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Inbox: Versicherungsrisiko Homeoffice: Wer haftet bei Schäden durch Cyberkriminelle?


19.03.2020

Zugemailt von / gefunden bei: Robin Consult (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Das von der Bundesregierung empfohlene Homeoffice hilft zwar beim Kampf gegen das Coronavirus, macht die heimischen Unternehmen aber verletzlich für Cyberkriminelle. Das Problem: Es gibt nur wenige Versicherungen, die Teleworker und deren Arbeitgeber im Schadensfall absichern, da der heimische PC oft nur ungenügend abgesichert ist.
Wien, 19. März 2020. In Zeiten von Corona stellen viele Unternehmer ihre Mitarbeiter auf Homeoffice um. Während der IT-Sicherheit viel Aufmerksamkeit gewidmet wird, kommt der Versicherungsschutz oft zu kurz. „Wer zahlt bei Schäden, wenn der Heimcomputer gehackt und z.B. wertvolle Daten abgesaugt wurden? Wer haftet bei leichtsinnig angeklickten Phishing-Mails? Das sind alles Fragen, die sich jeder Unternehmer aber auch jeder Dienstnehmer stellen sollte“, erklärt Benedikt Seipt von Seipt & Partner aus Wien, mit mehr als 6000 Kunden einer der führenden Versicherungsmakler Österreichs. Verursachte ein Arbeitnehmer, sei es durch ein unachtsam geöffnetes Mail-Attachment oder aufgrund einer unzureichenden Firewall am Heimrechner einen Schaden, müsste dieser eigentlich voll für diesen aufkommen. In der Praxis werden Mitarbeiter durch das im Arbeitsrecht verankerte „Haftungsprivileg“ geschützt. Während bei einer entschuldbaren Fehlleistung die Haftung entfällt, unterliegt die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit dem richterlichen Mäßigungsrecht bzw. kann überhaupt entfallen. Bei grober Fahrlässigkeit hingegen besteht nur die Möglichkeit der Mäßigung. „Das Mäßigungsrecht ist Sache des Richters und wird von Fall zu Fall entschieden. Nur bei Vorsatz haftet der Mitarbeiter in voller Höhe für den Schaden“, so Seipt.
360 Grad Cyberversicherung. Unternehmer sind daher gut beraten, alle Eventualitäten mit einer 360-Grad Cyber-Versicherung abzusichern. Leider sind solche Angebote, die auch wirklich helfen, dünn gesät. Seipt: „Wir empfehlen unseren Kunden daher bedarfsorientierte Produkte von Spezialversicherern. Durch unsere Inhouse-Risikoanalyse können wir für jedes Unternehmen ein individuelles Angebot schnüren. Meines Wissens sind wir die einzigen Anbieter in Österreich, die so ein 360-Grad-Paket anbieten können, das einerseits zukunftssicher ist und gleichzeitig alle Cybergefahren abdeckt.“ Das Paket umfasst alle Arten von Cyber-Angriffen und Einbrüchen, den Schutz der Software, auch auf Mobilgeräten, IT- Systeme, und alle neuen Bedrohungsszenarien, die tagtäglich auftreten können. Seipt: „Anders ausgedrückt: Die Versicherungsbedingungen werden flexibel gestaltet. Der Deckungsschutz hält Schritt mit der sich täglich ändernden Gefahrenlage. Dank unserer Bestklausel kommen unsere Versicherungsnehmer in den Genuss einer tagesaktuellen Deckungsvariante“, betont Seipt.



Aktien auf dem Radar:Zumtobel, DO&CO, Polytec Group, Flughafen Wien, CPI Europe AG, Bajaj Mobility AG, EuroTeleSites AG, Frequentis, Erste Group, VIG, Mayr-Melnhof, Palfinger, Verbund, BKS Bank Stamm, Amag, Rosenbauer, Athos Immobilien, Oberbank AG Stamm, Josef Manner & Comp. AG, Austriacard Holdings AG, CA Immo, EVN, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Deutsche Boerse, Commerzbank, Henkel, Fresenius Medical Care, E.ON , Deutsche Telekom.

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Die DenizBank AG wurde 1996 gegründet und ist eine österreichische Universalbank. Sie unterliegt dem österreichischen Bankwesengesetz und ist Mitglied bei der gesetzlichen einheitlichen Sicherungseinrichtung der Einlagensicherung AUSTRIA GmbH. Die DenizBank AG ist Teil der türkischen DenizBank Financial Services Group, die sich seit 2019 im Besitz der Emirates NBD Gruppe befindet.

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    Inbox: Versicherungsrisiko Homeoffice: Wer haftet bei Schäden durch Cyberkriminelle?


    19.03.2020, 3084 Zeichen

    19.03.2020

    Zugemailt von / gefunden bei: Robin Consult (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

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    Wien, 19. März 2020. In Zeiten von Corona stellen viele Unternehmer ihre Mitarbeiter auf Homeoffice um. Während der IT-Sicherheit viel Aufmerksamkeit gewidmet wird, kommt der Versicherungsschutz oft zu kurz. „Wer zahlt bei Schäden, wenn der Heimcomputer gehackt und z.B. wertvolle Daten abgesaugt wurden? Wer haftet bei leichtsinnig angeklickten Phishing-Mails? Das sind alles Fragen, die sich jeder Unternehmer aber auch jeder Dienstnehmer stellen sollte“, erklärt Benedikt Seipt von Seipt & Partner aus Wien, mit mehr als 6000 Kunden einer der führenden Versicherungsmakler Österreichs. Verursachte ein Arbeitnehmer, sei es durch ein unachtsam geöffnetes Mail-Attachment oder aufgrund einer unzureichenden Firewall am Heimrechner einen Schaden, müsste dieser eigentlich voll für diesen aufkommen. In der Praxis werden Mitarbeiter durch das im Arbeitsrecht verankerte „Haftungsprivileg“ geschützt. Während bei einer entschuldbaren Fehlleistung die Haftung entfällt, unterliegt die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit dem richterlichen Mäßigungsrecht bzw. kann überhaupt entfallen. Bei grober Fahrlässigkeit hingegen besteht nur die Möglichkeit der Mäßigung. „Das Mäßigungsrecht ist Sache des Richters und wird von Fall zu Fall entschieden. Nur bei Vorsatz haftet der Mitarbeiter in voller Höhe für den Schaden“, so Seipt.
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