30.09.2021, 1829 Zeichen
Die Baugesellschaft Porr erzielte im laufenden Kartellverfahren ein Settlement mit der Bundeswettbewerbsbehörde. Die Einigung sieht einen Antrag auf Verhängung eines Bußgeldes der BWB an das Kartellgericht in Höhe von 62,35 Mio. Euro (exklusive Verfahrens-, Verteidigungs- und Rechtsberatungskosten) vor. Für die endgültige Erledigung ist die Entscheidung des Kartellgerichts notwendig, wobei das Bußgeld vom Kartellgericht nicht mit einem höheren Betrag festgesetzt werden kann, als von der BWB beantragt wird. "Mit dieser Einigung schafft die Porr AG Klarheit, um sich auf Zukunftsthemen zu fokussieren", betont die Gesellschaft. Unter Berücksichtigung der bestehenden Rückstellung erwartet der Vorstand aus der Einigung mit der BWB über die Höhe der Geldbuße eine negative Auswirkung auf die EBT-Marge von rund 0,5 Prozent-Punkten für das Geschäftsjahr 2021. Aufgrund der aktuellen positiven Geschäftsentwicklung bestätigt der Vorstand den bestehenden Ausblick mit einer Produktionsleistung von 5,3 Mrd. bis 5,5 Mrd. Euro sowie einer EBT-Marge von 1,3 bis 1,5 Prozent.
Porr prüft den Angaben zufolge auch eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten. Vorbehaltlich der Marktbedingungen erwägt das Unternehmen die Ausgabe neuer Aktien, um das Bilanzbild weiter zu stärken. Die Kernaktionäre (Strauss Gruppe, IGO Industries Gruppe), beabsichtigen, an der geplanten Barkapitalerhöhung mit einem signifikanten Betrag zu partizipieren. Eine Entscheidung könnte in Kürze erfolgen. Ergänzend überlegt die Gesellschaft die Emission einer neuen Hybridanleihe zur Refinanzierung der mit 99 Mio. Euro ausstehenden Hybridanleihe 2017, die im Februar 2022 erstmalig rückzahlbar wird.
Der Vorstand bestätigt geplante nachhaltige Einsparungen im administrativen Bereich von 43 Mio. Euro ab 2022 und eine Ziel- EBT-Marge von rund 3 Prozent ab 2025.
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Porr Niederlassung (Bild: porr-group)
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