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Impact Investing - Offenlegungsverordnung im März in Kraft

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Wenn Sie diese Ausgabe des Börse Social Magazins in Händen halten, ist auch die Offenlegungs- oder Disclosure-Verordnung und somit ein weiterer Aspekt des EU-Aktionsplans für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums in Kraft getreten. Diese Verordnung sieht weitreichende Offenlegungspflichten zu Nachhalatigkeitsrisiken für Finanzmarktteilnehmer vor. So werden diese dazu verpflichtet ihre aktuellen Verfahren zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, sowie deren Einfluss auf die Rentabilität der getätigten Investitionen und Angaben hinsichtlich nachhaltiger Anlagestrategien, offenzulegen.

Stark steigende Nachfrage. Und das ist generell gut so, denn die Nachfrage der Kunden nach nachhaltigen und vor allem auch wirkungsorientierten Produkten steigt weiter an. Sie erkennen die Möglichkeit, mit ihren Investitionen Verantwortung zu übernehmen und richtungsweisend tätig sein zu können, denn die Grundlage von SRI Socially Responsible Investing und somit auch Impact Investing sind Werte. Diese stehen im Mittelpunkt und mit ihnen natürlich die Frage der Auswirkungen unser aller Tuns. Auch immer mehr Privatanleger rücken genau diese Frage in den Mittelpunkt, weil sie erkennen, dass alle gefordert sind und es auch mit kleinen Beiträgen möglich ist, sinnstiftend zu wirken. Grundsätzlich basiert die Idee des nachhaltigen Investierens, Sustainable Finance, auf dem Prinzip der „ESG-Kriterien“. ESG beschreibt die zentralen Faktoren die für die Messung von Nachhaltigkeit und ethische Auswirkungen eines Investments, einer Organisation oder einer Unternehmung, genutzt werden.

ESG is key for Responsible Investing. Dabei steht E für Environmental Issues, also Umweltbelange, das S steht für Social Issues, also soziale Belange – und auch dieser Bereich ist riesig. Denken wir nur an Menschenrechte, Arbeitsbedingungen – weltweit sieht es da gar nicht fein aus. Themen wie soziale Gerechtigkeit, Gleichheit unter Geschlechtern, Nationen, Hautfarben, Religionen uvm. Auch die Evaluierung der unternehmerischen Sozialverantwortung, in anderen Worten der freiwillige Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung, welcher über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht, gehört hier dazu. Das G steht für Governance Issues – also die ethisch korrekte Unternehmensführung – also  Themen wie Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Korruption, Unternehmenswerte, Managergehälter ... um nur einige zu nennen. Fortgeführt wird dieses Konzept durch die UN-PRI, die Principles of Responsible Investments. Diese haben die Relevanz nachhaltiger Kapitalanlagen noch zusätzlich erhöht. Im Jahre 2006 wurde diese Initiative von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um zusätzliches Commitment für nachhaltige Geldanlagen zu generieren. Die freiwillige Verpflichtung dazu soll Investmententscheidungen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und ihrer sozialen und ökologischen Wirkung beeinflussen.

ESG in der Rechtsordnung der EU verankert. In der Ende Dezember 2019 beschlossenen Offenlegungs- oder Disclosure-Verordnung hat sich die EU dieser Definition der Finanzbranche angeschlossen. Die Verordnung definiert „nachhaltige Investitionen“ als solche, die zur Erreichung eines Umweltziels ODER eines sozialen Ziels beitragen UND in beiden Fällen gute Governance befolgen! Damit ist ESG in der Rechtsordnung der EU verankert und für viele Pflichten maßgeblich. 

Damit eine Geldanlage aber als nachhaltig definiert werden kann, musste sich die Finanzbranche vorab auf bewertbare Nachhaltigkeitskriterien einigen. Dazu wurden die Taxonomien geschaffen und im Rahmen dieser die einzelnen Kriterien auch ausdiskutiert. Aufbauend auf den Daten, die aus der Bewertung von Finanzprodukten anhand von ESG-Standards gewonnen werden, werden schließlich Assets in ein Portfolio aufgenommen oder davon ausgeschlossen.

Maßgebliche Quellen für Nachhaltigkeit. Der Rahmen wurde somit gesteckt, dennoch herrscht unter den Marktteilnehmern nach wie vor Konfusion bis hin zu Planlosigkeit, wie das alles im Detail aussehen und dargestellt werden soll. Die EU nennt in den Präambeln zu den Verordnungen jedenfalls vorwiegend drei Dokumente als maßgeblich: Die Agenda 2030 mit den 17 SDGs, also Zielen für nachhaltige Entwicklung, das UN-Rahmenabkommen zum Klimawechsel und seine Nachfolgeabkommen wie das Pariser Klimaabkommen sowie den Global Compact. Mal sehen ...

zur Autorin

Susanne Lederer-Pabst. Die Finanzanalystin und gerichtlich beeidete Sachverständige für den Bank- und Börsebereich will nachhaltiges, sozialverträgliches Investieren stärker in den Investmentfokus Institutioneller Investoren rücken. ´

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