuss einer tagesaktuellen Deckungsvariante“, betont Seipt.
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versicherungsrisiko_homeoffice_wer_haftet_bei_schaden_durch_cyberkriminelle
Aktien auf dem Radar:AT&S, Rosenbauer, Flughafen Wien, Kapsch TrafficCom, Polytec Group, EuroTeleSites AG, Bajaj Mobility AG, CPI Europe AG, SBO, Erste Group, FACC, Frequentis, RBI, UBM, Verbund, Wienerberger, SW Umwelttechnik, Semperit, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Amag, CA Immo, EVN, Österreichische Post, Telekom Austria.
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Buwog
Die Buwog Group ist deutsch-österreichischer Komplettanbieter im Wohnimmobilienbereich. Insgesamt verfügt die Buwog Group über ein Portfolio mit rd. 51.000 Wohnungen. Mit einem Neubauvolumen von jährlich rund 700 Wohnungen im Großraum Wien ist die Buwog Group einer der aktivsten Wohnbauträger und Immobilienentwickler in Deutschland und Österreich.
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Das von der Bundesregierung empfohlene Homeoffice hilft zwar beim Kampf gegen das Coronavirus, macht die heimischen Unternehmen aber verletzlich für Cyberkriminelle. Das Problem: Es gibt nur wenige Versicherungen, die Teleworker und deren Arbeitgeber im Schadensfall absichern, da der heimische PC oft nur ungenügend abgesichert ist.
Wien, 19. März 2020. In Zeiten von Corona stellen viele Unternehmer ihre Mitarbeiter auf Homeoffice um. Während der IT-Sicherheit viel Aufmerksamkeit gewidmet wird, kommt der Versicherungsschutz oft zu kurz. „Wer zahlt bei Schäden, wenn der Heimcomputer gehackt und z.B. wertvolle Daten abgesaugt wurden? Wer haftet bei leichtsinnig angeklickten Phishing-Mails? Das sind alles Fragen, die sich jeder Unternehmer aber auch jeder Dienstnehmer stellen sollte“, erklärt Benedikt Seipt von Seipt & Partner aus Wien, mit mehr als 6000 Kunden einer der führenden Versicherungsmakler Österreichs. Verursachte ein Arbeitnehmer, sei es durch ein unachtsam geöffnetes Mail-Attachment oder aufgrund einer unzureichenden Firewall am Heimrechner einen Schaden, müsste dieser eigentlich voll für diesen aufkommen. In der Praxis werden Mitarbeiter durch das im Arbeitsrecht verankerte „Haftungsprivileg“ geschützt. Während bei einer entschuldbaren Fehlleistung die Haftung entfällt, unterliegt die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit dem richterlichen Mäßigungsrecht bzw. kann überhaupt entfallen. Bei grober Fahrlässigkeit hingegen besteht nur die Möglichkeit der Mäßigung. „Das Mäßigungsrecht ist Sache des Richters und wird von Fall zu Fall entschieden. Nur bei Vorsatz haftet der Mitarbeiter in voller Höhe für den Schaden“, so Seipt.
360 Grad Cyberversicherung. Unternehmer sind daher gut beraten, alle Eventualitäten mit einer 360-Grad Cyber-Versicherung abzusichern. Leider sind solche Angebote, die auch wirklich helfen, dünn gesät. Seipt: „Wir empfehlen unseren Kunden daher bedarfsorientierte Produkte von Spezialversicherern. Durch unsere Inhouse-Risikoanalyse können wir für jedes Unternehmen ein individuelles Angebot schnüren. Meines Wissens sind wir die einzigen Anbieter in Österreich, die so ein 360-Grad-Paket anbieten können, das einerseits zukunftssicher ist und gleichzeitig alle Cybergefahren abdeckt.“ Das Paket umfasst alle Arten von Cyber-Angriffen und Einbrüchen, den Schutz der Software, auch auf Mobilgeräten, IT- Systeme, und alle neuen Bedrohungsszenarien, die tagtäglich auftreten können. Seipt: „Anders ausgedrückt: Die Versicherungsbedingungen werden flexibel gestaltet. Der Deckungsschutz hält Schritt mit der sich täglich ändernden Gefahrenlage. Dank unserer Bestklausel kommen unsere Versicherungsnehmer in den Genuss einer tagesaktuellen Deckungsvariante“, betont Seipt.
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Buwog
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